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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

17. November 2021 • Bekanntmachungsdatum

Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 118 der Stadt Bad Oldesloe nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 7. Juni 2021 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 118 der Stadt Bad Oldesloe, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) für das Gebiet nördlich der Königstraße, östlich der Schultwiete, südlich der Trave, westlich des Kirchbergs sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht liegen erneut in der Zeit vom 25. November 2021 bis zum 27. Dezember 2021 im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr und donnerstags von 14 Uhr bis 17 Uhr öffentlich aus.

Das Stadthaus ist auf Grund der Corona-Pandemie und zur Verhinderung größerer Menschenansammlungen nur nach telefonischer Terminabsprache mit Frau Müller unter 04531 504-430 oder per E-Mail: angelika.mueller@badoldesloe.de zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

In dieser Zeit wird außerdem im Sachbereich Stadtentwicklung, Ebene 9, Zimmernummern 9.01–9.06 während der Dienststunden Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Es besteht weiterhin die Möglichkeit, Termine außerhalb dieser Zeiten zu vereinbaren.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind neben dem Entwurf des Landschaftsplanes verfügbar; die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen mit aus.

Art der vorhandenen InformationUrheberThematischer Bezug
Allgemeine Baugrundbeurteilung, orientierende Schadstofferkundung Baugrunderkundung Dipl.-Ing. Jan Kuhrau (28. März 2017) Baugrunderkundung
Abschlussbericht historische Erkundung und orientierende Untersuchung Hanseatisches Umweltkontor (9. Januar 2020)
Altlastuntersuchung
Ergänzende Bodenuntersuchungen der Uferzone (Nr. 33 und 34) Hanseatisches Umweltkontor (8. Dezember 2020)
Altlastuntersuchung
Bestand Biotop- und Nutzungstypen sowie Eingriffe PROKOM GmbH (8. März 2021) Natur und Landschaft
Faunistische Potenzialanalyse, FFH- und Artenschutzprüfung BBS Büro Greuner-Pönicke (17. März 2021) Artenschutz
Entwässerungskonzept PROKOM GmbH (16. März 2021) Schmutz- und Niederschlagswasser
Lärmtechnische Untersuchung (B 58) M+O Immissionsschutz (6. Februar 2014) Lärmtechnische Untersuchung
Schalltechnische Untersuchung
M+O Immissionsschutz (9. März 2021) Schalltechnische Untersuchung

Folgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 1 BauGB liegen ebenfalls mit aus:

  1. Landrat des Kreises Stormarn zur 13. Änderung des F-Planes/B-Plan Nr. 118
  2. Kampfmittelräumdienst SH
  3. Landesamt für Denkmalpflege Schleswig-Holstein
  4. Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
  5. Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Bad Oldesloe
  6. Seniorenbeirat / Beirat für Menschen mit Behinderungen
  7. Kinder- und Jugendbeirat
  8. BUND Schleswig-Holstein / NABU Schleswig-Holstein
  9. Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein

Folgende umweltrelevante Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB liegen ebenfalls mit aus:

  1. Lebenshilfe Stormarn e. V.
  2. Mutige offene innovative Nachbarschaft Bad Oldesloe Mietergruppe

Die umweltrelevanten Stellungnahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

  1. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf den Menschen:
    in den Unterlagen 1, 2, 5, 6, 7 und 8 sowie in den Stellungnahmen a, b, e, f, g und h der Behördenbeteiligung sowie in den Stellungnahmen a und b der Öffentlichkeitsbeteiligung werden Aussagen getroffen:
    - zur Wohn- und Wohnumfeldfunktion allgemein und insbesondere für behinderte Menschen,
    - zu Wegeverbindungen, die der Erholung dienen,
    - zu gesunden Wohnverhältnissen allgemein und insbesondere in Bezug auf vorhandene Bodenbelastungen,
    - zur Spielplatzsituation,
    - zur Lärmsituation in Folge der Gebäudeanordnung und Wegeführung (einwirkend),
    - zum Verbleib des anfallenden Oberflächenwassers und des Abwassers.

  2. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Fläche, Boden und Wasser:
    in den Unterlagen 1, 2, 4, 5, 6 und 8 und in den Stellungnahmen a, b und h der Behördenbeteiligung sowie in den Stellungnahmen a und b der Öffentlichkeit werden Aussagen getroffen:
    - zu Flächenverbrauch, Planungs- und Erschließungsalternativen,
    - zu Bodenbeschaffenheit und Bodenfunktionen und Grundwasserverhältnissen,
    - zur Ableitung, Menge und Reinigung des Oberflächenwassers,
    - zu Verlusten der Bodenfunktion durch Versiegelungen,
    - zu Abgrabungen und Aufschüttungen,
    - zur Bodensanierung in Folge von belasteten Böden und Eintrag von Schadstoffen,
    - zu erforderlichen Bodenuntersuchungen in Bezug auf Kampfmittel, archäologische Funde und Bodenbelastungen und
    - zu artesischen Brunnen

  3. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen:
    in den Unterlagen 1, 2, 3, 4 und 9 und in den Stellungnahmen a, h und i der Behördenbeteiligung sowie in der Stellungnahme b der Öffentlichkeit werden Aussagen getroffen:
    - zum Mittleren Trave-Stadtarm als FFH-Gebiet,
    - zu Gehölzen sowie deren Pflege, Erhalt und Anpflanzung,
    - zu Flächennutzungen, Pufferstreifen und Abständen der Hauptgebäude,
    - zu den Auswirkungen der Planung auf die Lebensräume von Brutvögeln, Fledermäusen, Fischen, Amphibien und Reptilien,
    - zu den Auswirkungen der Planung auf Gehölze und Gebüsche sowie öffentliche und private Parkanlagen,
    - zu den Auswirkungen der Planungen auf angrenzende FFH-Gebiete, Naturschutzgebiete und Natura 2000-Gebiete,
    - zu Maßnahmen der naturschutzrechtlichen und artenschutzrechtlichen Kompensation.

  4. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf die Landschaft:
    in den Unterlagen 1, 2, und 10 werden Aussagen getroffen:
    - über die Veränderung des Landschaftsbildes als Folge der Bebauung.

  5. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Klima und Luft:
    in den Unterlagen 1, 2, und 10 werden Aussagen getroffen:
    - zum Klima, Kaltluftentstehung, Kaltlufttransport und Luftregeneration.

  6. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf Kultur- und sonstige Sachgüter:
    in den Unterlagen 1, 2, und 10 und in den Stellungnahmen a, c und d der Behördenbeteiligung werden Aussagen getroffen:
    - zu den Auswirkungen der Planung und den Umgang mit Kulturdenkmalen im Geltungsbereich und in dessen Umgebung (Umgebungsschutz)
    - zum archäologischen Interessengebiet,
    - zu archäologischen Funden und den Umgang bei Hinweisen auf archäologische Fundstellen.

  7. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen zu Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern:
    in den Unterlagen 1, 2, und 10 werden Aussagen getroffen:
    - zu möglichen Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet unter www.badoldesloe.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt Bad Oldesloe den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.


Bad Oldesloe, 10.11.2021

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Siegel

gez. Lembke

Originalfassung