Genehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bad Oldesloe
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Stadtverwaltung Bad Oldesloe, Fachbereich IV – Bauen und Umwelt -, Ebene 9, Zimmernummern 9.01 bis 9.06, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse www.badoldesloe.de.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind.
Dasselbe gilt für die nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Absatz1 BauGB).
Bad Oldesloe, 8. September 2022
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Siegel
gez. Lembke