2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe für den Beirat für Menschen mit Behinderungen
Aufgrund des § 4 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57) und des § 6 Abs. 1 der Landesverordnung über die örtliche Bekanntmachung und Verkündung vom 14.09.2015 (GVOBl. Schl.-H. 2015, S. 338), jeweils in ihrer zuletzt gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe vom 22.03.2021 nachstehende 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe für den Beirat für Menschen mit Behinderungen erlassen.
Nachstehender Paragraph erhält folgenden neuen Wortlaut:
§ 3 Wahl der Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen
(1) – (4)....
(5) Abweichend von Absatz 2 Satz 2 beträgt die Wahlzeit im Zeitraum vom 01.05.2017 bis 30.04.2022 fünf Jahre.
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Bad Oldesloe, 21.04.2021
Jörg Lembke
Bürgermeister