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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Forum für Migration und Integration

Das Forum für Migration und Integration wurde in der Interkulturellen Woche 2011 in Bad Oldesloe gegründet. Es ist unabhängig, überparteilich und vertritt die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund in Bad Oldesloe. Dabei ist uns die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und der verschiedenen Herkunftskulturen eine Verpflichtung. Personen ab 16 Jahren oder Vereine, Verbände können Mitglied werden und mitarbeiten. Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Wir treten für Völkerverständigung, Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und einem friedlichen Zusammenleben aller Bürgerinnen und Bürger in Bad Oldesloe ein.

Aufgaben des Forums

Das Forum fördert in Zusammenarbeit mit der Stadt Bad Oldesloe

  • die Gleichstellung und Chancengleichheit von Migrantinnen und Migranten
  • die Informations-, Beratungs- und Kulturarbeit für und mit Menschen mit Migrationshintergrund
  • die Entwicklung und Umsetzung eines kommunalen Integrationskonzeptes
  • die weitere Umsetzung der interkulturellen Öffnung von sozialen Diensten und Verwaltungen
  • Beratung der Stadtverordneten bei migrations- und integrationsspezifischen Fragen durch eine Vertreterin bzw. einen Vertreter
  • betreibt eine eigene Öffentlichkeitsarbeit

Wer kann Mitglied werden?

Dem Forum können Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahre, unabhängig von Nationalität oder Herkunft angehören, die ihren Hauptwohnsitz in Bad Oldesloe haben und seit 3 Monaten im Wahlgebiet gemeldet sind.

Neben Einzelpersonen kann auch je eine Vertreterin bzw. einnen Vertreter von Vereinen, Verbänden und Einrichtungen, die sich in ihrer Arbeit mit Migrationsangelegenheiten befassen und ihren Sitz oder Wirkungsbereich in Bad Oldesloe haben, dem Forum angehören.

Die Mitgliedschaft im Forum wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch das Mitglied schriftlich gekündigt werden. Sie erlischt automatisch, wenn das Mitglied bei drei aufeinander folgenden Forumssitzungen unentschuldigt fehlt. Die Mitgliedschaft kann jederzeit wieder beantragt werden.

Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss aus dem Forum, wenn ein Mitglied gegen die Grundsätze des Forums verstoßen hat. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand nach mündlicher oder schriftlicher Anhörung des Mitglieds mit mehrheitlichem Beschluss.

I. Grundsätze

1) Das Forum für Migrantinnen und Migranten in Bad Oldesloe – in Folge Forum genannt – vertritt die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund in Bad Oldesloe.
2) Das Forum ist unabhängig, überparteilich und überkonfessionell.
3) Das Forum tritt für Völkerverständigung und ein friedliches Zusammenleben aller in Bad Oldesloe lebender Menschen ein.
4) Das Forum verpflichtet sich der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Kulturen.

II. Zusammensetzung des Forums

1) Dem Forum für Migrantinnen und Migranten können Einwohnerinnen und Einwohner ab 16 Jahre, unabhängig von Nationalität oder Herkunft angehören, die ihren Hauptwohnsitz in Bad Oldesloe haben und seit 3 Monaten im Wahlgebiet gemeldet sind.
2) Neben Einzelpersonen kann auch je eine Vertreterin oder ein Vertreter von Vereinen, Verbänden und Einrichtungen, die sich in ihrer Arbeit mit Migrationsangelegenheiten befassen und ihren Sitz oder Wirkungsbereich in Bad Oldesloe haben, dem Forum angehören. Dieser Vertreter oder diese Vertreterin sowie eine Stellvertretung muss namentlich schriftlich genannt werden.
3) Die Mitgliedschaft im Forum wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand beantragt. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
4) Die Mitgliedschaft kann jederzeit durch das Mitglied schriftlich gekündigt werden.
5) Die Mitgliedschaft erlischt automatisch, wenn das Mitglied bei drei aufeinander folgenden Forumssitzungen unentschuldigt fehlt. Die Mitgliedschaft kann jederzeit wieder beantragt werden.
6) Die Mitgliedschaft endet durch Ausschluss aus dem Forum, wenn ein Mitglied gegen die Grundsätze des Forums verstoßen hat. Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand nach mündlicher oder schriftlicher Anhörung des Mitglieds mit mehrheitlichem Beschluss. Die Kündigung und der Grund der Entscheidung werden dem Mitglied schriftlich per Einschreiben mitgeteilt. Über einen Widerspruch entscheidet das Forum.

III. Aufgaben des Forums

1) Das Forum fördert in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung die Informations-, Beratungs- und Kulturarbeit für und mit Migrantinnen und Migranten.
2) Das Forum unterstützt die politische, wirtschaftliche, soziale, kulturelle, religiöse und rechtliche Gleichstellung und Chancengleichheit von Menschen mit Migrationshintergrund.
3) Das Forum begleitet die weitere Umsetzung der interkulturellen Öffnung von Sozialen Diensten und der Verwaltungen.
4) Das Forum setzt sich aktiv für die Entwicklung eines kommunalen Integrationskonzepts und dessen Umsetzung in Bad Oldesloe ein.
5) Das Forum betreibt eine eigene Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen seiner Zuständigkeit und finanziellen Mittel.
6) Bei allen migrations- und integrationsspezifischen Fragen der Stadtverordneten und Ausschussmitglieder sind die gewählten Vorstandsmitglieder des Forums bzw. die vom Vorstand im Einzelfall bestellten Beauftragten Ansprechpartner/in und Berater/in.

IV. Befugnisse des Forums

  1. Das Forum soll über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt, die die Belange von Migrantinnen und Migranten berühren, beraten. Hierzu gehört die aktive Beteiligung in den jeweiligen Fachausschüssen und der Stadtverordnetenversammlung. Ausschüsse und Stadtverordnetenversammlung können beschließen, die Mitglieder des Vorstandes bzw. die im Einzelfall vom Vorstand Beauftragten als Sachverständige anzuhören.
  2. Das Forum hat das Recht, in Angelegenheiten, die Migrantinnen und Migranten der Stadt betreffen, Anträge an die Stadt zu stellen.
  3. Das Forum wird vom Bürgermeister über Angelegenheiten, die Migrantinnen und Migranten betreffen, unterrichtet. Anregungen und Empfehlungen des Forums werden von der Stadt Bad Oldesloe geprüft und im Rahmen ihrer Möglichkeiten berücksichtigt.
  4. Das Forum wird einmal im Jahr vor den Stadtverordneten über seine Tätigkeit und Vorhaben einen Bericht abgeben.

V. Zusammensetzung des Vorstandes bzw. Rates

  1. Das Forum wählt aus seiner Mitte fünf Personen, die den Vorstand bilden für die Dauer von zwei Jahren. Eine Wiederwahl ist möglich. Der Vorstand kann mit bis zu zwei Personen ohne Zuwanderungshintergrund besetzt sein, wobei der/die Vorsitzende immer einen Migrationshintergrund haben muss.
  2. Zur Wahrung einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern sollen im Vorstand beide Geschlechter vertreten sein.
  3. Der gewählte Vorstand wählt aus seiner Mitte die Vorsitzende/ den Vorsitzenden, den/die Stellvertreter/in sowie eine/einen Beisitzerin/Beisitzer. Er bestellt im Einzelfall Beauftragte, die die Interessen des Forums in den Gremien der Stadt Bad Oldesloe vertreten. Die Mitglieder des Vorstandes bzw. die vom Vorstand im Einzelfall bestellten Beauftragten können nach entsprechender Beschlussfassung durch die Selbstverwaltungsgremien als Sachverständige in den Gremien der Stadt Bad Oldesloe angehört werden.
  4. Die Vorstandsmitglieder und die im Einzelfall vom Vorstand Beauftragten haben die Aufgabe, das Forum nach außen und in den Gremien der Selbstverwaltung entsprechend der Vorschriften der Gemeindeordnung als Sachverständige zu vertreten. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
  5. Das Forum wählt weiterhin aus seiner Mitte bis zu 10 Personen als Rat. Das Geschlechterverhältnis soll ausgewogen sein (5/5). Bei Bedarf können Ratsmitglieder nachgewählt werden.
  6. Der Rat wird dem Vorstand zur Seite gestellt. Er übernimmt Aufgaben im Auftrag des Vorstandes und berät den Vorstand in Fachfragen. Aufgaben können z. B. sein:
    - Teilnahme an kommunalen Fachausschüssen
    - Erarbeiten von schriftlichen Anträgen, Reden
    - Erstellen eines Jahresberichts, des Jahresplans
  7. In eine Vorstandsfunktion können nur Ausländer/Ausländerinnen und/oder Deutsche mit Zuwanderungsgeschichte (nach 1949) mit Hauptwohnsitz in Bad Oldesloe und mit ausreichenden Deutschkenntnissen gewählt werden.
  8. In eine Ratsfunktion können nur Mitglieder (z. B. Vereine) des Forums mit Hauptwohnsitz in Bad Oldesloe und mit ausreichenden Deutschkenntnissen gewählt werden.
  9. Der Vorstand sowie der Rat sollen sich möglichst durch Mitglieder aus verschiedenen Herkunftsländern zusammensetzen, die in Bad Oldesloe ihren Hauptwohnsitz haben.

VI. Aufgaben und Befugnisse des Vorstands

  1. Der Vorstand vertritt das Forum nach außen.
  2. Der Vorstand bestellt im Einzelfall Beauftragte, die die Interessen des Forums in den Gremien der Stadt Bad Oldesloe vertreten.
  3. Der Vorstand beruft das Forum zu regelmäßigen Sitzungen ein.
  4. Der Vorstand berichtet in den Forumssitzungen über seine Arbeit und Planung.
  5. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung.

VII. Geschäftsgang und Geschäftsführung

  1. Das Forum tagt jährlich mindestens viermal als öffentliche Vollversammlung.
  2. Das Forum ist schriftlich mit einer Ladungsfrist von mindestens einer Woche einzuladen.
  3. Das Forum ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der eingetragenen Mitglieder in der Versammlung anwesend ist. Sollte die einberufene Versammlung nicht beschlussfähig werden, wird vorsorglich mit gleichem Datum und Versammlungsort nach einer Viertelstunde eine Wiederholungsversammlung mit gleichem Gegenstand geladen. Die Wiederholungsversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
  4. Das Forum entscheidet durch einfache Mehrheit der anwesenden Forumsmitglieder.
  5. Das Forum tagt in deutscher Sprache. Die Ergebnisse werden in Niederschriften festgehalten. Die Niederschriften können beim Vorstand eingesehen werden.
  6. Das Forum wird durch Beschluss vom 31.08. 2011 der Stadtverordneten der Stadt Bad Oldesloe in seiner Arbeit gefördert.

Insbesondere wurde beschlossen, dass die Stadt Bad Oldesloe

  • Geschäftsstellentätigkeiten (Verschickung von Einladungen und Niederschriften, Auszahlung von Sachmitteln und Aufwandsentschädigungen) gewährleistet.
  • jährliche Sachmittel in Höhe von 1.000 € zur Verfügung stellt.
  • kostenlose Raumnutzung für städtische Räume zusagt.
  • Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden von monatlich 61 € zur Verfügung stellt.
  • die Teilnahme der Sachverständigen an öffentlichen Sitzungen mit 20 € Aufwandsentschädigung vergütet.