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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

14. September 2022 • Bekanntmachungsdatum

Genehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oldesloe

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung am 28. März 2022 beschlossene 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oldesloe für das Gebiet nördlich der Königstraße, östlich der Schultwiete, südlich der Trave, westlich des Kirchbergs das im nachstehend abgedruckten Übersichtsplan durch Umrandung gekennzeichnet ist, mit Bescheid vom 9. August 2022 Az.: IV 527-512.111 – 62.004(13.Ä.) nach § 6 Absatz 1 BauGB genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Fachbereich IV – Bauen und Umwelt -, Ebene 9, Zimmernummern 9.01 bis 9.06, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse www.badoldesloe.de.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.
Dasselbe gilt für die nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Absatz1 BauGB).

Bad Oldesloe, 8. September 2022

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Siegel

gez. Lembke

Originalfassung