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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

28. Oktober 2025 • Bekanntmachungsdatum

Bekanntmachung des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz: Ankündigung von Kartierungen für das Projekt TraveBillelink in der Stadt Bad Oldesloe

Für die geplante Erdkabelverbindung TraveBillelink werden Arbeiten zur Beobachtung und Erfassung (Kartierung) von Lebensräumen von Tieren und Pflanzen durchgeführt.

Zwischen November 2025 und einschließlich April 2026 finden im Planungsraum des Netzausbauprojekts Kartierungsarbeiten statt. Ziel ist die Gewinnung von Erkenntnissen zu den betroffenen Biotoptypen, Lebensraumstrukturen und Vorkommen geschützter Tier- und Pflanzenarten, die anschließend zur möglichst umweltverträglichen Planung des Projekts genutzt werden. Die genauen Zeiträume der Untersuchungen orientieren sich an den Lebenszyklen von Flora und Fauna und hängen zudem von äußeren Umständen wie der Witterung ab.

Die Kartierungsarbeiten werden von dem Umweltplanungsbüro Gesellschaft für Freilandökologie und Naturschutzplanung mbH (GFN) im Auftrag der 50Hertz Transmission GmbH durchgeführt. Dafür ist es erforderlich, dass die Beauftragten wald- und
landwirtschaftliche Wege des geplanten Projektraumes befahren und in wenigen Einzelfällen Grundstücke betreten.

Für den reibungslosen Ablauf der Kartierungen bitten wir alle betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer sowie sonstige Nutzungsberechtigte, den Mitarbeitenden von GFN oder deren Nachunternehmen den Zugang zum jeweiligen Grundstück zu gewähren.

Die Berechtigung zur Durchführung von Voruntersuchungen wie beispielsweise Kartierungen oder faunistische Sonderuntersuchungen ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Eigentümer, Pächter und sonstige
Nutzungsberechtigte werden hiermit mit einer ortsüblichen Bekanntmachung gemäß § 44 Absatz 2 EnWG über die Voruntersuchungen informiert.

Der Gesetzgeber hat die Erdkabelverbindung TraveBillelink zwischen Seth/Leezen/Groß Niendorf/Travenbrück und Ämter Büchen/Breitenfelde/Schwarzenbek Land 2024 als Vorhaben 81 d und 81 e im Bundesbedarfsplan verankert. 50Hertz wird als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber die Leitung planen, realisieren und anschließend betreiben .

Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der Kartierungen steht Ihnen Frau Dr. Anne lpsen (04347 9997-320, a.ipsen@gfnmbh.de) gerne zur Verfügung.

Originalfassung