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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

16. Februar 2022 • Bekanntmachungsdatum

Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen während der Ladenschlusszeiten in der Stadt Bad Oldesloe für das Jahr 2022 vom 9.2.2022

Aufgrund des § 5 Absatz 1 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungszeitengesetz – LÖffZG) vom 29.11.2006 (GVOBl. 2006, Seite 243) in Verbindung mit § 2 Absatz 3 der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30.11.2006 (GVOBl. 2006, Seite 252), zuletzt geändert durch Artikel 20 der Landesverordnung vom 16.01.2019 (GVOBl. Seite 30) wird für die Stadt Bad Oldesloe verordnet:

§ 1

In der Stadt Bad Oldesloe dürfen zu den nachstehend aufgeführten Daten, Zeiten und Anlässen die Verkaufsstellen abweichend von § 3 Absatz 2 Nr. 1 LÖffZG geöffnet sein:

  • Sonntag, 03.04.2022 –Frühlingsfest
  • Sonntag, 08.05.2022 – Pflasterart
  • Sonntag, 25.09.2022 – Musikfest (LandesChorWettbewerb)
  • Sonntag, 06.11.2022 – Lichterfest

 Die Verkaufszeiten sind jeweils von 13 Uhr bis 18 Uhr festgelegt.

Gemäß § 5 Absatz 2 LÖffZG dürfen zu den v. g. Daten, Zeiten und Anlässen nur die Verkaufsstellen in den folgenden Straßenzügen geöffnet sein:
Bahnhofstraße, Beer-Yaacov-Weg, Besttorstraße, Brunnenstraße, Hagenstraße, Heiligengeiststraße, Hindenburgstraße, Hude, Kirchberg, Markt, Mühlenplatz, Mühlenstraße

Anträge auf Terminänderung sind rechtzeitig in schriftlicher Form an den Bürgermeister der Stadt Bad Oldesloe zu richten. Der jeweilige Antrag ist zu begründen und ein Anlass für den jeweils gewünschten neuen Termin zu nennen. Der Bürgermeister entscheidet über den jeweiligen Antrag. Bei Zustimmung zur Terminänderung hat der Bürgermeister der Stadt Bad Oldesloe mindestens 2 Wochen vor dem nächsten anstehenden verkaufsoffenen Sonntag die geänderte Stadtverordnung öffentlich bekannt zu machen.

§ 2

Durch diese Verordnung werden die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, insbesondere über die Dauer der werktäglichen Arbeitszeit, der Ruhepausen und die arbeitsfreien Zeiten sowie die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes nicht berührt.

§ 3

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung können als Ordnungswidrigkeit gemäß § 14 LÖffZG mit einer Geldbuße geahndet werden.

§ 4

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer amtlichen Bekanntmachung in Kraft und verliert mit Ablauf des 31.12.2022 ihre Gültigkeit.

Bad Oldesloe, den 09.02.2022

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

gez.
Jörg Lembke
Bürgermeister

Originalfassung