Vierte Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Oldesloe für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 20.11.2023 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltsatzung erlassen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden im Haushaltsjahr 2022
- im Ergebnisplan der
- Gesamtbetrag der Erträge erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 75.491.300 EUR nunmehr festgesetzt auf 75.491.300 EUR
- Gesamtbetrag der Aufwendungen erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 75.828.900 EUR nunmehr festgesetzt auf 75.828.900 EUR
- Jahresüberschuss erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher EUR nunmehr festgesetzt auf EUR
- Jahresfehlbetrag erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 337.600 EUR nunmehr festgesetzt auf337.600 EUR - im Finanzplan der
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 69.666.800 EUR nunmehr festgesetzt auf69.666.800 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 69.989.200 EUR nunmehr festgesetzt auf 69.989.200 EUR
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 1.540.300 nunmehr festgesetzt auf EUR 1.540.300 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 4.751.000 EUR nunmehr festgesetzt auf 4.751.000 EUR
im Haushaltsjahr 2023
- im Ergebnisplan der
- Gesamtbetrag der Erträge erhöht um 4.727.100 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 77.480.600 EUR nunmehr festgesetzt auf 82.207.700 EUR
- Gesamtbetrag der Aufwendungen erhöht um 905.500 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 78.889.700 EUR nunmehr festgesetzt auf 79.795.200 EUR
- Jahresüberschuss erhöht um 2.412.500 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher EUR nunmehr festgesetzt auf 2.412.500 EUR
- Jahresfehlbetrag erhöht um EUR vermindert um 1.409.100 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 1.409.100 EUR nunmehr festgesetzt auf EUR - im Finanzplan der
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 4.727.100 EUR vermindert um EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 74.547.300 EUR nunmehr festgesetzt auf 79.274.400 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 539.300 EUR vermindert um EUR 73.027.300 und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher EUR 73.566.600 nunmehr festgesetzt auf EUR
- Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um EUR vermindert um 1.994.300 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 4.977.900 EUR nunmehr festgesetzt auf 2.983.600 EUR
- Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um EUR vermindert um 7.813.300 EUR und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 15.084.800 EUR nunmehr festgesetzt auf 7.271.500 EUR
§ 2
Es werden im Haushaltsjahr 2023 neu festgesetzt:
- der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von bisher 2.000.000 EUR auf 0 EUR
- der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 11.221.000 EUR auf 8.164.700 EUR
§ 3
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 EUR.
Als unerheblich im Sinne von § 82 der GO – und damit mit Zustimmung des Bürgermeisters leistbar – gelten außerdem über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn diese auf gesetzlicher oder tariflicher Grundlage beruhen, wenn Personalaufwendungen, -auszahlungen budgetübergreifend verlagert werden.
§ 4
Die Erträge und Aufwendungen eines Teilplanes werden, mit Ausnahme der besonders gekennzeichneten Konten der Schulbudgets und der Produkte 11115, 11117, 27100, 27110, 28110, 28115, 51100, 51101, 54600, 54610, 54620, 54630 und 54640, nach § 20 Absatz 1 GemHVO-Doppik zu einem Budget verbunden.
Die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen eines Teilplanes werden, mit Ausnahme der besonders gekennzeichneten Konten der Schulbudgets und der Produkte 11115, 11117, 27100, 27110, 28110, 28115, 51100, 51101, 54600, 54610, 54620, 54630 und 54640, nach § 20 Absatz 2 GemHVO-Doppik zu einem Budget verbunden.
Die besonders gekennzeichneten Konten der Schulbudgets sind innerhalb des jeweiligen Teilplanes gegenseitig deckungsfähig.
Die Konten der Produkte 11115 und 11117, die Konten der Produkte 27100 und 27110, die Konten der Produkte 28110 und 28115, die Konten der Produkte 51100 und 51101 und die Konten der Produkte 54600, 54610, 54620, 54630 und 54640 sind innerhalb der jeweiligen Teilpläne gegenseitig deckungsfähig.
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 23.11.2023 erteilt.
Bad Oldesloe, 27.11.2023
Jörg Lembke
Bürgermeister