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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

18. Januar 2025 • Bekanntmachungsdatum

Richtlinie zur Förderung von Veranstaltungen, die den Zusammenhalt der Ortsteile und Quartiere in Bad Oldesloe stärken

Auf der Grundlage der geltenden „Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Bad Oldesloe an Dritte“ vom 1.4.2013 in der aktuellen Fassung hat die Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2024 die nachstehende „Richtlinie zur Förderung von Veranstaltungen, die den Zusammenhalt der Ortsteile und Quartiere in Bad Oldesloe stärken“ beschlossen.

§ 1 Grundsätzliches

Der Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger in den Ortsteilen und Quartieren ist von zentraler Bedeutung für die Stadtgesellschaft in Bad Oldesloe. Um in der Stadt Miteinander, Begegnung und soziale Integration zu fördern, gewährt die Stadt Bad Oldesloe nach dieser Richtlinie Förderungen für Veranstaltungen, die der Verbesserung des Zusammenhalts der Bürgerinnen und Bürger in den Ortsteilen und Quartieren in Bad Oldesloe dienen.

Geförderte Vorhaben sollen der breiten gesellschaftlichen Teilhabe Rechnung tragen, diskriminierungs-, barrierefrei und nachhaltig gestaltet sein.

Die Förderung wird ohne Rechtsanspruch im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährt.

§ 2 Fördergegenstand und -höhe

(1) Förderfähig sind öffentliche, zeitlich begrenzte Veranstaltungen, auch Veranstaltungsreihen, ohne Gewinnerzielungsabsicht im öffentlichen und privaten Raum innerhalb des Stadtgebietes der Stadt Bad Oldesloe einschließlich der Ortsteile. Sie müssen das Ziel verfolgen, den Zusammenhalt der Bürgerinnen und Bürger in Bad Oldesloe in den Ortsteilen und Quartieren zu verbessern, die lokale Gemeinschaft und den gesellschaftlichen Dialog zu fördern.

(2) Nicht förderfähig sind gewerbliche Veranstaltungen sowie Veranstaltungen, bei denen politische oder religiöse Zwecke im Vordergrund stehen oder die bereits anderweitig Projektfördermittel von der Stadt Bad Oldesloe für diesen Zweck erhalten.

(3) Als Zuwendung werden nicht rückzahlbare Geldleistungen als Projektförderung (einmalige Zuwendungen) gewährt.

(4) Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss und beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten (inkl. Mehrwertsteuer, sofern keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht) und wird in Form einer Anteils- bzw. Vollfinanzierung mit einem maximalen Förderbetrag von 2.000 € pro Veranstaltung gewährt. Eine Zuwendung wird nur bewilligt, wenn sie mindestens 200,00 € pro Veranstaltung beträgt (Bagatellgrenze) und 2.000,00 € pro Veranstaltung (Maximalbetrag) nicht übersteigt.

(5) Förderfähig sind die nachgewiesenen Ausgaben, die unter Zugrundelegung eines strengen Maßstabes für eine sparsame, wirtschaftliche und zweckmäßige Erlangung des Zuwendungszweckes unmittelbar entstehen. Ausgaben für Honorare sollen in angemessener Höhe, unter Berücksichtigung fachspezifisch empfohlener Honoraruntergrenzen, veranschlagt werden. Alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen (z. B. Eintrittsgelder, Spenden, Fördermittel Dritter) sind vorrangig als Deckungsmittel einzusetzen.

(6) Unbare Eigenleistungen sind nicht förderfähig.

§ 3 Antragsberechtigte

(1) Antragsberechtigt sind Vereine, Verbände, Organisationen, Gruppen, natürliche und juristische Personen des Privatrechts sowie juristische Personen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die ihren Wohnsitz, Sitz (z. B. Vereinssitz) oder Wirkungsbereich in Bad Oldesloe haben. Im Folgenden wird für die Antragstellerin bzw. den Antragsteller der Begriff „Veranstalter“ verwendet. Gemeint sind sowohl Veranstalterinnen als auch Veranstalter.

(2) Die Antragstellung erfolgt durch den Veranstalter im eigenen oder fremden Namen.

(3) Die Förderung ist nicht auf Dritte übertragbar.

§ 4 Antrags- und Bewilligungsverfahren

(1) Die Förderung ist in Textform unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars spätestens drei Wochen vor der geplanten Veranstaltung bei der Stadt Bad Oldesloe zu beantragen. Der Förderantrag muss mindestens den Namen des Veranstalters mit Anschrift und Kontaktdaten, die Bankverbindung, eine Erklärung zum Vorsteuerabzug, die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben/Kosten, den Ort, den Zeitraum (Datum und Uhrzeit), das Ziel und eine kurze Beschreibung der Veranstaltung enthalten.

(2) Die zuständige Bewilligungsstelle in der Stadtverwaltung prüft die Anträge und entscheidet über die Förderfähigkeit und Gewährung der Zuwendung.

(3) Anträge können ganzjährig gestellt werden. Die vollständigen Anträge werden chronologisch in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt, solange Haushaltsmittel im laufenden Haushaltsjahr zur Verfügung stehen (sog. Windhundverfahren). Nichtförderfähige Anträge werden abgelehnt. Gleiches gilt für Anträge, welche im Rahmen des Windhundverfahrens nicht berücksichtigt werden können.

(4) Anträge für Veranstaltungen mit Veranstaltungszeitraum im laufenden Haushaltsjahr können frühestens ab September des Vorjahres eingereicht werden. Für jede Veranstaltung darf nur ein Förderantrag gestellt werden.

(5) Jeder Veranstalter darf grundsätzlich nur einen Förderantrag pro Haushaltsjahr stellen. Abweichende Einzelfallentscheidungen des Bürgermeisters im Rahmen der im Haushaltsjahr zur Verfügung stehenden Mittel sind möglich.

(6) Mit der Antragstellung erkennt der Veranstalter den Inhalt dieser Förderrichtlinie an und verpflichtet sich zur Einhaltung der Regelungen.

(7) Die Bewilligung erfolgt durch einen schriftlichen Zuwendungsbescheid und kann mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Die Ablehnung wird ebenfalls schriftlich durch einen Ablehnungsbescheid mitgeteilt.

§ 5 Auszahlung der Zuwendung

(1) Die Zuwendung wird grundsätzlich nach Durchführung der Veranstaltung und Prüfung des Verwendungsnachweises (§ 6) auf das im Antrag angegebene Konto zur Auszahlung gebracht.

(2) In begründeten Ausnahmefällen kann auf Antrag vor der Veranstaltung ein Abschlag von bis zu 90 % der voraussichtlichen förderfähigen Kosten, max. 1.800 € pro Veranstaltung, gewährt werden. Die Verwendung des Abschlags ist im Verwendungsnachweis darzulegen. Sofern die tatsächlich angefallenen Kosten den Abschlag unterschreiten, ist der Differenzbetrag an die Stadt Bad Oldesloe zurückzuzahlen. Am Anfang der Förderperiode (Kalenderjahr) kann eine Vorauszahlung geleistet werden, sofern Haushaltsmittel zur Verfügung stehen (Genehmigung der Kommunalaufsicht liegt vor, kein Interimshaushalt).

§ 6 Verwendungsnachweis

(1) Nach Abschluss der Veranstaltung hat der Veranstalter die entstandenen Kosten der beantragten Veranstaltung nachzuweisen. Der Verwendungsnachweis besteht aus einem kurzen Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis der Einnahmen und Ausgaben. Belege der Einnahmen und Ausgaben sind in Kopie beizufügen. Originale sind für die Dauer der gesetzlichen Frist, bei längeren Zweckbindungsfristen auch bis zum Ende dieser Zweckbindungsfristen, aufzubewahren und bei Bedarf vorzulegen.

(2) Der Verwendungsnachweis ist schriftlich unter Verwendung des Vordrucks in Anlage 6 der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Bad Oldesloe an Dritte spätestens drei Monate nach Veranstaltungsende bei der Stadt Bad Oldesloe einzureichen. Im Einzelfall kann im Bewilligungsbescheid eine gesonderte Frist festgelegt werden. Auf begründeten Antrag kann die Frist in Ausnahmefällen verlängert werden.

(3) Etwaig erzielte Einnahmeüberschüsse verringern die Fördersumme um die Höhe der erzielten Überschüsse.

§ 7 Mitteilungspflichten

(1) Der Veranstalter hat der Stadt Bad Oldesloe unverzüglich schriftlich mitzuteilen, wenn die Veranstaltung nicht durchgeführt wird. Nicht durchgeführte Veranstaltungen sind nicht förderfähig. Bei einem nicht vom Veranstalter verschuldeten Veranstaltungsausfall in Fällen höherer Gewalt (z.B. aufgrund unwetterbedingter Absage) erfolgt eine Einzelfallprüfung und -entscheidung.

(2) Weiterhin hat der Veranstalter der Stadt Bad Oldesloe unverzüglich schriftlich anzuzeigen, wenn sich der Veranstaltungszweck oder sonstige für die Zuwendung maßgeblichen Umstände ändern. Bei Änderung des Veranstaltungszwecks bleibt die Förderfähigkeit nur bestehen, wenn die Stadt Bad Oldesloe der Zweckänderung schriftlich zugestimmt hat. Gleiches gilt bei Verlegung des Veranstaltungszeitraums und -ortes.

§ 8 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

(1) Wenn möglich, ist auf die Förderung durch die Stadt Bad Oldesloe im Rahmen der geförderten Veranstaltung und der damit in Zusammenhang stehenden Veröffentlichungen und Werbemaßnahmen in geeigneter Form hinzuweisen. Im Zusammenhang mit dem geförderten Projekt erstellte Veröffentlichungen (Bilder, Videomaterial usw.) und Werbemittel sind der Stadt Bad Oldesloe auf Verlangen kostenlos und mit unentgeltlichem Nutzungsrecht zur Verfügung zu stellen.

(2) Die Bewilligung der Förderung entbehrt ausdrücklich nicht eine eventuelle behördliche Genehmigung der Veranstaltung oder die Einhaltung rechtlicher Regelungen zur Durchführung von Veranstaltungen. Der Veranstalter trägt im Rahmen der geförderten Veranstaltung die alleinige Verantwortung für die Erfüllung aller gesetzlichen Pflichten, rechtlichen Bestimmungen und Auflagen sowie für die Einholung erforderlicher Genehmigungen.

(3) Die Antragstellung beinhaltet das Einverständnis, dass alle im Zusammenhang mit der Förderung bekanntwerdenden Daten von der Bewilligungsstelle auf Datenträgern gespeichert, von ihr für Zwecke der Statistik und der Erfolgskontrolle für die Wirksamkeit der Förderung ausgewertet und an die politischen Gremien der Stadt Bad Oldesloe sowie zu unterrichtende Behörden weitergeleitet werden können.

§ 9 Widerruf der Bewilligung

Die Stadt Bad Oldesloe behält sich vor, die Bewilligung der Förderung insbesondere zu widerrufen, wenn

  1. die Förderfähigkeit nicht mehr vorliegt,
  2. die Zuwendung nicht für den vorgesehenen Zweck verwendet wird,
  3. ein Verstoß gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften vorliegt (insbesondere fehlende ordnungsrechtliche Genehmigungen und Nichteinhaltung von Anzeigepflichten),
  4. die Veranstaltung gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung verstößt oder auf sonstige Art und Weise die Interessen der Stadt Bad Oldesloe beeinträchtigt,
  5. der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht eingereicht wird,
  6. die Mitteilungspflichten (§ 7) nicht eingehalten werden,
  7. Bedingungen oder Auflagen nicht vollständig nachgekommen wird oder
  8. eine haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 29 GemHVO (Landesverordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplanes der Gemeinden – Gemeindehaushaltsverordnung) verhängt worden ist.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt rückwirkend zum 1.7.2024 in Kraft.

Bad Oldesloe, den


Jörg Lembke
Bürgermeister

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Veranstaltungen, die den Zusammenhalt der Ortsteile und Quartiere in Bad Oldesloe stärken

Das Muster enthält die für die Abwicklung einer Zuwendung erforderlichen Angaben und stellt ein Auswahlkatalog dar. Soweit weitergehende Angaben aus förderungsspezifischen Gründen notwendig sind, ist das Muster zu ergänzen. Werden Förderungsrichtlinien erlassen, sollen ergänzende Angaben zum Antrag einschließlich der Antragsunterlagen in der speziellen Förderrichtlinie näher bestimmt werden.

Anlage 1

An die ____________________
Stadt Bad Oldesloe Ort, Datum
Der Bürgermeister
Fachbereich II –
Jugend, Kultur und Erwachsenenbildung
Markt 5
23843 Bad Oldesloe

Antrag auf Gewährung einer Zuwendung zur Förderung von Veranstaltungen, die den Zusammenhalt der Ortsteile und Quartiere in Bad Oldesloe stärken

  1. Antragsteller/-in
    Antragsteller Name/Bezeichnung:
    Vertretungsberechtigte Person (z. B. entsprechend Vereinsregisterauszug):
    Telefon:
    Telefax:
    E-Mail:
    Auskunft erteilt:
    Telefon:
    Telefax:
    E-Mail:
    Anschrift
    Straße:
    Hausnummer:
    Postleitzahl:
    Ort:
    Bankverbindung
    Geldinstitut:
    Kontoinhaber/-in:
    IBAN:
    BIC:
  2. Veranstaltung
    Informationen über die beabsichtigte Veranstaltung.
    Veranstaltung
    Art/Bezeichnung der Veranstaltung:
    Veranstaltungsort: Straße:
    Hausnummer:
    Postleitzahl:
    Ort:
    Voraussichtliche Besucherzahl:
    Begründung zur Zuwendungsfähigkeit der Veranstaltung (u. a. Standort, Konzept, Ziel und Zielgruppe):
  3. Zeitliche Durchführung
    Die Veranstaltung soll voraussichtlich am um Uhr (Datum und Uhrzeit) beginnen am um Uhr (Datum und Uhrzeit) enden
  4. Voraussichtliche Kosten
    Dem Antrag ist ein Finanzierungsplan mit aufgegliederten Einnahmen und Ausgaben beizufügen.
    Gesamtkosten der Veranstaltung € davon zuwendungsfähige Ausgaben €
  5. Finanzierungsplan
    Finanzierung Gesamtkosten €
    Eigenanteil (einschließlich nicht zuwendungsfähiger Kosten) €
    Einnahmen (z. B. Eintrittsgelder) Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderung) €
    Sonstige beantragte/ bewilligte öffentliche Förderung von ................................................. (ohne städtische Förderung) €
    beantragte Zuwendung €
    Begründung zur Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u.a. Eigenmittel, Förderhöhe, städtisches Interesse an der Veranstaltung, alternative Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten):
  6. Erklärungen der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
    Die Antragstellerin/ der Antragsteller erklärt, von den folgenden Unterlagen Kenntnis genommen zu haben und erkennt sie als verbindlich an:
    0 Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Stadt Bad Oldesloe an Dritte
    0 Richtlinie zur Förderung von Veranstaltungen, die den Zusammenhalt der Ortsteile und Quartiere in Bad Oldesloe stärken
    Folgende öffentlich rechtliche Zulassungen, z.B. Genehmigungen, liegen vor bzw. sind beantragt:
    Die Antragstellerin/ der Antragsteller erklärt,
    - dass die Aufbringung der im Finanzplan vorgesehenen Eigenleistung und ggf. Leistungen Dritter gesichert ist,
    - dass die Zuwendung wirtschaftlich, sparsam und ihrem Zweck entsprechend verwendet wird,
    - dass die Bewilligungsstelle die Verwendung der Zuwendung durch Einsicht in die Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen sowie durch örtliche Erhebung kontrollieren oder durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Bad Oldesloe prüfen lassen kann,
    - dass sie/er für das beantragte Vorhaben zum Vorsteuerabzug nach § 15 UStG
    0 nicht berechtigt ist.
    0 berechtigt ist, und zwar in Höhe von Prozent
    Im Falle einer Vorsteuerabzugsberechtigung sind die sich daraus ergebenden Vorteile besonders ausgewiesen und von den Ausgaben abgesetzt worden.
    - dass ihren/seinen Arbeitnehmer/-innen mindestens der nach den gesetzlichen Vorschriften in der jeweils geltenden Fassung festgelegte Mindestlohn gezahlt wird.
    Die Anlagen sind Bestandteil des Antrages.
    Die Antragstellerin/der Antragsteller versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Antrag und in den Antragsunterlagen gemachten Angaben.
    Mit der Bewilligung der Förderung ist die Verpflichtung verbunden, bei der Durchführung der Veranstaltung in allen Veröffentlichungen und Ankündigungen (z.B. Plakate, Programme, Broschüren, Website usw.) auf die Förderung der Stadt Bad Oldesloe hinzuweisen.
  7. Anlagen
    a. Allgemein
    0 Erläuterung und genaue Beschreibung der beabsichtigten Veranstaltung
    0 Finanzierungsplan mit aufgegliederten Einnahmen und Ausgaben
    0 Sonstiges: ________________________________________________
    b. Bei Beantragung durch Unternehmen/Vereine
    0 Aktuelle Bescheinigung über Gemeinnützigkeit
    0 Satzung und Vereinsregisterauszug (z. B. bei Vereinen)
    0 Darstellung der wirtschaftlichen Lage: Bilanz eines abgelaufenen
    Geschäftsjahres bzw. eines Jahresabschlusses (geprüft oder festgestellt).
    Außerdem ist ein Wirtschaftsplan mit einem Erfolgsplan, Vermögensplan und
    einem Stellenplan beigefügt.
    0 Darstellung der Unternehmensstruktur bei verbundenen Unternehmen
    0 Sonstiges: ________________________________________________


_________________________________
(Rechtsverbindliche Unterschrift
der Antragstellerin/des Antragstellers)

Originalfassung