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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

11. November 2023 • Bekanntmachungsdatum

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45

a) Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 der Stadt Bad Oldesloe

Der Wirtschafts- und Planungsausschuss der Stadt Bad Oldesloe hat in seiner Sitzung am 06.11.2023 beschlossen, für das Gebiet „Rümpeler Weg 31, 31 a und 33“ die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 der Stadt Bad Oldesloe aufzustellen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Es wird das Planungsziel verfolgt, auf der Fläche mehr Platz für den Neubau eines Kindergartengebäudes zu ermöglichen.

b) Veröffentlichung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45 für das Gebiet: „Rümpeler Weg 31, 31 a und 33“, nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 6.11.2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 45, bestehend aus Planzeichnung und Begründung für das Gebiet „Rümpeler Weg 31, 31 a und 33“ sowie diese Bekanntmachung wird im Internet unter www.badoldesloe.de in der Zeit vom 13.11.2023 bis zum 12.12.2023 veröffentlicht.

Als leicht zu erreichende zusätzliche Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14.30 Uhr bis 17 Uhr öffentlich ausgelegt.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind ebenfalls über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, Stellungnahmen hierzu sollen elektronisch, bei Bedarf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Das Verfahren erfolgt nach §13 a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 45 ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Bad Oldesloe, 7.11.2023

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Siegel

gez. Lembke

Originalfassung