Stadtverordnetenversammlung am 29. September 2022
Die 41. Stadtverordnetenversammlung der Wahlperiode 2018–2023 der Stadt Bad Oldesloe findet am 29. September 2022 um 19.30 Uhr in der Festhalle, Olivet-Allee 4–6, 23843 Bad Oldesloe statt.
Bad Oldesloe, 15.09.2022
Pontow
Bürgerworthalterin
Die unten aufgeführten nicht öffentlichen Punkte werden auf Vorschlag der Verwaltung voraussichtlich nicht öffentlich beraten, da Gründe für den Ausschluss der Öffentlichkeit im Sinne des § 35 Absatz 1 Satz 2 Gemeindeordnung vorliegen.
Tagesordnung
Öffentliche Tagesordnungspunkte
- Eröffnung der Sitzung
- Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit, Feststellung der Tagesordnung
- Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung – öffentlicher Teil
- Einwohnerfragestunde
- Mitteilungen der Bürgerworthalterin
- Unterrichtung der Stadtverordnetenversammlung
- Wahl des Bürgermeisters der Stadt Bad Oldesloe
Ernennung zum Bürgermeister und Vereidigung von Herrn Jörg Lembke
1528/2018-2023 - 2. Änderung der Honorarordnung der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe
1471/2018-2023 - 1. Änderung der Entgeltordnung der Volkshochschule der Stadt Bad Oldesloe
1484/2018-2023 - Bebauungsplan Nr. 86 – 1. Änderung Gebiet: nördlich der Straße Bergkoppel, östlich der Straße Teichkoppel und südlich der Straße Düpenau
hier: a) Beschluss über die Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung
b) Satzungsbeschluss
1479/2018-2023 - Städtebaulicher Realisierungswettbewerb Lübecker Straße 8–20
1466/2018-2023
hier: Änderung der Verfahrenswahl - Stadtwerke: Anwendung des Tarifvertrags für Versorgungsbetriebe
1531/2018-2023 - Travebad: Beckensanierung
1503/2018-2023 - Anfragen
Nicht öffentliche Tagesordnungspunkte
15. Einwendungen gegen die Niederschrift der letzten Sitzung – nicht öffentlicher Teil
16. Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages (nicht öffentlich, da schutzwürdige Interessen der Beteiligten betroffen
sind)
1478/2018-2023
Hinweise zum Infektionsschutz:
Aufgrund der aktuellen Situation um das Corona-Virus gelten die einschlägigen Regelungen der Corona-BekämpfVO. Es gelten die allgemeinen Anforderungen an die Hygiene, darunter insbesondere das Abstandsgebot von 1,50 m zu anderen Personen und die Einhaltung der Hust- und Niesetikette.
Darüber hinaus ist von den Sitzungsteilnehmenden sowie auch von den Besucher*innen ein qualifizierter Mund- und Nasenschutz nach der EN 14683:2019-10 (bspw. medizinische Maske oder FFP2-Maske) zu tragen. Die Maskenpflicht entfällt am festen Sitzplatz.