2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 n der Stadt Bad Oldesloe nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 2.12.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 n der Stadt Bad Oldesloe für das Gebiet „Olivet-Allee 2–6 (gerade Nummer), Hamburger Straße 8–28 (gerade Nummern) sowie Schützenstraße 2–6 (gerade Nummern.)“ bestehend aus Planzeichnung, Begründung, Gutachten und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB vom 20.1.2025 bis zum 21.2.2025 im Internet veröffentlicht und können unter www.badoldesloe.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Gemäß § 3 Absatz 2 Satz 4 zweiter Halbsatz Nummer 1 bis 4 BauGB wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist per Mail an stadtentwicklung@badoldesloe.de möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Richter (Telefon 04531 504-439).
- Für nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gilt gemäß § 4 a Absatz 5 Satz 1 BauGB, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 n unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 n nicht von Bedeutung ist.
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB bestehen folgende andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB: Die Unterlagen liegen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14.30 Uhr bis 17 Uhr öffentlich aus. Zudem besteht nach telefonischer Vereinbarung die Möglichkeit zusätzlich von montags bis mittwochs zwischen 13.30 Uhr und 17 Uhr die Unterlagen einzusehen.
- Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 erster Halbsatz BauGB zusätzlich in das Internet unter www.badoldesloe.de/bekanntmachungen eingestellt.
Die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind gemäß § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein sowie über das Serviceportal „BOB-SH Bauleitplanung“ zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit veröffentlicht wird.
Des Weiteren macht die Stadt bekannt, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und zur Einsichtnahme mit ausliegen:
Art der vorhandenen Information | Urheber | Thematischer Bezug |
---|---|---|
Fachbeitrag Artenschutz | Bartels Umweltplanung, Hamburg, 13.6.2024 | Bestand und Betroffenheit der Arten, Relevanzprüfung, Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände, Artenschutzrechtliche Vermeidungsmaßnahmen |
Biotoptypen | Bartels Umweltplanung, Hamburg, 13.6.2024 | Erfassung des Bestandes an Biotoptypen |
Schalltechnische Untersuchung | Masuch+Olbrisch Immissionsschutz, Oststeinbek, 27.3.2024 | Verkehrslärmeinwirkungen auf den geplanten Geltungsbereich, zu erwartende Verkehrslärmänderung durch B-Plan induzierte Verkehre, Geräusche, die durch die Nutzung der Schule hervorgerufen werden, Beurteilung der Änderung der Gebietsausweisung (von Mischgebieten zu Urbanen Gebieten) |
Wasserhaushaltsbilanz, Fachbeitrag nach A-RW 1 | Masuch+Olbrisch Ingenieurgesellschaft mbH, Oststeinbek |
Prüfung der Auswirkungen der vorhandenen und geplanten Bebauung auf den natürlichen Wasserhaushalt nach A-RW 1 des B-Plan-Gebietes |
Orientierende Untersuchung, Olivet-Allee 4–6 | Hanseatisches Umwelt-Kontor GmbH, Lübeck, 14.6.2022 | Ermittlung des tatsächlichen Gefährdungspotentials in Bezug auf Boden und Wasser |
Geotechnischer Untersuchungsbericht | Dr. Lehners + Wittorf, Lübeck, 15.10.2024 | Untersuchung der Baugrund- und Grundwasserverhältnisse und Beurteilung ihrer Wasserdurchlässigkeit |
Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß 4 (1) BauGB |
Kreis Stormarn | Ergänzung einer speziellen Artenschutzprüfung, Nachreichung eines wasserrechtlichen Nachweises gemäß A-RW 1, nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung, Kennzeichnung und Sanierung von Altlasten |
Stadtwerke Bad Oldesloe | Überprüfung der Leistungsfähigkeit der Niederschlagswasserkanalisation |
Der aktuelle Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 n der Stadt Bad Oldesloe ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Bad Oldesloe, den 13.1.2025
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister Siegel
gez. Lembke