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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

22. Juni 2022 • Bekanntmachungsdatum

Nachrücken von Stadtverordneten

Gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird bekanntgegeben:

Der Vertreter der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, Herr Benedikt Schwardt, hat sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe zum 31.05.2022 niedergelegt. Der nachfolgende Bewerber auf dem Listenwahlvorschlag, Herr Uwe Möllnitz, hat das Mandat abgelehnt.

Als nächster Listennachfolger wird Norbert Laß, Schanzenbarg 15, 23843 Bad Oldesloe festgestellt.

Einsprüche gegen diese Feststellung kann jede*r Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Gemeindewahlleiter der Stadt Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, einreichen.

Der Gemeindewahlleiter der Stadt Bad Oldesloe

Bad Oldesloe, 22.06.2022

Originalfassung