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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

15. Dezember 2022 • Bekanntmachungsdatum

6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die Erhebung von Abgaben für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)

Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 5, § 6 Abs. 1–7, § 8 Abs. 1–7 und 9, § 9 und § 9 a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005 S. 27), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) in der Fassung vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. 2019 S. 425), des § 17 der Schmutzwasserbeseitigungssatzung vom 29. September 2009, des § 17 der Niederschlagswasserbeseitigungssatzung vom 29. September 2009, jeweils in ihrer zuletzt gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 21. November 2022 folgende Satzung erlassen:

§ 15 erhält folgende Fassung:

§ 15 Gebührensatz

(1) Bei der Schmutzwasserbeseitigung beträgt
a) die Schmutzwassergebühr A je m³ Schmutzwasser 2,77 €,
b) die Schmutzwassergebühr B je m³ Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben 29,22 € und aus Kleinkläranlagen 41,65 €.

(2) Bei der Niederschlagswasserbeseitigung beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,63 € je m² der gemäß § 14 ermittelten privaten Grundstücksfläche.

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Hiermit wird diese Satzung ausgefertigt.

Bad Oldesloe, den 5.12.2022

(Siegel)

Jörg Lembke
Bürgermeister

Originalfassung