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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

8. März 2023 • Bekanntmachungsdatum

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.3.2023

Bekanntmachung der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Oldesloe am 16.3.2023, um 19.30 Uhr in der Festhalle, Olivet-Allee 4–6, 23843 Bad Oldesloe.
Die unten aufgeführten nicht öffentlichen Punkte werden auf Vorschlag der Verwaltung voraussichtlich nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Abs. 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.

Tagesordnung

Öffentliche Tagesordnungspunkte

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung
  3. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - öffentlicher Teil
  4. Einwohnerfragestunde
  5. Mitteilungen der Bürgerworthalterin
  6. Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung
  7. Neuwahl von Mitgliedern in den Ausschüssen
    1686/2018–2023
  8. Richtlinie Schulsozialarbeit
  9. Räumliche und technische Ausstattung der Schulsozialarbeit
  10. Neubau Feuerwehr Poggensee
    Vorstellung der Planung
    1648/2018–2023
  11. Ersatzlose Streichung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Bad Oldesloe (Straßenbaubeitragssatzung)
    hier: Antrag der FBO-Fraktion
  12. Praxisintegrierte Ausbildung an Oldesloer Kitas
    hier: Antrag der GRÜNE-Fraktion
  13. Anfragen – öffentlich

Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte

14. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung – nicht öffentlicher Teil
15. Anfragen – nicht öffentlich

Öffentliche Tagesordnungspunkte

16. Bekanntgabe in nicht öffentlicher Sitzung gefasster Beschlüsse

Hinweise zum Infektionsschutz:

Es gelten die allgemeinen Anforderungen an die Hygiene, darunter insbesondere die Einhaltung der Hust- und Niesetikette.
Es besteht keine Maskenpflicht. Den Sitzungsteilnehmenden und den Besucherinnen und Besuchern steht es unbenommen frei, zum Eigenschutz eine Maske zu tragen.

Originalfassung