1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Bad Oldesloe
Aufgrund des § 4 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2003 Seite 57) und der §§ 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.1.2005 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2005 Seite 27) in ihrer zuletzt gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe vom 20.11.2023 nachstehende 1. Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadtbibliothek Bad Oldesloe erlassen.
Nachstehende Paragrafen und Paragrafenteile erhalten folgenden neuen Wortlaut:
§ 1 Träger und Aufgaben
(1) Die Stadtbibliothek Bad Oldesloe ist eine öffentliche Einrichtung. Sie wird in der Trägerschaft der Stadt Bad Oldesloe geführt. Aufgaben der Bibliothek sind Bildung, Lese-, Medien- und Informationskompetenzvermittlung, Vorhaltung und Ausleihe von analogen und digitalen Medien und Informationen. Die Stadtbibliothek ist nichtkommerzieller Treffpunkt und Ort der Begegnung, des Austauschs und des Lernens. Sie ist Teil der Stadtgesellschaft.
§ 4 (neu) Betroffenenrechte
(1) Diese Satzung fungiert als Rechtsgrundlage für die erforderliche Datenverarbeitung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. e) in Verbindung mit Absatz 3 DSGVO. Zur Erfüllung der Aufgaben der Stadtbibliothek gemäß § 1 dieser Satzung ist die Verarbeitung folgender personenbezogener Daten der Benutzerinnen und Benutzer erforderlich (Verarbeitungszweck):
- Name, Vorname, Geschlecht, Anschrift (zur eindeutigen Identifikation)
- Geburtsdatum (zur Zuordnung zur altersabhängigen Gebührengruppe gemäß § 7 Absatz 1 dieser Satzung)
- Nummer und Gültigkeitszeitraum des Benutzungsausweises
- Informationen über die entliehenen Medien und die jeweiligen Rückgabefristen
- Vorbestellungen, inkl. Bestellungen für Fernleihe
- Ausstehende Gebühren und sonstige Forderungen sowie diesbezügliche Mahnungen
Bei minderjährigen Benutzerinnen und Benutzer werden zusätzlich folgende Daten einer/eines Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreterin/Vertreters verarbeitet:
- Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift (für leserkontorelevante Kommunikation)
Bei Fällen, in denen Institutionen (z. B. Schulen) als Benutzer auftreten, sind von dieser zugriffsberechtigte Personen zu benennen. Von diesen werden folgende Daten gespeichert:
- Name, Vorname (zur Identifikation)
- Zugehörigkeit zur angemeldeten Institution, ggf. Funktionsbeschreibung
(Zuordnung der Person zur Institution)
(2) Weitere personenbezogene Daten der Benutzerinnen und Benutzer werden nur mit der expliziten Einwilligung der Betroffenen erhoben und verarbeitet. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1 lit. a) DSGVO:
- E-Mailadresse (für leserkontorelevante Kommunikation und/oder Zusendung Newsletter)
- Telefonnummer (für leserkontorelevante Kommunikation)
- IBAN und Name der kontoführenden Bank (für Zahlungen von Gebühren)
- Vermerk über Vorlage eines Nachweises gemäß § 7 Absatz 2 dieser Satzung (Gebührenbefreiung)
(3) Die Stadtbibliothek darf zur Durchführung des Betriebs Dienstleister zur Datenverarbeitung im Auftrag gemäß Artikel 28 DSGVO einsetzen. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
(4) Bei Rückgabeverzug oder zur Beibringung offener Forderungen können erforderliche Daten an die Finanzbuchhaltung der Stadt Bad Oldesloe übermittelt werden. Eine darüberhinausgehende Weitergabe personenbezogener Daten von Benutzerinnen und Benutzer wird ausgeschlossen.
(5) Personenbezogene Daten der Benutzerinnen und Benutzer sind durch die Stadtbibliothek ausschließlich unmittelbar bei den Betroffenen zu erheben (bei Minderjährigen ggf. bei der/dem gesetzlichen Vertreterin/Vertreter).
(6) Die Stadtbibliothek darf personenbezogene Daten nur so lange verarbeiten (inkl. speichern), wie dies zur Aufgabenerfüllung bzw. zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
(7) Die Stadtbibliothek ist zum sorgsamen Umgang mit personenbezogenen Daten ihrer Benutzerinnen und Benutzer und zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, insb. Einhaltung der Datenschutzgrundsätze gemäß Artikel 5 DSGVO sowie Erfüllung der Informationspflichten und Wahrung der Betroffenenrechte gem. Kapitel 3 der DSGVO, verpflichtet.
§ 5 Entleihungen, Verlängerung, Vormerkung
[…]
§ 6 Behandlung der entliehenen Medien, Haftung, Benutzung der Bibliothek
[…]
§ 7 Gebühren
(1) Die Benutzung der Bibliothek ist grundsätzlich gebührenfrei. Die Ausleihe von Medien oder die Nutzung digitaler, nur durch Benutzerausweisnummer und Passwort zugänglicher Angebote kosten ab Vollendung des 18. Lebensjahres 18 € pro Jahr oder 6 € für drei Monate. Die Bearbeitungsgebühr bei Ersatz eines verlorengegangenen Leserausweises beträgt 2,50 €.
(2) Schülerinnen und Schüler, Studentinnen und Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Jugendfreiwilligendiensten, Inhaberinnen und Inhaber der Ehrenamtskarte und Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, III und XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) sind von der Jahresgebühr gegen Vorlage eines aktuellen Nachweises befreit.
[…]
§ 8 Ausschluss von der Benutzung, Hausrecht
[…]
§ 9 Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 1.1.2024 in Kraft.
Bad Oldesloe, 30.11.2023
Jörg Lembke
Bürgermeister