Politik und Verwaltung
Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.
Vorläufigen Personalausweis beantragen
Ihr Personalausweis ist verloren gegangen oder abgelaufen und Sie benötigen kurzfristig einen neuen? Dann können Sie beim Bürgeramt einen vorläufigen Personalausweis beantragen.
Volltext
Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue reguläre Personalausweis ausgehändigt wird.
Ab dem 1. Mai 2025 dürfen nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem externen Dienstleister beispielsweise einem Fotografen oder einer Fotografin oder der Pass- und Personalausweisbehörde über ein eigenes Bilderfassungssystem erstellt werden. Papierlichtbilder sind nicht mehr zugelassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein aktuelles digitales biometrisches Passfoto, siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/moderne-verwaltung/BMI24037-fotomustertafel.html - alten Personalausweis oder Reisepass oder Kinderausweis/Kinderreisepass,
- Standesamtliche Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderung, Registrierschein)
- bei Jugendlichen unter 16 Jahren die Unterschriften beider Erziehungsberechtigten und deren Ausweise – bei Alleinerziehenden einen entsprechenden Nachweis z. B. Sorgerechtsbescheid.
Hinweise zum Ausfüllen und Drucken von PDF-Formularen
Wichtige Hinweise zum Passfoto – Neuerungen seit 1. Mai 2025
Das verabschiedete Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen sieht vor, dass das Scannen von Passbildern bei der Beantragung von Identitätsdokumenten abgeschafft wird. Seit 1. Mai 2025 können ausschließlich digital vorliegende biometrische Lichtbilder für die Erstellung eines Personalausweises oder Reisepasses verwendet werden. Eine Verwendung von Lichtbildern in Papierform ist somit nicht mehr zulässig.
Achtung: Sie erhalten hierfür von Ihrem Fotografen einen ausgedruckten QR-Code, den Sie bei der Beantragung Ihrer Ausweisdokumente vor Ort vorlegen müssen.