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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

23. März 2022 • Bekanntmachungsdatum

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 86 – 1. Änderung

Das für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 86 – 1. Änderung für das Gebiet nördlich der Straße Bergkoppel, östlich der Straße Teichkoppel und südlich der Straße Düpenau erarbeiteten planerische Konzept des Bebauungsplanes und die Begründung liegen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Zeit vom 31. März 2022 bis zum 2. Mai 2022 im Foyer der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, jeweils von montags bis freitags in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr sowie donnerstags von 14 Uhr bis 17 Uhr öffentlich aus.

Das Stadthaus ist auf Grund der Corona-Pandemie und zur Verhinderung größerer Menschenansammlungen nur nach telefonischer Terminabsprache mit Frau Grünert unter 04531 504-438 oder per E-Mail: marlene.gruenert@badoldesloe.de zugänglich.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind im Internet unter www.badoldesloe.de > Politik und Verwaltung > Stadtentwicklung > Bauleitplanung > Aktuelle Beteiligungsverfahren eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu elektronisch, schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des Artikels 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB“ (Artikel 13 DSGVO), das mit ausliegt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 86 – 1. Änderung ist im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet.


Bad Oldesloe, 17.03.2022

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Siegel

gez. Lembke