Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 115 der Stadt Bad Oldesloe nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Wirtschafts- und Planungsausschuss in der Sitzung am 5. November 2024 gebilligte und zur frühzeitigen Veröffentlichung im Internet bestimmte Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 115 der Stadt Bad Oldesloe für das Gebiet „Kampstraße 27–35 c (ungerade Nummern)“ bestehend aus Planzeichnung, Textlichen Festsetzungen, Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan und Gutachten sind gemäß § 3 Absatz 1 BauGB vom 3. Februar 2025 bis zum 7. März 2025 im Internet veröffentlicht und können unter www.badoldesloe.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist per Mail an stadtentwicklung@badoldesloe.de möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit Frau Richter (Telefon 04531 504-439).
- Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen während der oben angegebenen Veröffentlichungsfrist im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils montags von 8 bis 16 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 8 bis 18 Uhr öffentlich aus. Zudem besteht nach telefonischer Vereinbarung die Möglichkeit zusätzlich dienstags und mittwochs zwischen 14 und 16 Uhr die Unterlagen einzusehen.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
- Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet unter www.badoldesloe.de/bekanntmachungen eingestellt.
Die nach § 3 Absatz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Der Digitale Atlas Nord ist das zentrale Landesportal des Landes Schleswig-Holstein im Sinne des § 3 Absatz 2 Satz 5 zweiter Halbsatz BauGB, erreichbar unter www.schleswig-holstein.de/bauleitplanung.
Im weiteren Verfahren ist eine Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB vorgesehen. Die Öffentlichkeit erhält erneut die Gelegenheit zur Erörterung und Stellungnahme. Hierzu wird eine gesonderte Bekanntmachung erfolgen.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung ist gleichzeitig die Beteiligung der Kinder und Jugendlichen an der Planung gemäß § 47 f der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO)
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit veröffentlicht wird.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 115 der Stadt Bad Oldesloe ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.
Bad Oldesloe, den 23. Januar 2025
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Siegel
gez. Lembke