Seiteninhalt

Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

18. Januar 2025 • Bekanntmachungsdatum

2. Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Stadtwerke Bad Oldesloe

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 sowie Abs. 2 und des § 106 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2003 Seite 57) in Verbindung mit § 6 der Landesverordnung über die Eigenbetriebe der Gemeinden (EigVO) in der Fassung vom 5.12.2017 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2017 Seite 558), jeweils in ihrer zuletzt gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 18. November 2024 folgende Satzung erlassen:

§ 3 erhält folgende Fassung:

§ 3 Stammkapital

Das Stammkapital beträgt 15.900.000 Euro.

Diese Satzung tritt am 30.12.2024 in Kraft.

Hiermit wird diese Satzung ausgefertigt.

Bad Oldesloe, den 8.1.2025

(Siegel)

Jörg Lembke
Bürgermeister

Originalfassung