2. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Bad Oldesloe
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 sowie Abs. 2 und des § 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2003 Seite 57) in Verbindung mit § 6 der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (EigVO) in der Fassung vom 5.12.2017 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2017 Seite 558), jeweils in ihrer zuletzt gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 18. November 2024 folgende Satzung erlassen:
§ 3 erhält folgende Fassung:
§ 3 Stammkapital
Das Stammkapital beträgt 15.900.000 Euro.
Diese Satzung tritt am 30.12.2024 in Kraft.
Hiermit wird diese Satzung ausgefertigt.
Bad Oldesloe, den 8.1.2025
(Siegel)
Jörg Lembke
Bürgermeister