Erste Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Oldesloe für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2022 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltsatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im Haushaltsjahr 2022
erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
- im Ergebnisplan
- der Gesamtbetrag der Erträge erhöht um 802.000 EUR vermindert um 0 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 69.306.500 EUR nunmehr festgesetzt auf 70.108.500 EUR
- Gesamtbetrag der Aufwendungen erhöht um 703.900 EUR vermindert um 0 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 74.780.800 EUR nunmehr festgesetzt auf 75.484.700 EUR
- Jahresüberschuss erhöht um 0 EUR vermindert um 0 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 0 EUR nunmehr festgesetzt auf 0 EUR
- Jahresfehlbetrag erhöht um 0 EUR vermindert um 98.100 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 5.474.300 EUR nunmehr festgesetzt auf 5.376.200 EUR - im Finanzplan der
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 718.600 EUR vermindert um 0 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
gegenüber bisher 63.768.400 EUR nunmehr festgesetzt auf 64.487.000 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 703.900 EUR vermindert um 0 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 69.402.800 EUR nunmehr festgesetzt auf 70.106.700 EUR
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um 0 EUR vermindert um 7.530.600 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 10.787.700 EUR nunmehr festgesetzt auf 3.257.100 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um 0 EUR vermindert um 802.500 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 18.018.700 EUR festgesetzt auf 17.216.200 EUR
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im Haushaltsjahr 2023
erhöht um vermindert um und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
gegenüber bisher nunmehr festgesetzt auf
- im Ergebnisplan
- der Gesamtbetrag der Erträge erhöht um 135.700 EUR vermindert um 0 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 68.822.600 EUR nunmehr festgesetzt auf 68.958.300 EUR
- Gesamtbetrag der Aufwendungen erhöht um 499.400 EUR vermindert um 0 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 71.668.700 EUR nunmehr festgesetzt auf 72.168.100 EUR
- Jahresüberschuss erhöht um 0 EUR vermindert um 0 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 0 EUR nunmehr festgesetzt auf 0 EUR
- Jahresfehlbetrag erhöht um 363.700 EUR vermindert um 0 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 2.846.100 EUR nunmehr festgesetzt auf 3.209.800 EUR - im Finanzplan der
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 82.200 EUR vermindert um 0 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
gegenüber bisher 66.502.600 EUR nunmehr festgesetzt auf 66.584.800 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 499.400 EUR vermindert um 0 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 66.616.900 EUR nunmehr festgesetzt auf 67.116.300 EUR
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um 0 EUR vermindert um 2.492.900 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 10.971.200 EUR nunmehr festgesetzt auf 8.478.300 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um 578.000 EUR vermindert um 0 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 11.225.000 EUR festgesetzt auf 11.803.000 EUR
§ 2
Es werden im Haushaltsjahr 2022 neu festgesetzt:
- der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von bisher 7.150.000 EUR auf 0 EUR
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 7.782.000 EUR auf 8.403.000 EUR - die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 281,49 Stellen auf 282,99 Stellen
Es werden im Haushaltsjahr 2023 neu festgesetzt:
- der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von bisher 8.800.000 EUR auf 6.500.000 EUR
- die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 285,49 Stellen auf 286,49 Stellen
§ 3
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR.
Als unerheblich im Sinne von § 82 der GO – und damit mit Zustimmung des Bürgermeisters leistbar – gelten außerdem über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn diese auf gesetzlicher oder tariflicher Grundlage beruhen, wenn Personalaufwendungen, -auszahlungen budgetübergreifend verlagert werden.
§ 4
Die Erträge und Aufwendungen eines Teilplanes werden, mit Ausnahme der besonders gekennzeichneten Konten der Schulbudgets und der Produkte 11115, 11117, 27100, 27110, 28110, 28115, 54600, 54610, 54620, 54630 und 54640, nach § 20 Abs. 1 GemHVO-Doppik zu einem Budget verbunden.
Die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen eines Teilplanes werden, mit Ausnahme der besonders gekennzeichneten Konten der Schulbudgets und der Produkte 11115, 11117, 27100, 27110, 28110, 28115, 54600, 54610, 54620, 54630 und 54640, nach § 20 Abs. 2 GemHVO-Doppik zu einem Budget verbunden.
Die besonders gekennzeichneten Konten der Schulbudgets sind innerhalb des jeweiligen Teilplanes gegenseitig deckungsfähig.
Die Konten der Produkte 11115 und 11117, die Konten der Produkte 27100 und 27110, die Konten der Produkte 28110 und 28115 und die Konten der Produkte 54600, 54610, 54620, 54630 und 54640 sind innerhalb der jeweiligen Teilpläne gegenseitig deckungsfähig.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 23.08.2022 erteilt.
Bad Oldesloe, 26.08.2022
Stadt Bad Oldesloe
Siegel
In Vertretung
Der Erste Bürgermeister-Stellvertreter
gez. Möller