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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

23. Februar 2022 • Bekanntmachungsdatum

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.02.2022

Die 36. Stadtverordnetenversammlung der Wahlperiode 2018–2023 der Stadt Bad Oldesloe findet am 28.02.2022 um 19.30 Uhr in der Festhalle Bad Oldesloe, Olivet-Allee 4–6, 23843 Bad Oldesloe statt.

Bad Oldesloe, 17.02.2022

Pontow
Bürgerworthalterin


Die unten aufgeführten nicht öffentlichen Punkte werden auf Vorschlag der Verwaltung voraussichtlich nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.

Tagesordnung

Öffentliche Tagesordnungspunkte

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung
  3. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung - öffentlicher Teil
  4. Einwohnerfragestunde
  5. Mitteilungen der Bürgerworthalterin
  6. Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung
  7. Prüfergebnis des Sozialministeriums zur Überleitungsbilanz nach § 58 Abs. 3 Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG)
    1311/2018-2023
  8. Tätigkeitsbericht 2019 bis 2021 der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Bad Oldesloe Marion Gurlit
    1252/2018-2023
  9. Beirat für Menschen mit Behinderungen der Stadt Bad Oldesloe; Tätigkeitsbericht für den Zeitraum Mai 2017 bis April 2022
    1316/2018-2023
  10. Anfragen

Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte

11. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung – nicht öffentlicher Teil

Hinweise zum Infektionsschutz:

Aufgrund der aktuellen Situation um das Corona-Virus gilt die sogenannte 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet).

Damit die Sitzung pünktlich beginnen kann, wird darum gebeten, dass alle Teilnehmenden circa 30 Minuten vor Sitzungsbeginn erscheinen und ein amtliches Ausweisdokument sowie einen Nachweis zur Einhaltung der 3G-Regelung bereithalten (Impfpass, Genesenennachweis oder Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest von max. 24 Stunden seit Ausstellungsdatum durch ein qualifiziertes Corona-Testzentrum).
Ein Antigen-Selbsttest ist für die Erbringung des geforderten Nachweises ausdrücklich nicht ausreichend!

Des Weiteren ist von den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Sitzung ein qualifizierter Mund- und Nasenschutz nach der EN 14683:2019-10 (bspw. OP- oder FFP2-Maske) zu tragen. Zudem gelten die allgemeinen Anforderungen an die Hygiene, darunter insbesondere das Abstandsgebot von 1,50m zu anderen Personen.

Zudem steht wegen des Abstandsgebotes nur eine begrenzte Zahl an Sitzplätzen für Besucher*innen zur Verfügung.

Originalfassung