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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

30. Dezember 2023 • Bekanntmachungsdatum

16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplanes Nr. 122 „Gewerbegebiet West“

Veröffentlichung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplanes Nr. 122 „Gewerbegebiet West“ der Stadt Bad Oldesloe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 4.12.2023 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 16. Änderung des F-Plans, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, sowie aller Gutachten für das Gebiet „Südlich der Grabauer Straße (L226) und nördlich des bestehenden Gewerbegebietes Rögen“ wird im Internet unter www.badoldesloe.de in der Zeit vom 8.1.2024 bis zum09.2.2024 veröffentlicht.

Als leicht zu erreichende zusätzliche Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14.30 Uhr bis 17 Uhr öffentlich ausgelegt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind ebenfalls über das Serviceportal „BOB-SH Bauleitplanung“ zugänglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, Stellungnahmen hierzu sollen elektronisch, bei Bedarf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können und eine Vereinigung im Sinne des § 4 (3) Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 (2) des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 (3) Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 (1) Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Stellungnahme ohne Absenderangaben, erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen können dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt, entnommen werden.

Des Weiteren macht die Stadt bekannt, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und zur Einsichtnahme mit ausliegen:
Grünordenerischer Fachbeitrag, Landschaftsplanung Jacob|Fichtner, Norderstedt

Es werden Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten und Lebensgemeinschaften und Landschaftsbild gemacht.

Artenschutzgutachten, bioplan – Hammerich, Hinsch & Partner | Biologen & Geographen PartG, Großharrie

Erarbeitung einer Faunistischen Potenzialanalyse auf Grundlage einer Erfassung durch Abschätzung des Lebensraumpotenzials einschließlich einer Höhlenbaumerfassung der zu erwartenden europarechtlich relevanten Artengruppen (Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Reptilien sowie Haselmaus), Datenabfrage beim Artkataster des Landesamts für Umwelt sowie Auswertung der Standardwerke zur Verbreitung der artenschutzrechtlich relevanten Tiergruppen in Schleswig-Holstein.

Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange

Landesplanung SH: Zu den Themen Einzelhandelsentwicklung, Begründung der Innenentwicklung
Kreis Stormarn: Zu den Themen Behandlung von Oberflächenwasser, Archäologisches Interessengebiet, Löschwasserversorgung, Teilfortschreibung des Landschaftsplanes
Archäologisches Landesamt: Zu den Themen Archäologisches Interessengebiet
Kampfmittelräumdienst: Zu dem Thema Kampfmitteluntersuchung
Untere Forstbehörde: Zu den Themen Waldflächen und Waldabstand
Stadtwerke Bad Oldesloe: Zu dem Thema Einleitung von Niederschlagswasser in Stillgewässer
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr: Zu den Themen Anbauverbotszone, zweite Zufahrt, Abschirmung von Lichtquellen, Immissionsschutz
BUND und NABU: Zu den Themen Flächenverbrauch, bedarfsgerechte Nachverdichtung

Der Geltungsbereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oldesloe ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Bad Oldesloe, den 21.12.2023

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

gez. Lembke Siegel

Originalfassung