Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Bad Oldesloe
Die Stadt Bad Oldesloe ist nach § 11 Absatz 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) in Verbindung § 7 Absatz 3 Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein (LNatschG) gesetzlich beauftragt Landschaftspläne aufzustellen.
Der Landschaftsplan ist ein Instrument der kommunalen Planung und wird für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt. Die Neuaufstellung des Landschaftsplans der Stadt Bad Oldesloe wird durch ein Planungsbüro durchgeführt.
Für die Bestandserhebungen zur Biotoptypenkartierung sind die Mitarbeitenden des Planungsbüros gemäß § 49 Absatz 1 Nr. 1 LNatschG befugt, Grundstücke mit Ausnahme von Wohngrundstücken zu betreten. Eine Duldungspflicht für das Betreten von Grundstücken besteht gemäß § 65 Absatz 1 BNatschG und § 48 Absatz 1 a) LNatschG.
Stadt Bad Oldesloe, 25. April 2025
gez. Jörg Lembke
Bürgermeister