Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2024–2028
Im Jahr 2023 findet die Schöffenwahl für die Amtsperiode 2024–2028 statt.
Die Schöffen der Schöffengerichte werden von einem beim jeweiligen Amtsgericht gebildeten Wahlausschuss gewählt. Dieser Ausschuss besteht aus einer Richterin oder einem Richter am Amtsgericht, dem Landrat sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzern. Die Vertrauenspersonen werden vom Kreistag gewählt. Der Landrat des Kreises Stormarn hat die Stadt Bad Oldesloe gebeten 4 Vorschläge für Vertrauenspersonen einzureichen.
Als Vertrauensperson für Bad Oldesloe kann sich jeder bewerben, der die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, in Bad Oldesloe wohnhaft und zwischen 25 und 69 Jahre alt ist. Des Weiteren gelten die gleichen Bewerbungsvoraussetzungen, wie für das Amt eines Schöffen, entsprechend §§ 31 ff. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG).
Bewerbungen zur Vertrauensperson können bis zum 15. März 2023 bei der Stadt Bad Oldesloe, Sachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe eingereicht werden. Ein entsprechendes Bewerbungsformular ist auf der Homepage der Stadt Bad Oldesloe zu finden oder kann beim Sachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung angefordert werden. Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr kleine Bornhorst unter der Telefonnummer 04531 504- 343 zur Verfügung.
Bad Oldesloe, den 1. Februar 2023 Stadt Bad Oldesloe
- Der Bürgermeister -
Sachbereich Öffentliche
Sicherheit und Ordnung