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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

23. März 2022 • Bekanntmachungsdatum

Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. März 2022

Die 38. Stadtverordnetenversammlung der Wahlperiode 2018–2023 der Stadt Bad Oldesloe findet am 28. März 2022 um 19.30 Uhr in der Festhalle Bad Oldesloe, Olivet-Allee 4–6, 23843 Bad Oldesloe statt.

Bad Oldesloe, 17. März 2022

Pontow
Bürgerworthalterin

Die unten aufgeführten nicht öffentlichen Punkte werden auf Vorschlag der Verwaltung voraussichtlich nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.

Tagesordnung

Öffentliche Tagesordnungspunkte

  1. Eröffnung der Sitzung
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung
  3. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung – öffentlicher Teil
  4. Einwohnerfragestunde
  5. Mitteilungen der Bürgerworthalterin
  6. Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung
  7. Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Bad Oldesloe – Sitzungen in Fällen höherer Gewalt
    1069/2018–2023
  8. Wahl der Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen
    1347/2018–2023
  9. Sachstand Umsetzung Gesetzesänderung § 2 b UStG bei der Stadt Bad Oldesloe
    1370/2018–2023
  10. Bericht über die bereits vom Bürgermeister genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 3 Haushaltssatzung, Haushaltsjahr 2021
    1369/2018–2023
  11. Antrag der Kirchengemeinde Oldesloe auf einen Zuschuss zum Konzert Maybebob 2022
    1355/2018–2023
  12. Fahrradboxen am Bahnhof
    hier: alternatives Bewirtschaftungssystem
    1376/2018–2023
  13. Finanzierung der Kindertagesstätte St. Vicelin in Bad Oldesloe; Antrag des Erzbistums Hamburg
    1314/2018–2023
  14. Einziehung von Straßen
    hier: Teilbereich vor Reimer-Hansen-Straße 12
    1285/2018–2023
  15. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
    Gebiet: nördlich der Königstraße, östlich der Schultwiete, südlich der Trave, westlich des Kirchbergs
    hier:
    a) Beschluss über die Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
    b) abschließender Beschluss
    1343/2018–2023
  16. Bebauungsplan Nr. 118 „Königstraße“ der Stadt Bad Oldesloe
    Gebiet: nördlich der Königstraße, östlich der Schultwiete, südlich der Trave, westlich des Kirchbergs
    hier:
    a) Beschluss über die Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
    b) Satzungsbeschluss
    1344/2018–2023
  17. Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit dem Amt Nordstormarn über die Entsorgung von Schmutzwasser aus Kleinkläranlagen
    1372/2018–2023
  18. Kommunaler Wärme- und Kälteplan
    hier: Antrag der GRÜNE-Fraktion und Erweiterungsantrag der FBO-Fraktion
  19. Fortschreibung Klimaschutzkonzept
    hier: Antrag GRÜNE-Fraktion
  20. Anfragen

Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte

21. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung – nicht öffentlicher Teil
22. Geschäftsführerbestellung VS Netz GmbH (Nicht öffentlich, da schützenswerte Interessen der Beteiligten betroffen sind.) 1373/2018–2023
23. Niederschlagung einer Gewerbesteuerforderung (Nicht öffentlich, es handelt sich um eine persönliche Gewerbesteuerschuld eines Steuerpflichtigen.) 1345/2018–2023
24. Niederschlagung einer Gewerbesteuerforderung (Nicht öffentlich, es handelt sich um eine persönliche Gewerbesteuerschuld eines Steuerpflichtigen.) 1340/2018–2023
25. Verzicht auf eine Gewerbesteuerforderung (Nicht öffentlich, es handelt sich um die persönliche Steuerschuld eines Steuerpflichtigen.) 1339/2018–2023

Hinweise zum Infektionsschutz:

Aufgrund der aktuellen Situation um das Corona-Virus gilt die sogenannte 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet).

Damit die Sitzung pünktlich beginnen kann, wird darum gebeten, dass alle Teilnehmenden circa 30 Minuten vor Sitzungsbeginn erscheinen und ein amtliches Ausweisdokument sowie einen Nachweis zur Einhaltung der 3G-Regelung bereithalten (Impfpass, Genesenennachweis oder Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest von max. 24h seit Ausstellungsdatum durch ein qualifiziertes Corona-Testzentrum).
Ein Antigen-Selbsttest ist für die Erbringung des geforderten Nachweises ausdrücklich nicht ausreichend!

Des Weiteren ist von den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Sitzung ein qualifizierter Mund- und Nasenschutz nach der EN 14683:2019-10 (bspw. OP- oder FFP2-Maske) zu tragen. Zudem gelten die allgemeinen Anforderungen an die Hygiene, darunter insbesondere das Abstandsgebot von 1,50m zu anderen Personen.

Zudem steht wegen des Abstandsgebotes nur eine begrenzte Zahl an Sitzplätzen für Besucher*innen zur Verfügung.

Originalfassung