Seiteninhalt

Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

2. August 2025 • Bekanntmachungsdatum

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Bebauungsplanes Nr. 128 der Stadt Bad Oldesloe

Der Wirtschafts- und Planungsausschuss hat seiner Sitzung am 14. Juli 2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 128 für das im nachstehend abgedruckten Plan gekennzeichnete Gebiet mit der Bezeichnung „Windenergiegebiet Altfresenburg“ im Parallelverfahren gemäß § 8 BauGB und die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 BauGB beschlossen.

Die Dauer und Durchführung der frühzeitigen Beteiligung erfolgt in einer gesonderten Bekanntmachung zu einem späteren Zeitpunkt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 128 ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.


Bad Oldesloe, den ...2025

Stadt Bad Oldesloe
- Der Bürgermeister -

Siegel

gez. Lembke

Originalfassung