6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die Erhebung von Abgaben für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schl.-H. 2003 S. 57), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 5, § 6 Abs. 1–7, § 8 Abs. 1–7 und 9, § 9 und § 9 a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H. 2005 S. 27), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) in der Fassung vom 13.11.2019 (GVOBl. Schl.-H. 2019 S. 425), des § 17 der Schmutzwasserbeseitigungssatzung vom 29. September 2009, des § 17 der Niederschlagswasserbeseitigungssatzung vom 29. September 2009, jeweils in ihrer zuletzt gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 21. November 2022 folgende Satzung erlassen:
§ 15 erhält folgende Fassung:
§ 15 Gebührensatz
(1) Bei der Schmutzwasserbeseitigung beträgt
a) die Schmutzwassergebühr A je m³ Schmutzwasser 2,77 €,
b) die Schmutzwassergebühr B je m³ Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben 29,22 € und aus Kleinkläranlagen 41,65 €.
(2) Bei der Niederschlagswasserbeseitigung beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,63 € je m² der gemäß § 14 ermittelten privaten Grundstücksfläche.
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Hiermit wird diese Satzung ausgefertigt.
Bad Oldesloe, den 5.12.2022
(Siegel)
Jörg Lembke
Bürgermeister