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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

15. Februar 2023 • Bekanntmachungsdatum

Satzung über die Aufhebung der Satzung für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der Stadt Bad Oldesloe

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in der Fassung vom 28.2.2003 (GVOBl. Schleswig-Holstein Seite 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4.3.2022 (GVOBl. Schleswig-Holstein Seite 153) und der §§ 1 Absatz 1, 2 Absatz 1 S. 1, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der Fassung vom 10.1.2005 (GVOBl. Schleswig-Holstein Seite 27), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.5.2022 (GVOBl. Schleswig-Holstein Seite 564) wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 2.2.2023 folgende Satzung erlassen:

§ 1

Die Satzung für die Benutzung von Räumen und Einrichtungen der Stadt Bad Oldesloe vom 29.11.2005 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 27.7.2016 wird aufgehoben.

§ 2

Diese Satzung tritt mit Ablauf des 28.2.2023 in Kraft.

Bad Oldesloe, 9.2.2023

Jörg Lembke
Bürgermeister

Originalfassung