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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

21. Dezember 2022 • Bekanntmachungsdatum

Zweite Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bad Oldesloe für die Haushaltsjahre 2022 und 2023

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2022 – und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde – folgende Nachtragshaushaltsatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

im Haushaltsjahr 2022

1. im Ergebnisplan der

  • Gesamtbetrag der Erträge erhöht um 5.382.800 Euro vermindert um 0 Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 70.108.500 Euro nunmehr festgesetzt auf 75.491.300 Euro
  • Gesamtbetrag der Aufwendungen erhöht um 344.200 Euro vermindert um 0 Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 75.484.700 Euro nunmehr festgesetzt auf 75.828.900 Euro
  • Jahresüberschuss erhöht um 0 Euro  vermindert um 0 Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 0 Euro nunmehr festgesetzt auf 0 Euro
  • Jahresfehlbetrag erhöht um 0 Euro vermindert um 5.038.600 Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 5.376.200 Euro nunmehr festgesetzt auf 337.600 Euro

2. im Finanzplan der

  • Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 5.179.800 Euro vermindert um 0 Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 64.487.000 Euro nunmehr festgesetzt auf 69.666.800 Euro
  • Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 0 Euro vermindert um 117.500 Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 70.106.700 Euro nunmehr festgesetzt auf 69.989.200 Euro
  • Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um 0 Euro vermindert um 1.716.800 Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 3.257.100 Euro nunmehr festgesetzt auf 1.540.300 Euro
  • Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um 0 Euro vermindert um 12.465.200 Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 17.216.200 Euro nunmehr festgesetzt auf 4.751.000 Euro
im Haushaltsjahr 2023

1. im Ergebnisplan der

  • Gesamtbetrag der Erträge erhöht um 2.034.800 Euro vermindert um 0 Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 68.958.300 Euro nunmehr festgesetzt auf 70.993.100 Euro
  • Gesamtbetrag der Aufwendungen erhöht um 2.717.000 Euro vermindert um 0 Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 72.168.100 Euro nunmehr festgesetzt auf 74.885.100 Euro
  • Jahresüberschuss erhöht um 0 Euro vermindert um 0 Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 0 Euro nunmehr festgesetzt auf 0 Euro
  • Jahresfehlbetrag erhöht um 682.200 Euro vermindert um 0 Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 3.209.800 Euro nunmehr festgesetzt auf 3.892.000 Euro

2. im Finanzplan der

  • Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 1.237.600 Euro vermindert um 0 Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 66.584.800 Euro nunmehr festgesetzt auf 67.822.400 Euro
  • Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit erhöht um 2.227.900 Euro vermindert um 0 Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 67.116.300 Euro nunmehr festgesetzt auf 69.344.200 Euro
  • Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um 511.600 Euro vermindert um 0 Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher  8.478.300 Euro nunmehr festgesetzt auf 8.989.900 Euro
  • Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit erhöht um 15.703.200 Euro vermindert um 0 Euro und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge gegenüber bisher 11.803.000 Euro nunmehr festgesetzt auf 27.506.200 Euro

§ 2

Es werden im Haushaltsjahr 2022 neu festgesetzt:

  1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 8.403.000 Euro auf 10.021.300 Euro
  2. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 282,99 Stellen auf 285,99 Stellen

Es werden im Haushaltsjahr 2023 neu festgesetzt:

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen von bisher 6.500.000 Euro auf 4.600.000 Euro
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von bisher 1.650.000 Euro auf 4.585.000 Euro
  3. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen von bisher 286,49 Stellen auf 290,49 Stellen

§ 3

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 20.000 Euro.

Als unerheblich im Sinne von § 82 der GO – und damit mit Zustimmung des Bürgermeisters leistbar – gelten außerdem über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen, wenn diese auf gesetzlicher oder tariflicher Grundlage beruhen, wenn Personalaufwendungen, -auszahlungen budgetübergreifend verlagert werden.

§ 4

Die Erträge und Aufwendungen eines Teilplanes werden, mit Ausnahme der besonders gekennzeichneten Konten der Schulbudgets und der Produkte 11115, 11117, 27100, 27110, 28110, 28115, 54600, 54610, 54620, 54630 und 54640, nach § 20 Absatz 1 GemHVO-Doppik zu einem Budget verbunden.

Die Einzahlungen und Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen eines Teilplanes werden, mit Ausnahme der besonders gekennzeichneten Konten der Schulbudgets und der Produkte 11115, 11117, 27100, 27110, 28110, 28115, 54600, 54610, 54620, 54630 und 54640, nach § 20 Absatz 2 GemHVO-Doppik zu einem Budget verbunden.

Die besonders gekennzeichneten Konten der Schulbudgets sind innerhalb des jeweiligen Teilplanes gegenseitig deckungsfähig.

Die Konten der Produkte 11115 und 11117, die Konten der Produkte 27100 und 27110, die Konten der Produkte 28110 und 28115 und die Konten der Produkte 54600, 54610, 54620, 54630 und 54640 sind innerhalb der jeweiligen Teilpläne gegenseitig deckungsfähig.

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 20.12.2022 erteilt.

Bad Oldesloe, 21.12.2022

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

gez. Lembke Siegel

Originalfassung