Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28. März 2022
Bad Oldesloe, 17. März 2022
Pontow
Bürgerworthalterin
Die unten aufgeführten nicht öffentlichen Punkte werden auf Vorschlag der Verwaltung voraussichtlich nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
Tagesordnung
Öffentliche Tagesordnungspunkte
- Eröffnung der Sitzung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung
- Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung – öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde
- Mitteilungen der Bürgerworthalterin
- Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung
- Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Bad Oldesloe – Sitzungen in Fällen höherer Gewalt
1069/2018–2023 - Wahl der Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderungen
1347/2018–2023 - Sachstand Umsetzung Gesetzesänderung § 2 b UStG bei der Stadt Bad Oldesloe
1370/2018–2023 - Bericht über die bereits vom Bürgermeister genehmigten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen gemäß § 3 Haushaltssatzung, Haushaltsjahr 2021
1369/2018–2023 - Antrag der Kirchengemeinde Oldesloe auf einen Zuschuss zum Konzert Maybebob 2022
1355/2018–2023 - Fahrradboxen am Bahnhof
hier: alternatives Bewirtschaftungssystem
1376/2018–2023 - Finanzierung der Kindertagesstätte St. Vicelin in Bad Oldesloe; Antrag des Erzbistums Hamburg
1314/2018–2023 - Einziehung von Straßen
hier: Teilbereich vor Reimer-Hansen-Straße 12
1285/2018–2023 - 13. Änderung des Flächennutzungsplanes
Gebiet: nördlich der Königstraße, östlich der Schultwiete, südlich der Trave, westlich des Kirchbergs
hier:
a) Beschluss über die Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
b) abschließender Beschluss
1343/2018–2023 - Bebauungsplan Nr. 118 „Königstraße“ der Stadt Bad Oldesloe
Gebiet: nördlich der Königstraße, östlich der Schultwiete, südlich der Trave, westlich des Kirchbergs
hier:
a) Beschluss über die Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
b) Satzungsbeschluss
1344/2018–2023 - Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrags mit dem Amt Nordstormarn über die Entsorgung von Schmutzwasser aus Kleinkläranlagen
1372/2018–2023 - Kommunaler Wärme- und Kälteplan
hier: Antrag der GRÜNE-Fraktion und Erweiterungsantrag der FBO-Fraktion - Fortschreibung Klimaschutzkonzept
hier: Antrag GRÜNE-Fraktion - Anfragen
Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte
21. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung – nicht öffentlicher Teil
22. Geschäftsführerbestellung VS Netz GmbH (Nicht öffentlich, da schützenswerte Interessen der Beteiligten betroffen sind.) 1373/2018–2023
23. Niederschlagung einer Gewerbesteuerforderung (Nicht öffentlich, es handelt sich um eine persönliche Gewerbesteuerschuld eines Steuerpflichtigen.) 1345/2018–2023
24. Niederschlagung einer Gewerbesteuerforderung (Nicht öffentlich, es handelt sich um eine persönliche Gewerbesteuerschuld eines Steuerpflichtigen.) 1340/2018–2023
25. Verzicht auf eine Gewerbesteuerforderung (Nicht öffentlich, es handelt sich um die persönliche Steuerschuld eines Steuerpflichtigen.) 1339/2018–2023
Hinweise zum Infektionsschutz:
Aufgrund der aktuellen Situation um das Corona-Virus gilt die sogenannte 3G-Regelung (Geimpft, Genesen, Getestet).
Damit die Sitzung pünktlich beginnen kann, wird darum gebeten, dass alle Teilnehmenden circa 30 Minuten vor Sitzungsbeginn erscheinen und ein amtliches Ausweisdokument sowie einen Nachweis zur Einhaltung der 3G-Regelung bereithalten (Impfpass, Genesenennachweis oder Nachweis über einen negativen Antigen-Schnelltest von max. 24h seit Ausstellungsdatum durch ein qualifiziertes Corona-Testzentrum).
Ein Antigen-Selbsttest ist für die Erbringung des geforderten Nachweises ausdrücklich nicht ausreichend!
Des Weiteren ist von den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Sitzung ein qualifizierter Mund- und Nasenschutz nach der EN 14683:2019-10 (bspw. OP- oder FFP2-Maske) zu tragen. Zudem gelten die allgemeinen Anforderungen an die Hygiene, darunter insbesondere das Abstandsgebot von 1,50m zu anderen Personen.
Zudem steht wegen des Abstandsgebotes nur eine begrenzte Zahl an Sitzplätzen für Besucher*innen zur Verfügung.