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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

17. August 2022 • Bekanntmachungsdatum

Satzung über die Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Südliche Innenstadt“

Aufgrund des § 142 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (WindBG) vom 20.07.2022 (BGBl. I S. 1353) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GO) für Schleswig-Holstein vom 28.02.2003 (GVOBl. S. 57), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 04.03.2022 (GVOBl. S. 153) wird nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 27.06.2022 folgende Satzung erlassen:

§ 1 Teilaufhebung der Sanierung

Die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Südliche Innenstadt“ vom 21.10.2009, bekannt gemacht am 21.10.2009, wird für den in § 2 näher bezeichneten Teilbereich nach § 162 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 BauGB aufgehoben.

§ 2 Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich des aufzuhebenden Teilgebietes umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile, die sich im anliegenden Lageplan innerhalb des rot gestrichelten Bereichs befinden. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

§ 3 Inkrafttreten

Diese Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Bad Oldesloe, 11.08.2022

Stadt Bad Oldesloe

Siegel

Der Bürgermeister
gez. Lembke