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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

26. Mai 2021 • Bekanntmachungsdatum

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 121

Die für die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Grundstücke Wolkenweher Dorfstraße 31–37 c und 39–41 a (ungerade Nrn.) erarbeitete planerische Variante sowie der Entwurf der Begründung liegen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Zeit vom 3. Juni 2021 bis zum 5. Juli 2021 im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr und donnerstags von 14 Uhr bis 17 Uhr öffentlich zur Einsicht aus.

Das Stadthaus ist zur Verhinderung größerer Menschenansammlungen nur nach telefonischer Terminabsprache mit Frau Grünert unter 04531 504-438 oder per E-Mail: marlene.gruenert@badoldesloe.de zugänglich.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen im Internet unter www.badoldesloe.de eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6  Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Der Geltungsbereich der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.

Bad Oldesloe, 20.05.2021

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Siegel

gez. Lembke

Originalfassung