Seiteninhalt

Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

22. Juli 2025 • Bekanntmachungsdatum

Nachrücken von Stadtverordneten

Gemäß § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für Schleswig-Holstein in der zurzeit geltenden Fassung wird bekanntgegeben:
Die Vertreterin der Christlich Demokratischen Union Deutschlands, CDU, Frau Birgit Wieck, hat ihr Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe zum 1. Juli 2025 niedergelegt.
Als nächster Listennachfolger wird Dietmar Hammerschmidt-Lübcke, Besttorstraße 2, 23843 Bad Oldesloe festgestellt.
Einsprüche gegen diese Feststellung kann jede/-r Wahlberechtigte innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Gemeindewahlleiter der Stadt Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, einreichen.

Der Gemeindewahlleiter der Stadt Bad Oldesloe

Originalfassung