Erneute Veröffentlichung des Bebauungsplanes Nr. 122 „Gewerbegebiet West” der Stadt Bad Oldesloe nach § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 8. Juli 2024 gebilligte und zur erneuten Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 122, bestehend aus Planzeichnung und Begründung, samt dem geänderten Gutachten für das Gebiet „Südlich der Grabauer Straße (L226) und nördlich des bestehenden Gewerbegebietes Rögen“ wird im Internet unter www.badoldesloe.de in der Zeit vom 15. Juli 2024 bis zum 29. Juli 2024 veröffentlicht.
Als leicht zu erreichende zusätzliche Zugangsmöglichkeit werden die Unterlagen im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14.30 Uhr bis 17 Uhr öffentlich ausgelegt.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind ebenfalls über das Serviceportal „BOB-SH Bauleitplanung“ sowie im „Digitalen Atlas Nord“ zugänglich.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen, Stellungnahmen hierzu sollen elektronisch, bei Bedarf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stellungnahmen in Bezug auf die Änderung oder Ergänzung (in den Unterlagen rot hervorgehoben) und ihre möglichen Auswirkungen abzugeben sind und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 (1) Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Stellungnahme ohne Absenderangaben, erhalten keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen können dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt, entnommen werden.
Des Weiteren macht die Stadt bekannt, dass folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und zur Einsichtnahme mit ausliegen:
Grünordenerischer Fachbeitrag, Landschaftsplanung Jacob|Fichtner, Norderstedt
Es werden Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten und Lebensgemeinschaften und Landschaftsbild gemacht.
Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange
- Kreis Stormarn: Zu den Themen Vorsorgender Bodenschutz, Verkehr (Auslastung und Planung der Kreisverkehre), Naturschutz (Flächenverbrauch, Baumauswahl)
- Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr: Zu den Themen Anbauverbotszone, zweite Zufahrt, Zufahrt Rettungsfahrzeuge, Abschirmung von Lichtquellen, Immissionsschutz,
- Landesamt für Umwelt: Zu den Themen Einhaltung der Lärmrichtwerte, Berücksichtigung der WEA im Baugenehmigungsverfahren
- Untere Forstbehörde: Zu den Themen intensivere Oberflächenwassereinleitung, Darstellung Ausgleichsfläche A
- Vereinigte Stadtwerke: Zu dem Thema Standort Hauptschaltanlage
- Archäologisches Landesamt: Zu den Themen Archäologisches Interessengebiet
- Hamburger Verkehrsverbund: Zu dem Thema Öffentlicher-Personen-Nah-Verkehr
- Gewässerpflegeverband Norderbeste: Zu dem Themen Grundlagen zur Berechnung des erforderlichen Regenrückhaltevolumens, Monitoring der Abflusssituation
- BUND und NABU: Zu den Themen Baumauswahl und natürliche Sukzession
- AG 29: Zu dem Thema Flächenverbrauch
- Kinder- und Jugendbeirat: Zu den Themen Flächenverbrauch und ÖPNV-Anbindung
Stellungnahme der Öffentlichkeit
Zu den Themen Verkehr, Lärm und Erschütterungen, Unterhaltung und Begehbarkeit von öffentlichen Grünflächen, Erholungsraum, zukünftige WEA-Standorte, Fassadenbegrünung, intensiv begrünte Dächer, Kronenangabe der Bäume, Wildtiere und Alternativenprüfung
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 122 der Stadt Bad Oldesloe ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Bad Oldesloe, 10.7.2024
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Siegel
gez. Lembke