Seiteninhalt

Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Amtliche Bekanntmachungen

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Alle

Bauvorbescheid (Bauvoranfrage)

Nr. 99012008015000

Zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens kann die Bauherrin/der Bauherr einen Vorbescheid nach § 75 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) beantragen.

Der Vorbescheid verschafft der Bauherrin/dem Bauherrn frühzeitig Klarheit über wesentliche Aspekte ihres oder seines Vorhabens und ist die verbindliche, befristete Feststellung der Bauaufsichtsbehörde, dass dem Vorhaben im Umfang der Entscheidung nach dem im Entscheidungszeitpunkt geltenden öffentlichen Recht keine Hindernisse entgegenstehen.

Eine Bauvoranfrage ist also in der Regel dann sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht bebaubar ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die notwendigen Unterlagen entnehmen Sie bitte der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) oder fragen bei der zuständigen Stelle nach.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Behörde.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Vorbescheid gilt drei Jahre. Eine Verlängerung der Geltungsdauer ist auf Antrag möglich.

Rechtsgrundlage