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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

21. September 2022 • Bekanntmachungsdatum

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 121 im Parallelverfahren mit der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes (11.Ä.F-Plan) der Stadt Bad Oldesloe nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 29. August 2022 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe des Bebauungsplanes Nr. 121 und der 11. Ä. F-Plan der Stadt Bad Oldesloe, bestehend aus den Planzeichnungen (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Entwürfe der Begründungen (Teil C) mit Umweltbericht für das Gebiet südlich Wolkenweher Dorfstraße Nr. 31-41 (ungerade Nummern) liegen in der Zeit vom 29. September 2022 bis zum 1. November 2022 im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 Uhr bis 17 Uhr öffentlich aus.

Das Stadthaus ist zur Verhinderung größerer Menschenansammlungen nur nach telefonischer Terminabsprache mit Frau Grünert unter 04531 504-438 oder per E-Mail: marlene.gruenert@badoldesloe.de zugänglich.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter www.badoldesloe.de > Politik und Verwaltung > Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Aktuelle Beteiligungsverfahren eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Des Weiteren macht die Stadt bekannt, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen
verfügbar sind und zur Einsichtnahme mit ausliegen:

- Umweltbericht, Planungsbüro TGP vom 11. August 2022
- Vorabprüfung der Schall- und Schattenwurfimmission einer Windenergieanlage (WEA), Ingenieurbüro I17-Wind GmbH & Co. KG vom 17. August 2020
- Schalltechnische Untersuchung, Ingenieurbüro M+O Immissionsschutz vom 24. Februar 2021
- Bodengutachten/Geotechnische Stellungnahme, Ingenieurbüro Höppner vom 4. Februar 2022
- Berechnung der Wasserhaushaltsbilanz nach Erlass A-RW 1 vom 21. Juni 2022
- Stellungnahme des Landkreises Stormarn vom 14. Juni 2021 und 12. Juli 2021
- Stellungnahme Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 9. Juni 2021
- Stellungnahme des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume S-H vom 10. Juni 2021
- Stellungnahme Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Landwirtschaftskammer S.-H. vom 25. Juni 2021
- Stellungnahme WaBo Trave vom 3. Juni 2021
- Stellungnahme des BUND S-H und des NABU S-H vom 23. Juni 2021

Umweltbericht

Schutzgebiete und Schutzobjekte
Eine Betroffenheit von internationalen oder nationalen Schutzgebieten ist nicht gegeben.

Schutzgut Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit

Im Hinblick auf das Schutzgut Menschen sind baubedingt bei Umsetzung der Vermeidungsmaßnahmen geringe nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten. Anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen ergeben sich nicht.

Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Die Planung wird zu geringen Beeinträchtigungen der Biotope führen, welche jedoch in ihrer Funktion ausgleichbar sind (Heckenneuanlage). Vorhandene Knicks werden mit Ausnahme kleiner Abschnitte erhalten und durch einen Schutzstreifen gesichert. Insgesamt ergeben sich geringe Beeinträchtigungen für die Tierartengruppen Fledermäuse und für Brutvögel. Durch festgesetzte Vermeidungsmaßnahmen können die Eingriffe weitgehend vermieden werden. Die Tierarten finden zudem in der Umgebung mindestens adäquate Habitate, sodass ein Ausgleich nicht notwendig wird.

Schutzgüter Boden und Fläche

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes führen zu einer Erhöhung der potenziell überbaubaren Flächen. Es handelt sich zum überwiegenden Teil um Flächen mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz. Der Eingriff ist aufgrund der niedrigen Grundflächenzahl und dem Verhältnis von Versiegelung und unbebautem Plangebiet als Mittel zu beurteilen. Mit der Kompensation über das Ökokonto „Großer Teich“ können die Beeinträchtigungen als ausgeglichen gewertet werden.

Schutzgut Wasser

Hinsichtlich des Schutzgutes Wasser sind unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen (ordnungsgemäße bauzeitliche Wasserhaltung und Lagerung wassergefährdender Stoffe) keine bau- und betriebsbedingten Beeinträchtigungen zu erwarten. Anlagebedingt kommt es zu einer geringen Reduzierung der Grundwasserneubildungsrate.

Schutzgüter Klima und Luft

Im Hinblick auf die Schutzgüter Klima und Luft kommt es bau-, anlage- und betriebsbedingt zu keinen Beeinträchtigungen.

Schutzgut Landschaft

Bau-, anlage- und betriebsbedingt führt das Vorhaben zu keinen erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen.

Schutzgüter Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Im Plangeltungsbereich sind keine archäologischen Denkmäler oder Baudenkmäler bekannt. Kultur- und sonstige Sachgüter sind von der Planung nicht betroffen.

Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung

Die Eingriffsregelung richtet sich nach § 1 a Absatz 3 BauGB. Die Bewertung des Eingriffs wurde gemäß den Vorgaben des „Runderlasses zum Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht vom 9. Dezember 2013“ vorgenommen. Es ergibt sich ein Kompensationsbedarf von 32 m Neuanlage eines Knick-Ausgleichs durch eine knapp 67 m ebenerdig freiwachsende zweireihige Hecke am Ortsrand. Die Kompensation des Eingriffs in das Schutzgut Boden – Neuversiegelung erfordert die Beanspruchung von 3.332 Ökopunkten. Dies erfolgt über das Ausbuchen von Ökopunkten von dem Ökokonto „Großer Teich“ auf dem Flurstück 1/6, Flur 6 der Gemarkung Rethwischfeld.

Vorabprüfung der Schall- und Schattenwurfimmission einer Windenergieanlage (WEA)

Es wurden die Schall- und Schattenwurfimmission der sich im Umfeld befindenden Windenergieanlagen untersucht.

Schalltechnische Untersuchung

Es wurden die durch den Straßenverkehr sowie aus Anlagen entstehende Immissionen auf ihre Wirkung auf das Plangebiet untersucht.

Bodengutachten

Es wurden Untersuchungen und Beurteilungen zum Bodenaufbau, zu Wassergehalten, zur Kornzusammensetzung, zu Bodengruppen und zu Homogenbereichen durchgeführt.

Berechnung der Wasserhaushaltsbilanz nach dem Erlass A-RW 1

Es wurden Berechnungen zur Veränderung des Wasserhaushalts vom naturnahen Zustand zum bebauten Zustand durchgeführt.

Stellungnahme des Landkreises Stormarn
FD 43 Wasserwirtschaft 14. Juni 2021

Es wird vorgeschlagen, Gründächer verbindlich für Nebenanlagen festzusetzen.
Die Vorgabe der Verwendung wasserdurchlässiger Beläge für Stellplatz- und Privatwegoberflächen wird begrüßt. Die Einschränkung „soweit keine Gefahr des Eintrags von wassergefährdenden Stoffen besteht“, sollte gestrichen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bodensondierungen sowie die Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz durchzuführen ist.

FD 55 Naturschutz vom 12. Juli 2021

Es wird auf die Wichtigkeit geschützter Biotope, (hier Knicks) hingewiesen sowie auf die entsprechenden Knickschutzanforderungen. Es bestehen Bedenken zur Entwurfsvariante 1. Es werden Bedenken zur Beeinträchtigung von Knicks auf oder angrenzend zu Privatgrundstücken geäußert.
Es wird darauf hingewiesen, dass im weiteren Bauleitplanverfahren artenschutzrechtliche Aspekte zu prüfen sind sowie der gesetzliche Biotopschutz zu berücksichtigen ist. Zudem wird vorgeschlagen, erneuerbarer Energien, nachhaltiger Regenwasserbewirtschaftung sowie Gründächer auf Nebenanlagen aufzunehmen.

Stellungnahme Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 9. Juni 2021

Es wird auf die Notwendigkeit von Schallschutzmaßnahmen des überörtlichen Verkehrs hingewiesen.

Stellungnahme Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 10. Juni 2021

Grundsätzlich bestehen keine Bedenken, wenn die Festsetzungen für Lärmimmissionen und Schattenwurf der WEA eingehalten werden.

Stellungnahme Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Landwirtschaftskammer S.-H. vom 25. Juni 2021

Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

Stellungnahme WaBo Trave vom 3. Juni 2021

Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken.

Stellungnahme des NABU SH und BUND SH vom 23. Juni 2021

Es wird die Errichtung von Geschosswohnungsbau angeregt, um Flächenversiegelung zu minimieren. Überdies wird vorgeschlagen, eine allgemeine Betrachtung von zukünftigen Ver- und Entsiegelungen zu erarbeiten.
Die Festsetzung zur Dachbegrünung wird begrüßt. Weiterhin wird empfohlen, verbindliche Festsetzungen zu Photovoltaikanlagen vorzugeben.

Stellungnahme Öffentlichkeit Nr. 1

Es wird auf die Wichtigkeit von Knicks für die Tierwelt und Flora und Fauna hingewiesen. Der Knickdurchbruch wird infrage gestellt. Beeinträchtigungen durch die Erhöhung des Verkehrsaufkommens werden thematisiert.

Stellungnahme Öffentlichkeit Nr. 2

Es wird angemerkt, dass eine Abweichung zwischen den beiden Gutachten bezüglich der Windenergieanlage besteht und fordert die Aufklärung. Es werden Anmerkungen zum Immissionsschutz vorgebracht. Es werden Festsetzungen zum Schallschutz sowie die durchgeführten Gutachten zur Windenergieanlage infrage gestellt. Überdies werden Änderungsvorschläge dargelegt.

Stellungnahme Öffentlichkeit Nr. 3

Es wird die Beeinträchtigung durch PV Anlagen sowie die Belastung durch die Verschattung der Neubauten angemerkt. Weiterhin werden auf Immissionen ausgehend vom Verkehrslärm hingewiesen und schallschützende Maßnahmen vorgeschlagen. Es wird auf die Schall- sowie Schattenwurfbelastung durch die Windenergieanlage verwiesen und schallschützende Maßnahmen angeregt. Es werden Festsetzungen zum Schallschutz infrage gestellt. Die Schutzwürdigkeit von Knicks wird betont und überdies die Einrichtung eines Schutzstreifens angeregt. Die Wichtigkeit der Flächen für die Tierwelt wird hervorgehoben.

Stellungnahme Öffentlichkeit Nr. 4

Die Belastung durch die Verschattung der Neubauten wird angemerkt. Es werden Festsetzungen zum Erhalt von Tier- und Pflanzenwelt gefordert.

Stellungnahme Öffentlichkeit Nr. 5

Beeinträchtigungen durch die Erhöhung des Verkehrsaufkommens werden thematisiert. Die Bedeutung der Knicks wird betont und der Knickdurchbruch wird infrage gestellt. Zudem wird auf die Versiegelung beider Entwurfsvarianten eingegangen. Weiterhin werden die Festsetzungen zum Schallschutz hinterfragt. Es wird auf die Immissionen durch den Verkehrslärm hingewiesen. Die Belastung durch die Verschattung der Neubauten wird angemerkt. Es wird auf die derzeitige Bedeutung der Fläche für die verschiedenen Tierarten sowie für die bestehende Flora und Fauna hingewiesen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 121 mit dem Geltungsberiech der 11.Ä.F-Plan ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Bad Oldesloe, den 15. September 2022

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Siegel

gez. Lembke

Originalfassung