Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 8. September 2022
Die 40. Stadtverordnetenversammlung der Wahlperiode 2018–2023 der Stadt Bad Oldesloe findet am 08.09.2022 um 19.30 Uhr in der Festhalle, Olivet-Allee 4–6, 23843 Bad Oldesloe statt.
Bad Oldesloe, 25.08.2022
Pontow
Bürgerworthalterin
Die unten aufgeführten nicht öffentlichen Punkte werden auf Vorschlag der Verwaltung voraussichtlich nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
Öffentliche Tagesordnungspunkte
- Eröffnung der Sitzung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung
- Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung – öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde
- Mitteilungen der Bürgerworthalterin
- Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung
- Bildung eines Gemeindewahlausschusses für die Kommunalwahl im Jahr 2023
1483/2018-2023 - 1. Änderung 2022 der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Bad Oldesloe für Sitzungen in Fällen höherer Gewalt vom 28.03.2022
1496/2018-2023 - Sitzungsgeld für Fraktionssitzungen
hier: Aufhebung eines Beschlusses des Finanz- und Innenausschusses vom 16.01.1995
1497/2018-2023 - Zustimmung zur Wahl des des Ortswehrführers und zur Wahl des stellvertretenden Ortswehrführers der Ortswehr Poggensee
1489/2018-2023 - Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Lübecker Straße 8-20, hier: Änderung der Verfahrenswahl
1466/2018-2023 - Auswirkungen der Energiepreiskrise – Ausschöpfung der Möglichkeiten der Stadt Bad Oldesloe bzw. der VS, auf die Erhebung der Gaspreisumlage von Kunden zu verzichten
hier: Antrag der Fraktion FBO – Für Bad Oldesloe! - Anfragen
Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte
14. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung – nicht öffentlicher Teil
15. Travebad: Stand des Rechtsstreits in Sachen Trinkwasserinstallationen
(Nicht öffentlich, da schutzwürdige Interessen der Beteiligten berührt werden.)
1509/2018-2023
Hinweise zum Infektionsschutz:
Aufgrund der aktuellen Situation um das Corona-Virus gelten die einschlägigen Regelungen der Corona-BekämpfVO. Es gelten die allgemeinen Anforderungen an die Hygiene, darunter insbesondere das Abstandsgebot von 1,50 m zu anderen Personen und die Einhaltung der Hust- und Niesetikette.
Darüber hinaus ist von den Sitzungsteilnehmenden sowie auch von den Besucherinnen und Besuchern ein qualifizierter Mund- und Nasenschutz nach der EN 14683:2019-10 (bspw. medizinische Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Die Maskenpflicht entfällt am festen Sitzplatz.