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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

8. November 2025 • Bekanntmachungsdatum

Fortschreibung der Lärmaktionsplanung

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Oldesloe

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe hat in der Sitzung am 1. Oktober 2025 die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung zur Umsetzung der vierten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie für die Stadt Bad Oldesloe beschlossen.

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Auf Grundlage der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG der Europäischen Union ist die Stadt Bad Oldesloe für die Erstellung einer Lärmaktionsplanung für Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Fahrzeugen im Jahr zuständig.

Die Lärmaktionsplanung bewertet die Lärmkartierung aus dem Jahre 2023 und nennt Maßnahmen zur Lärmminderung. Weiterhin sind im Stadtgebiet ruhige Gebiete festgelegt worden.

Alle Interessierten können die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung im Internet unter der Adresse www.badoldesloe.de/Politik-und-Verwaltung/Stadtentwicklung/Gutachten-Konzepte.de einsehen.

Zusätzlich können auch alle Interessierten die Fortschreibung der Lärmaktionsplanung in der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Fachbereich IV – Planung und Umwelt, Ebene 9, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, während der Öffnungszeiten einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Bad Oldesloe, 8. November 2025

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Lembke

Originalfassung

Unterlagen