4. Änderung der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Bad Oldesloe an Dritte
Nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2024 wird die folgende 4. Änderung der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Bad Oldesloe erlassen:
2. Begriff der Zuwendung
In Ziffer 2 Absatz 3 Satz 2 wird das Jahr „2023“ durch das Jahr „2025“ ersetzt.
3.4 Bewilligungsvoraussetzungen
In Ziffer 3.4 Absatz 2 wird nach Satz 1 der Satz „Bei Zuwendungen bis 2.000,00 € können Ausnahmen zugelassen werden.“ eingefügt.
5.2 Vollfinanzierung
In Ziffer 5.2 Absatz 1 wird nach Satz 2 der Satz „Bei Zuwendungen bis 2.000,00 € können Ausnahmen zugelassen werden.“ angefügt.
6.1 Antragsverfahren
In Ziffer 6.1 wird im Absatz 1 nach den 5 Aufzählungspunkten der Satz „Sofern Antragsvordrucke entsprechend der fachspezifischen Förderrichtlinien bestehen, sind diese vorrangig zu verwenden.“ angefügt.
In Ziffer 6.1 wird der Absatz 16 wie folgt neu gefasst: „Bei Zuwendungen bis zu einer Höhe von 2.000,00 € gilt in dieser Rahmenrichtlinie oder in den jeweiligen fachspezifischen Förderrichtlinien bei der Antragstellung das Antragsformular 1 d – Projektförderung (Vereinfachtes Verfahren), sofern in den fachspezifischen Förderrichtlinien Antragsformulare nicht Anwendungsvorrang haben.“
6.2 Bewilligungsverfahren
In Ziffer 6.2 wird der Absatz 6 wie folgt neu gefasst: „Bei der Gewährung von Projektzuschüssen von mehr als 150.000,00 € ist der Zuwendungsempfänger zu verpflichten, bei der Vergabe von Aufträgen die Regelungen der Schleswig-Holsteinischen Vergabeordnung (SHVgVO) in der jeweils gültigen Fassung einzuhalten.“
In Ziffer 6.2 wird im Absatz 9 der Satz 1 wie folgt neu gefasst: „Wenn mit Hilfe der Zuwendung Gegenstände und/oder Grundstücke über 250,00 € netto (ohne Umsatzsteuer) erworben oder hergestellt werden, ist im Zuwendungsbescheid anzugeben, wie lange diese für den Zuwendungszweck gebunden sind (=Zweckbindungsfrist).“
In Ziffer 6.2 wird im Absatz 10 der 2. Aufzählungspunkt wie folgt neu gefasst: „- die erworbenen Ausstattungen, Maschinen und Geräte (bewegliches Vermögen) grundsätzlich 10 Jahre. Für bewegliche Vermögensgegenstände ab 250,00 € bis 1.000,00 € gilt eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren.“
In Ziffer 6.2 wird im Absatz 11 der 1. Aufzählungspunkt wie folgt neu gefasst: „- 20 % für bewegliches Vermögen ab 250,00 € bis 1.000,00 € (z. B. für einfache Maschinen und Geräte)“
6.6 Verwendungsnachweisverfahren
In Ziffer 6.6 wird der Absatz 7 wie folgt neu gefasst: „Bei Zuwendungen bis zu einer Höhe von 2.000,00 € gilt in dieser Rahmenrichtlinie oder in den jeweiligen fachspezifischen Förderrichtlinien beim Verwendungsnachweis die Anlage 6 - Verwendungsnachweis (Vereinfachtes Verfahren), sofern in den fachspezifischen Förderrichtlinien Verwendungsnachweise nicht Anwendungsvorrang haben.“
In Ziffer 6.6 im Absatz 8 wird der 4. Aufzählungspunkt wie folgt neu gefasst: „- die Zuwendung zweckentsprechend verwendet worden ist,“
In Ziffer 6.6 im Absatz 8 wird der 5. Aufzählungspunkt wie folgt neu gefasst: „- die geltend gemachten förderungsfähigen Kosten anhand der Angaben/Belege nachgewiesen worden sind und“
10. Inkrafttreten und Überleitungsregelung
In Ziffer 10 wird der Absatz 1 wie folgt neu gefasst: „Die 4. Änderung der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Bad Oldesloe an Dritte tritt am 01.07.2024 rückwirkend in Kraft.“
Anlage 1 d zu Nr. 6.1 der Rahmenrichtlinie
Die Musterüberschrift „Muster für den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bis zu 1.000,00 € zur Projektförderung (Vereinfachtes Verfahren)“ wird wie folgt geändert: „Muster für den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bis zu 2.000,00 € zur Projektförderung (Vereinfachtes Verfahren)“
Die Überschrift „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bis zu 1.000,00 € zur Projektförderung (Vereinfachtes Verfahren)“ wird wie folgt geändert: „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bis zu 2.000,00 € zur Projektförderung (Vereinfachtes Verfahren)“
Das Antragsformular 1 d zu Nr. 6.1 der Rahmenrichtlinie mit den vorgenannten Änderungen kann dem Anhang entnommen werden.
Bad Oldesloe, den 19.12.2024
Stadt Bad Oldesloe
Jörg Lembke
Bürgermeister