Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 n der Stadt Bad Oldesloe ohne Umweltprüfung mit frühzeitiger Information der Öffentlichkeit
Der Wirtschafts- und Planungsausschuss beschloss in der Sitzung am 14. Juli 2025 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 n der Stadt Bad Oldesloe für das Gebiet Hamburger Straße gerade Nummern 30–56 a, Lorentzen Straße gerade Nummern 24–30 und Olivet-Allee ungerade Nummern 1–15 sowie 8, 10 und 16 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Umweltprüfung im Sinne von § 2 Absatz 4 und Umweltbericht im Sinne von § 2a BauGB abgesehen wird.
Die wesentlichen Gründe für den Verzicht auf eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht sind:
- Da es sich um eine Maßnahme zur Innenentwicklung handelt sind große Teile der Flächen bereits bebaut und versiegelt. Das Bauleitplanverfahren zielt auf die Weiterentwicklung des Gebietes ab.
- Das Bauleitplanverfahren zielt nicht darauf ab die Zulässigkeit für ein Vorhaben nach § 50 Satz 1 Bundesimmissionsschutzgesetz zu schaffen.
- Arten-, Schall- und Bodenschutz werden trotz des Verzichts auf eine Umweltprüfung begutachtet und berücksichtigt.
- Es sind in der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB keine erheblichen Umweltauswirkungen im Sinne der Anlage 2 BauGB festgestellt worden
- In der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13 a Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB wurden keine Anliegen vorgebracht bei denen mit erheblichen Umweltauswirkungen im Sinne der Anlage 2 BauGB zu rechnen ist.
Gemäß § 13 a Satz 1 Nr. 2 BauGB hat die Öffentlichkeit vom 2. August 2025 bis zum 2. September 2025 die Möglichkeit sich in Person oder Digital innerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses Bad Oldesloe bei dem Sachbereich Stadtentwicklung IV.20 über die Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung zu informieren.
Das Rathaus Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe hat unterhalb der Woche folgende Öffnungszeiten:
Montag 8–16 Uhr
Dienstag bis Mittwoch 8–12 Uhr
Donnerstag 8–18 Uhr
Freitag 8–12 Uhr
Nach Vereinbarung: Montag 14–16 Uhr
Der auf Ebene 9 befindliche Sachbereich Stadtentwicklung, ist über Ebene 4 und 5 oder barrierefrei per Fahrstuhl über Ausstieg 4 erreichbar.
Telefonisch und elektronisch ist der Sachbereich Stadtentwicklung über 04531 504-430 oder stadtentwicklung@badoldesloe.de erreichbar.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit veröffentlicht wird.
Der aktuelle Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 n der Stadt Bad Oldesloe ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Bad Oldesloe, den
Stadt Bad Oldesloe
- Der Bürgermeister -
Siegel
gez. Lembke