Beschluss der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 n der Stadt Bad Oldesloe
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe hat in der Sitzung am 1. Oktober 2025 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 n der Stadt Bad Oldesloe für das Gebiet Olivet-Allee 2–6 (gerade Nummern), Hamburger Straße 8–28 (gerade Nummern) sowie Schützenstraße 2–6 (gerade Nummern), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. Dieses wird hiermit sowie im Internet bekannt gemacht und kann unter folgender Internetadresse eingesehen werden: www.badoldesloe.de/bekanntmachungen
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 23 n der Stadt Bad Oldesloe tritt mit Beginn des 7. Dezember 2025 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung von diesem Tage an auch in der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Fachbereich IV – Stadtentwicklung, Ebene 8 und 9, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, während der Sprechstunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Absatz 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Bad Oldesloe geltend gemacht worden sind.
Dasselbe gilt für die nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Absatz 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Absatz 3 Gemeindeordnung bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.
Bad Oldesloe, 6. Dezember 2025
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Lembke