Seiteninhalt

Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

15. Juni 2022 • Bekanntmachungsdatum

Wahl einer Schiedsfrau oder eines Schiedsmannes sowie Wahl einer stellvertretenden Schiedsfrau oder eines stellvertretenden Schiedsmannes für den Schiedsamtsbezirk Bad Oldesloe

Die Amtszeit des bisherigen Schiedsmannes endet dieses Jahr.
Die bisherige stellvertretende Schiedsfrau hat das Amt vor Ablauf der Amtszeit niedergelegt.
Aus diesem Grund ist von der Stadtverordnetenversammlung eine neue Schiedsfrau oder ein neuer Schiedsmann sowie eine neue stellvertretende Schiedsfrau oder ein neuer stellvertretender Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Bad Oldesloe zu wählen.

Die Aufgabe einer Schiedsfrau oder eines Schiedsmannes besteht darin, bei bestimmten bürgerlichen Streitigkeiten und bei bestimmten Strafsachen auf vorgerichtlichem Wege ein Schlichtungsverfahren durchzuführen. Dabei wird von der Schiedsfrau oder dem Schiedsmann versucht eine Einigung zwischen den im Streit befindlichen Parteien zu erzielen. Die Aufgabe der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes besteht darin, zwischen den Parteien zu schlichten, aber nicht zu verurteilen.

Gemäß § 2 der Schiedsordnung des Landes Schleswig- Holstein (SchO) sind in das Schiedsamt Personen zu berufen, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind.

Das Amt kann nicht bekleiden, wer nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzt oder unter Betreuung steht.

In das Amt soll nicht berufen werden, wer

  1. das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat,
  2. nicht in dem Schiedsamtsbezirk wohnt,
  3. durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Gemäß § 3 Absatz 3 Schiedsordnung wird die Schiedsperson für fünf Jahre gewählt. Sie führt die Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers fort.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Oldesloe werden gebeten, sich bis spätestens zum 15.07.2022 zu bewerben. Die Bewerbung sollte mindestens Namen, Anschrift und Geburtsdatum der Bewerberin bzw. des Bewerbers sowie den Beruf bzw. die derzeitige Tätigkeit enthalten. Zudem sollte sie eine kurze Schilderung über die Erfahrungen und Fähigkeiten der Bewerberin bzw. des Bewerbers, die für die Ausübung des Amtes relevant sein könnten, enthalten.

Weitere Auskünfte über das Schiedsamt und die bevorstehende Wahl durch die Stadtverordneten können bei der Stadt Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe, Tel. (04531) 504- 343, Herrn kleine Bornhorst, oder dem derzeitigen Schiedsmann, Herrn Maximilian Rimmelspacher, Tel. (04531) 89 411 70, eingeholt werden.

Bad Oldesloe, den 01.06.2022 Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Sachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Originalfassung