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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

30. Dezember 2023 • Bekanntmachungsdatum

Aufstellung der 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes

a) Aufstellung der 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes der Stadt Bad Oldesloe gemäß § 7 (3) LNatSchG

Der Wirtschafts- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.12.2023 beschlossen, für das Gebiet „Südlich der Grabauer Straße (L226) und nördlich des bestehenden Gewerbegebietes Rögen“ die 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes aufzustellen.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Die 1. Teil-Fortschreibung verfolgt das Ziel der Anpassung des Landschaftsplanes an veränderte Bedarfe und Gegebenheiten hinsichtlich des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 122 und der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes.

b) Veröffentlichung der 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes nach § 7 (3) LNatSchG im Parallelverfahren

zum Bebauungsplanes Nr. 122 „Gewerbegebiet West“ und zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oldesloe gemäß § 3 (2) BauGB

Der gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplans inklusive des Umweltberichts im Rahmen der strategischen Umweltprüfung sowie einer artenschutzrechtlichen Konfliktanalyse, für das Gebiet „Südlich der Grabauer Straße (L226) und nördlich des bestehenden Gewerbegebietes Rögen“ wird im Internet unter www.badoldesloe.de in der Zeit vom 8.1.2024 bis zum 9.2.2024 veröffentlicht.

Als leicht zu erreichende zusätzliche Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14.30 Uhr bis 17 Uhr öffentlich ausgelegt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind ebenfalls über das Serviceportal „BOB-SH Bauleitplanung“ zugänglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen. Stellungnahmen hierzu sollen elektronisch, bei Bedarf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 (1) Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Stellungnahme ohne Absenderangaben, erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen können dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt, entnommen werden.

Des Weiteren macht die Stadt bekannt, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und zur Einsichtnahme mit ausliegen:

Umweltbericht im Rahmen der strategischen Umweltprüfung (Teil der Teilfortschreibung)
Die strategische Umweltprüfung umfasst die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Umweltauswirkungen bei der Durchführung eines Planes oder Programmes auf die Schutzgüter Mensch, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern (§ 2 Absatz 1 UVPG).

Artenschutzrechtlichen Konfliktanalyse (Teil der Teilfortschreibung)
In der Artenschutzprüfung wurde von den zu berücksichtigenden europäischen Vogelarten und den Arten des Anhang IV der FFH-Richtlinie eine Relevanz für Fledermäuse als Vertreter der Säugetiere und europäische Vogelarten festgestellt.

Der Grünordnerische Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 122 (Landschaftsplanung Jacob|Fichtner, Norderstedt) mit Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten und Lebensgemeinschaften und Landschaftsbild und das Artenschutzgutachten (bioplan – Hammerich, Hinsch & Partner | Biologen & Geographen PartG, Großharrie) mit den Ergebnissen einer Faunistischen Potenzialanalyse und einer Erfassung der zu erwartenden europarechtlich relevanten Artengruppen (Vögel, Fledermäuse, Amphibien und Reptilien sowie Haselmaus) werden im Zusammenhang mit der parallelen Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 122 veröffentlicht.

Stellungnahme der Behörden und Träger öffentlicher Belange
Kreis Stormarn: Zu dem Thema Teilfortschreibung des Landschaftsplanes

Der Geltungsbereich der 1. Teilfortschreibung des Landschaftsplanes der Stadt Bad Oldesloe ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Bad Oldesloe, den 21.12.2023

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Siegel

gez. Lembke

Originalfassung