Volksbegehren zum Schutz des Wassers, Ergebnis Bad Oldesloe
Gemäß § 18 Abs. 3 des Volksabstimmungsgesetzes wird folgendes zur Durchführung des Volksbegehrens zum Schutz des Wassers bekannt gemacht:
Die sechsmonatige Frist, innerhalb der das Volksbegehren unterstützt werden konnte, endete am 02.03.2020. Nach Ablauf der Versendungsfrist gemäß § 18 Abs. 2 Satz 3 des Volksabstimmungsgesetzes wurde die Stimmberechtigungsprüfung für das Gebiet der Stadt Bad Oldesloe mit folgendem Ergebnis abgeschlossen:
Anzahl der gültigen Eintragungen: 512
Anzahl der ungültigen Eintragungen: 17
Gesamtzahl der Stimmberechtigten: 18.777
am 02.03.2020
Bad Oldesloe, 01.04.2020
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Jörg Lembke