7. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die Erhebung von Abgaben für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)
Aufgrund des § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2003 Seite 57), des § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1, § 5, § 6 Abs. 1–7, § 8 Abs. 1–7 und 9, § 9 und § 9a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.1.2005 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2005 Seite 27), des § 1 Abs. 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) in der Fassung vom 13.11.2019 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2019 Seite 425), des § 17 der Schmutzwasserbeseitigungssatzung vom 29. September 2009, des § 17 der Niederschlagswasserbeseitigungssatzung vom 29. September 2009, jeweils in ihrer zuletzt gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 20. November 2023 folgende Satzung erlassen:
§ 15 erhält folgende Fassung:
§ 15 Gebührensatz
(1) Bei der Schmutzwasserbeseitigung beträgt
a) die Schmutzwassergebühr A je m³ Schmutzwasser 3,05 €,
b) die Schmutzwassergebühr B je m³ Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben 34,41 € und aus Kleinkläranlagen 48,67 €.
(2) Bei der Niederschlagswasserbeseitigung beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,68 € je m² der gemäß § 14 ermittelten privaten Grundstücksfläche.
Nr. 9 der Anlage zu § 23 (Gebührentabelle für Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten) erhält folgende Fassung:
9. Arbeiten an Entwässerungsanlagen
a) für den Einsatz eines/einer Beschäftigten je Stunde 56,00
b) für den Einsatz eines Kanalreinigungsfahrzeuges einschließlich Bedienung je Stunde 180,00
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Hiermit wird diese Satzung ausgefertigt.
Bad Oldesloe, den 24.11.2023
(Siegel)
Jörg Lembke
Bürgermeister