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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Ihre Bewerbung

Wir möchten etwas über Sie erfahren und uns ein umfassendes Bild über Ihren bisherigen Werdegang sowie ihre Qualifikationen machen. Zeigen Sie uns, wer Sie sind und warum Sie für uns arbeiten möchten. Die folgenden Tipps sollen Ihnen und uns helfen den Bewerbungsprozess schnell und unkompliziert zu gestalten.

Wir benötigen daher folgende Unterlagen von Ihnen:

  1. ein persönliches, einseitiges Anschreiben, in dem Sie Ihre Motivation für die Stelle schildern
  2. ein übersichtlicher, tabellarischer Lebenslauf mit allen Ausbildungs- und Berufsstationen
  3. Nachweise zu den Anforderungen (Zeugnisse über die Bildungsabschlüsse: Schule, Ausbildung oder Studium; Fortbildungen; Führerscheine etc.)
  4. Arbeitgeberzeugnisse
  5. ggf. eine Kopie des Schwerbehindertenausweises

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Unterlagen vollständig und aussagekräftig sind. Das erspart Rückfragen, die den Prozess unnötig verzögern.

Online-Bewerbungen:

Gerne können Sie uns Ihre Bewerbung per E-Mail an bewerbung@badoldesloe.de zukommen lassen. Bitte senden Sie uns Ihre Dateien ausschließlich im PDF-Format.

Postalisch:

Alternativ können Sie uns Ihre Bewerbung auch in Papierform zukommen lassen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgeschickt werden. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Schnellheftern oder Bewerbungsmappen und reichen Sie keine Originale ein. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Bewerbungskosten werden von der Stadt Bad Oldesloe nicht erstattet.

Nach Ablauf der Bewerbungsfrist werden die Bewerbungen von der zuständigen Stelle gesichtet. Auch die Führungskraft des jeweiligen Fachbereichs, sowie berechtigte Personen im Rahmen des Mitbestimmungsverfahrens (Personalrat, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretungen) sichten die eingegangen Unterlagen. Dieser Ablauf erfordert zunächst etwas Zeit, die je nach Ausschreibung varieren kann. Wir melden uns im Anschluss unaufgefordert bei Ihnen. Die Einladung zum Vorstellungsgespräch erhalten Sie ungefähr eine Woche vor dem Termin. Die Absagen werden zum selben Zeitpunkt versandt.

Der Schutz Ihrer Daten ist uns wichtig. Im Rahmen Ihrer Bewerbung ist es jedoch unerlässlich Ihre personenbezogenen Daten zu verarbeiten.

Informationspflichten

Informationen nach Art. 13 DSGVO – Bewerbungsverfahren bei der Stadt Bad Oldesloe

1. Name und Anschrift des Verantwortlichen

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Markt 5
23843 Bad Oldesloe

2. Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten

Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Kreis Stormarn

Mommsenstraße 13
23843 Bad Oldesloe

3. Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren

3.1 Zweck der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt nur für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens zur Begründung eines Beschäftigungs-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses.

3.2 Umfang der Datenverarbeitung

Folgende Daten werden in der Regel verarbeitet:

  • Titel
  • Anrede/Geschlecht
  • Vor- und Zuname
  • Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort)
  • Kontaktdaten (E-Mail Adresse, Telefon-/Mobiltelefonnummer)
  • Schwerbehinderung und Grad der Behinderung, ggf. Gleichstellung
  • (hoch-) schulische Nachweise (Zeugnisse und Abschlüsse)
  • berufliche oder praktische Nachweise (Zeugnisse, Beurteilungen, Beruferfahrungen)
  • weitere Kompetenzen (Weiter-/Fortbildungen, Sprach-/EDV-Kenntnisse, Auslandserfahrung, Führerscheine)
  • Lebenslauf
  • bevorzugtes Tätigkeitsfeld

3.3 Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung

Das Recht auf Datenverarbeitung ergibt sich aus § 15 Abs. 1 LDSG in Verbindung mit §§ 85 ff. LBG.
Personenbezogene Daten dürfen verarbeitet werden, wenn dies für die Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungs-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnisses erforderlich ist.

3.4 Erforderlichenkeit der Datenverarbeitung

Die Bereitstellung Ihrer personenbezogener Daten durch die Übersendung einer Bewerbung ist freiwillig. Im Rahmen Ihrer Bewerbung für einen Arbeitsplatz bei der Stadtverwaltung Bad Oldesloe ist die Datenverarbeitung jedoch unerlässlich. Es kann kein Beschäftigungs-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis ohne Datenverarbeitung erfolgen.

4. Empfänger der Daten

Ihre personenbezogenen Daten werden im Bewerbungsprozess nicht an Dritte weitergegeben. Ihre Daten werden nach Eingang Ihrer Bewerbung nur innerhalb der Stadtverwaltung durch Berechtigte verarbeitet.
Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Abwehr von geltend gemachten Rechtsansprüchen aus dem Bewerbungsverfahren gegen uns erforderlich ist. Unter diesen Vorraussetzungen kann die Weitergabe an unsere Rechtsabteilung sowie an zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen wie zum Beispiel Rechtsanwälte erfolgen.

5. Dauer der Speicherung

Die Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt solange dies für die Entscheidung über Ihre Bewerbung erforderlich ist. Sofern es zu einem anschließenden Beschäftigungs-, Dienst- oder Ausbildungsverhältnis mit der Stadt Bad Oldesloe kommt, werden Ihre Daten in Ihre künftige Personalakte überführt und dort gespeichert.
Sollten Sie im Rahmen des Bewerbungsverfahrens eine Absage erhalten, werden Ihre Daten drei Monate nach Beendigung des Auswahlverfahrens gelöscht. Eine längere Speicherung kann zur Verteidigung gegen mögliche Rechtsansprüche und im Zusammenhang mit anhängigen Rechtsstreitigkeiten gegebenfalls auch erfolgen.

6. Betroffenenrechte

Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
Sie können von der Stadt Bad Oldesloe eine Bestätigung darüber verlangen, dass Ihre
personenbezogene Daten verarbeitet werden. Außerdem haben Sie das Recht Auskunft über die verarbeiteten Daten zu erhalten.

Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten Daten unrichtig und/oder unvollständig sind.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung beinhaltet die Möglichkeit für Sie eine weitere Verarbeitung der Sie angehenden personenbezogenen Daten vorerst zu verhindern.

Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
Sie können verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden. Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Recht auf Unterrichtung (Art. 19 DSGVO)
Haben Sie eines Ihrer Rechte geltend gemacht, ist der Verantwortliche verpflichtet, allen Empfängerinnen und Empfänger der Daten diese Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen.

Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
Das Recht auf Datenübertragbarkeit beinhaltet für Sie die Möglichkeit, die Sie angehenden personenbezogenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format vom Verantwortlichen zu erhalten, um sie ggf. an einen anderen Verantwortlichen weiterleiten zu lassen.

Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt, können Sie sich gemäß Artikel 38 Abs. 3 DSGVO an die behördliche Datenschutzbeauftragte oder nach Artikel 77 Abs. 1 DSGVO an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Die für die Stadtverwaltung Bad Oldesloe zuständige Aufsichtsbehörde ist:

ULD – Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein

Holstenstraße 98
Postanschrift: Postfach 7116, 24171 Kiel
24103 Kiel

7. Aktualisierung

Wir behalten uns vor, diese Information jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu ändern.