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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

7. Dezember 2024 • Bekanntmachungsdatum

8. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die Erhebung von Abgaben für die Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung (Beitrags- und Gebührensatzung)

Aufgrund des § 4 Absatzes 1 Satz 1 und Absatz 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.02.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2003 Seite 57), des § 1 Absatzes 1, § 2 Absatzes 1, § 5, § 6 Absätze 1–7, § 8 Absätze1–7 und 9, § 9 und § 9 a des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2005 Seite 27), des § 1 Absatzes 1 und § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes (AG-AbwAG) in der Fassung vom 13.11.2019 (GVOBl. Schleswig-Holstein 2019 Seite 425), des § 17 der Schmutzwasserbeseitigungssatzung vom 29. September 2009, des § 17 der Niederschlagswasserbeseitigungssatzung vom 29. September 2009, jeweils in ihrer zuletzt gültigen Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 18. November 2024 folgende Satzung erlassen:

§ 15 erhält folgende Fassung:

§ 15 Gebührensatz

(1) Bei der Schmutzwasserbeseitigung beträgt

a) die Schmutzwassergebühr A je m³ Schmutzwasser 3,17 €,

b) die Schmutzwassergebühr B je m³ Schmutzwasser aus abflusslosen Sammelgruben 30,77 € und aus Kleinkläranlagen 55,55 €.

(2) Bei der Niederschlagswasserbeseitigung beträgt die Niederschlagswassergebühr 0,70 € je m² der gemäß § 14 ermittelten privaten Grundstücksfläche.

Diese Satzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.

Hiermit wird diese Satzung ausgefertigt.

Bad Oldesloe, den 28.11.2024

(Siegel)

Jörg Lembke
Bürgermeister

Originalfassung