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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Kinder- und Jugendbeirat

Was ist der Kinder- und Jugendbeirat?

Der Kinder- und Jugendbeirat ist die Interessenvertretung der Bad Oldesloer Kinder und Jugendlichen in der Stadtpolitik. Er wird von der „erwachsenen Politik“ bei Fragen, die Kinder und Jugendliche betreffen, beteiligt und hat dazu in allen Ausschüssen Rede- und Antragsrecht.

Der Beirat besteht aus maximal neun Jugendlichen, die sich regelmäßig monatlich treffen. Sie sorgen dafür, dass Wünsche und Interessen von Kindern und Jugendlichen von der Politik gehört werden.

Natürlich plant der Kinder- und Jugendbeirat auch eigene Projekte, die er mit Unterstützung der Stadtjugendpflege durchführen kann.

Der amtierende Kinder- und Jugendbeirat für die Zeit vom November 2023 bis November 2025

Vorsitzende: Lili-Marie Sander
1. stellvertretende Vorsitzende: Najat Tabakh
2. stellvertretende Vorsitzende: Lientje Fischhold
Sally Schrader
Tassnim Tabakh
Frida Grunwald
Linnea Herzmann
Joschua Franz
Nils Karsten

Der Kinder- und Jugendbeirat für die Zeit vom November 2021 bis November 2023

Für die Wahlzeit (1.12.2021 bis 30.11.2023) hatten sich sieben Jugendliche als Kandidatinnen und Kandidaten beworben. Da der Kinder- und Jugendbeirat aus bis zu neun Mitgliedern bestehen kann, wurde von einer ordentlichen Wahl abgesehen. Alle Kandidatinnen und Kandidaten wurden von der Stadtverordnetenversammlung am 15. November 2021 in den Beirat bestellt.

Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates sind:

Lennard Hamelberg
Dorentina Jahiri
Cynthia Richter
Lili-Marie Sander
Sally Schrader
Najat Tabakh
Tassnim Tabakh

Die konstituierende Sitzung fand am 9. Dezember 2021 statt.

Direkter Kontakt zum Kinder- und Jugendbeirat: info@kjb-od.de

Neuwahlen im November 2023

Wenn Du Lust hast dich für Kinder und Jugendliche in Bad Oldesloe zu engagieren, bist Du im Kinder- und Jugendbeirat (KJB) richtig.
Du brauchst dafür ab November 2023 für 2 Jahre etwas Zeit, da es regelmäßige Treffen und Sitzungen gibt und evtl. auch Veranstaltungen durchgeführt werden.
Wenn Du Dich informieren möchtest, wie die Sitzungen des KJB ablaufen, kannst Du gerne zu den nächsten öffentlichen Sitzungen am 22. Juni 2023 um 15.40 Uhr im Rathaussaal, am 31. August 2023 um 15.40 Uhr  im Sitzungszimmer 2.09 im Stadthaus oder am 28. September 2023 um 15.40 Uhr im Sitzungszimmer 2.09 im Stadthaus kommen.

Im Anschluss an die Sitzung des Kinder- und Jugendbeirates am 28. September 2023 findet um 17 Uhr ein Infoabend für neue Kandidatinnen und Kandidaten statt.
Um Anmeldung an Jugendarbeit@badoldesloe.de wird gebeten.

Deine Bewerbung muss bei uns bis zum 12. Oktober 2023 eingegangen sein. Ende Oktober gibt es dann mit allen Bewerberinnen und Bewerbern einen Pressetermin.

Den Bewerbungsbogen bekommst du hier Online oder in der Jugendfreizeitstätte.

Wenn es mehr als 9 Bewerbungen gibt, wird in der Zeit vom 21. bis 23. November 2023 gewählt. Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen zwischen 12 und 21 Jahren, die in Oldesloe wohnen oder hier zur Schule gehen, eine Ausbildung hier machen oder ihren Lebensmittelpunkt in Bad Oldesloe haben.
Vom 8. bis zum 10. Dezember 2023 gibt es ein gemeinsames Startwochenende.
Bei Fragen wende Dich gerne an den Sachbereich Kinder- und Jugend, Frau Stehr oder Herr Kott.

Wahlausschuss

Suppenküche mit Politik – Kommunalwahl 2023 – Kinder- und Jugendbeirat Bad Oldesloe

Anlässlich der am 14. Mai 2023 bevorstehenden Kommunalwahl veranstaltete der Oldesloer Kinder- und Jugendbeirat am 25. März eine Bildungs- und Informationsveranstaltung.
Unter dem Titel „Suppenküche mit Politik“ wurden jeweils 2 Kandidatinnen und Kandidaten aller zur Wahl stehenden Parteien/Wählergemeinschaften in Bad Oldesloe eingeladen, um gemeinsam ein selbst ausgewähltes Gericht zu kochen.
Die ausgewählten Gerichte waren vielfältig, vom Bauernfrühstück, über mit Feta überbackenem Ofengemüse, Chili con Carne, Linseneintopf oder Fenchel-Erdnuss-Suppe, für alle war etwas dabei.

Während der Zubereitung wurden den Kochenden sowohl persönliche als auch kommunalpolitische Fragen gestellt. Die Antworten auf diese Fragen finden Sie ab sofort hier in kurzen Informationsvideos, welche pro Partei/Wählergemeinschaft zur Verfügung stehen.
Welche Partei/Wählergemeinschaft mit ihren Inhalten am besten überzeugen kann, wird sich erst am 14. Mai herausstellen. Nach Bewertung aller Teilnehmenden untereinander, gingen Dana Herberg und Wilfried Janson von den Grünen bei der Suppenküche mit Politik als Gewinner hervor.
„Demokratie ist nichts Selbstverständliches, sie erfordert aktives Mitwirken und Haltung zeigen der Gesellschaft.“ Deshalb appelliert der Kinder- und Jugendbeirat an alle Wahlberechtigten, am 14. Mai von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen und wählen zu gehen.

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  • Suppenküche mit Politik: Interview CDU

  • Suppenküche mit Politik: Interview DIE LINKE.

  • Suppenküche mit Politik: Interview FBO

  • Suppenküche mit Politik: Interview GRÜNE

  • Suppenküche mit Politik: Interview SPD


Offener Brief der Kinder- und Jugendvertretungen in Schleswig-Holstein

Vom 19.–21.8.2022 fand das landesweiten Treffen der Kinder- und Jugendvertretungen Schleswig-Holstein 2022, PartizipAction, im Jugendgästehaus Lütjensee statt. Der Kinder- und Jugendbeirat war mit 5 Mitgliedern vertreten und als Kooperationspartner zusätzlich an der Organisation der Aktivitäten, sowie der Auswahl der Workshops aktiv beteiligt.

Ausgehend aus diesem Wochenende und den vielen Diskussionen, unter anderem mit den jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Landtagsfraktionen, ergaben sich viele aktuelle Themen, welche Kinder- und Jugendliche beschäftigen. Auf den Ergebnissen basierend, bildete sich eine unabhängige Arbeitsgruppe, welche die meist diskutiertesten Themen des Wochenendes aufgriff um aus diesen einen offenen Brief an die Mitglieder des schleswig-holsteinischen Landtags zu verfassen.
Die aufgefassten Punkte waren der verpflichtende Wirtschaft/Politik Unterricht ab der 7. Klasse, unabhängig von der Schulform, eine landesweite Kinder- und Jugendvertretung und strengere Regeln, sowie Sanktionen bei Verstößen gegen den § 47 f der GO Schleswig-Holstein.

Auf der 11. öffentlichen Sitzung vom 27.10.2022 wurde der Brief auch vom Kinder- und Jugendbeirat Bad Oldesloe unterschrieben.

Der unterschriebene Brief wurde am 18.11.2022 an die jugendpolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Landtagsfraktionen, mit der Bitte um Mitnahme in die Fraktionen versendet.

Bis Januar 2023 gab es leider noch keine Rückmeldung, weshalb der Kinder- und Jugendbeirat Bad Oldesloe den Brief nun noch einmal aufgreift und auf kommunaler, sowie auf Landesebene in den Fokus holen möchte.

Bürgermeisterwahl 2022

Der Kinder- und Jugendbeirat hat die Kanditaten separat zu verschiedenen Themen befragt:

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Wahl des Kinder- und Jugendbeirates entfällt

Zum Stichtag der Kandidatinnen- und Kandidatenbewerbung für die Wahl des neuen Kinder- und Jugendbeirates haben sich sieben junge Menschen mit Lebensmittelpunkt in Bad Oldesloe zur Wahl aufstellen lassen. Gemäß Wahlordnung kann eine ordnungsgemäße Wahl entfallen, wenn sich weniger Kandidatinnen und Kandidaten als mögliche Mitglieder im Kinder- und Jugendbeirat melden. Der neue Kinder- und Jugendbeirat kann nun durch die Stadtverordnetenversammlung bestellt werden.

Die Kandidatinnen und Kandidaten für den neuen Kinder- und Jugendbeirat sind:
Sally Schrader
Cynthia Richter
Lennard Hamelberg
Lili-Marie Sander
Najat Tabakh
Tassnim Tabakh
Dorentina Jahiri



2022

2021

2020

Leassung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe für den Kinder- und Jugendbeirat vom 25.9.2001, in Kraft getreten am 1.11.2001 einschließlich:

  1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe für den Kinder- und Jugendbeirat vom 12.07.2004, in Kraft getreten am 22.7.2004
  2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe für den Kinder- und Jugendbeirat vom 12.07.2004, in Kraft getreten am 22.7.2004
  3. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe für den Kinder- und Jugendbeirat vom 30.03.2006, in Kraft getreten am 6.4.2006
  4. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe für den Kinder- und Jugendbeirat vom 01.03.2017, in Kraft getreten am 23.3.2017
  5. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe für den Kinder- und Jugendbeirat vom 03.05.2019, in Kraft getreten am 16.5.2019
  6. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Bad Oldesloe für den Kinder- und Jugendbeirat vom 08.08.2023, in Kraft getreten rückwirkend zum 15.6.2023

Stand der Lesefassung: 9/2023

Aufgrund der §§ 4 und 47 d der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Juli 1996 (GVOBl. Schleswig-Holstein Seite 529), mit Berichtigung vom 30. Mai 1997 (GVOBl. Schleswig-Holstein Seite 350), geändert durch Gesetze vom 18. März 1997 (GVOBl. Schleswig-Holstein Seite 147) und 16. Dezember 1997 (GVOBl. Schleswig-Holstein Seite 474), wird nach Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.7.2023 die nachstehende Satzung der Stadt Bad Oldesloe für den Kinder- und Jugendbeirat erlassen:

§ 1 Rechtsstellung und Aufgaben

(1) Der Kinder- und Jugendbeirat ist kein Organ der Gemeinde Bad Oldesloe. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates sind ehrenamtlich tätig.

(2) Die Aufgabe des Beirates ist die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Stadt Bad Oldesloe nach § 47 f GO. Der Kinder- und Jugendbeirat vertritt die besonderen Interessen und Anliegen der Bad Oldesloer Kinder- und Jugendlichen in den verschiedenen Bereichen der Kommunalpolitik. Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben in Form von Beteiligungsprojekten bleibt hiervon unberührt.

(3) Der Kinder- und Jugendbeirat leistet unabhängige und eigenständige Öffentlichkeitsarbeit. Er führt selbstbestimmt Projekte, Aktionen und Veranstaltungen in Abstimmung mit der Verwaltung durch, um seiner Aufgabe der Interessenvertretung Kinder- und Jugendlicher im Rahmen seiner beratenden Funktion für die städtische Gremienarbeit nachkommen zu können.
Er kann Sprechstunden abhalten und legt der Stadtverordnetenversammlung 1,5 Jahre nach Aufnahme seiner Tätigkeit einen schriftlichen Tätigkeitsbericht vor.

(4) Die rechtliche Stellung des Kinder- und Jugendbeirates ergibt sich aus § 47 e der Gemeindeordnung.

(5) Die Stadt Bad Oldesloe stellt dem Kinder- und Jugendbeirat für seine Arbeit Räumlichkeiten und für die Erfüllung seiner Aufgaben Haushaltsmittel zur Verfügung. Die Verwaltung unterstützt den Kinder- und Jugendbeirat bei Bedarf bei Verwaltungsaufgaben.

(6) Der Kinder-und Jugendbeirat setzt sich aktiv für demokratische und parlamentarische Grundsätze ein, fördert das vertrauensvolle und friedliche Miteinander aller in Bad Oldesloe lebenden Kindern und Jugendlichen, berücksichtigt die Belange aller Geschlechter und fördert ein besseres Verständnis unter Menschen verschiedener Nationalitäten, ethnischer Herkunft, Kulturen und Konfessionen.

§ 2 Zusammensetzung des Kinder- und Jugendbeirates, Anforderung an die Mitgliedschaft

Der Kinder- und Jugendbeirat besteht aus bis zu neun Mitgliedern. Ein Kinder- und Jugendbeirat kommt zustande, wenn mindestens fünf Mitglieder gewählt worden sind. Auf einen angemessenen Mädchenanteil soll geachtet werden. Die Mitglieder sollen Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 21 Jahren sein, die ihren Hauptwohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Bad Oldesloe haben. Unter dem Begriff „Lebensmittelpunkt“ sind z. B. der Schulbesuch in Bad Oldesloe sowie eine aktive Mitgliedschaft in Oldesloer Vereinen zu verstehen.

§ 3 Wahl der Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates

(1) Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wahlen werden an bis zu drei Tagen in verschiedenen Oldesloer Schulen und in der Jugendfreizeitstätte durchgeführt. Die Wahlzeit beginnt mit dem auf den letzten Wahltag folgenden Monatsersten.

(2) Für die Durchführung der Wahl des Kinder- und Jugendbeirates wird vor jeder Wahl ein Wahlausschuss gebildet, der aus drei Mitgliedern besteht. Der Wahlausschuss setzt sich aus einem gewählten Mitglied des Sport-, Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss als Vorsitzende bzw. Vorsitzenden sowie aus zwei von der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister entsendete Personen aus der Verwaltung zusammen. Der Sport-, Bildungs-, Sozial- und Kulturausschuss wählt gleichzeitig ein Mitglied für den stellvertretenden Vorsitz des Wahlausschusses. Der Wahlausschuss setzt die Wahltage und Wahlorte fest. Die Wahl findet im letzten Monat der Wahlzeit statt. Wahltage und Wahlorte müssen öffentlich bekannt gegeben werden.

(3) Wahlberechtigt sind alle Kinder und Jugendlichen, die am letzten Wahltag zwischen 12 und 21 Jahren sind und seit mindestens zwei Monaten ihren Hauptwohnsitz oder Lebensmittelpunkt in Bad Oldesloe haben oder Schüler*in einer allgemeinbildenden Schule in Bad Oldesloe sind und diese seit mindestens zwei Monaten besuchen.

(4) Wählbar sind alle diejenigen, die die Voraussetzungen nach § 2 erfüllen und die sich bis spätestens drei Wochen vor dem letzten Wahltag aufgrund eines öffentlichen Aufrufes des Wahlausschusses in der örtlichen Presse oder eines Aushanges in den Kinder- und Jugendeinrichtungen schriftlich beworben haben oder von einem anderen Wahlberechtigten schriftlich vorgeschlagen worden sind. Eine Einverständniserklärung der Vorgeschlagenen und dessen Erziehungsberechtigten muss schriftlich vorgelegt werden. Der Wahlausschuss entscheidet über die Zulässigkeit der Bewerbungen und der Wahlvorschläge.

(5) Die Kandidatinnen und Kandidaten werden von der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister spätestens zwei Wochen vor dem letzten Wahltag auf einer öffentlichen Veranstaltung der Stadt Bad Oldesloe vorgestellt.

(6) Die Kandidatinnen und Kandidaten werden in alphabetischer Reihenfolge auf einem Stimmzettel aufgenommen. Jede Wahlberechtigte oder jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen.

(7) An den Wahltagen können alle Wahlberechtigten an den bekannt gegebenen Wahlorten und Wahlzeiten schriftlich wählen. Das Wählerverzeichnis wird vom Bürgerbüro der Stadt Bad Oldesloe erstellt. Zusätzlich können sich die Wahlberechtigten vor Ort in das Wählerverzeichnis eintragen lassen, sofern sie ihren Lebensmittelpunkt, nicht aber ihren Hauptwohnsitz in Bad Oldesloe haben. Wahlberechtigte, die am Wahltag durch Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen verhindert sind, können bei der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister einen Antrag auf Briefwahl stellen. Die ausgefüllten Stimmzettel müssen dem Wahlausschuss am letzten Wahltag bis spätestens 16 Uhr wieder vorliegen.

(8) Die Auszählung der Stimmen erfolgt im Anschluss an die Wahlhandlung des letzten Wahltages öffentlich durch den Wahlausschuss.

(9) Gewählt sind die Kandidatinnen und Kandidaten, die die meisten Stimmen erhalten. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los, das ein Mitglied des Wahlausschusses zieht.

(10) Die Kandidatinnen und Kandidaten, die nicht in den Kinder- und Jugendbeirat gewählt worden sind, vertreten die Mitglieder im Verhinderungsfalle in der Reihenfolge ihrer Stimmzahlen.

(11) Scheidet ein Mitglied aus dem Kinder- und Jugendbeirat aus, rückt derjenige/diejenige nicht in den Beirat gewählte Bewerber/Bewerberin mit der nächsthöchsten Stimmzahl nach. Sobald die Anzahl der Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates weniger als fünf beträgt, findet eine Neuwahl statt.

(12) Entsprechen die dem Wahlausschuss vorgelegten Wahlvorschläge für den Kinder- und Jugendbeirat der in § 2 festgelegten Höchstmitgliederzahl oder sind diese geringer, kann auf Beschluss des Wahlausschusses von einer ordentlichen Wahl abgesehen werden und eine Bestellung der vorgeschlagenen Mitglieder des Beirates durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen.

(13) Ist in dieser Satzung zum Wahlverfahren keine Regelung getroffen, ist das Gemeinde- und Kreiswahlgesetz sowie die Gemeinde- und Kreiswahlordnung sinngemäß anzuwenden.

(14 Bei der erstmaligen Wahl legt der Gleichstellungs-, Sozial- und Kulturausschuss den Beginn der Wahlzeit fest.

§ 4 Vorsitz des Kinder- und Jugendbeirates, Geschäftsordnung

(1) Der Kinder- und Jugendbeirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden sowie eine erste stellvertretende Vorsitzende oder einen ersten stellvertretenden Vorsitzenden und eine zweite stellvertretende Vorsitzende oder einen zweiten stellvertretenden Vorsitzenden. Die Stellvertretenden vertreten die Vorsitzende oder den Vorsitzenden in der Reihenfolge ihrer Wahl.

(2) Die oder der Vorsitzende oder eine vorher durch Beschluss des Beirates bestimmte Vertretung, vertritt den Kinder- und Jugendbeirat nach außen, leitet die Verhandlungen in den Sitzungen, wahrt die Ordnung und übt das Hausrecht aus.

(3) Die Sitzungen des Kinder- und Jugendbeirates sind öffentlich, soweit nicht überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern.

(4) Der Kinder- und Jugendbeirat gibt sich zur Erledigung seiner inneren Angelegenheiten und seiner Arbeitsweise eine Geschäftsordnung.

(5) Soweit diese Geschäftsordnung keine Regelungen enthält, sind die Bestimmungen der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Bad Oldesloe sinngemäß anzuwenden.

§ 5 Unterrichtung des Kinder- und Jugendbeirates

Der Kinder- und Jugendbeirat wird über die Arbeit der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüssen durch die Übersendung der entsprechenden Sitzungsunterlagen an die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden unterrichtet. Über alle wichtigen Planungen und Maßnahmen, die die Kinder- und Jugendlichen betreffen, unterrichtet die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister den Kinder- und Jugendbeirat frühzeitig in geeigneter Form. Dieser Unterrichtungspflicht wird auch dadurch genüge getan, dass die Angelegenheit in einer Beiratssitzung von der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister oder einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter der Verwaltung vorgetragen wird.

§ 6 Konstituierende Sitzung

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister lädt innerhalb von 4 Wochen nach Beginn der Wahlzeit die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates zur konstituierenden Sitzung ein. Sie oder er führt die Wahl der oder des Vorsitzenden durch.

§ 7 Entschädigung, Versicherungsschutz

(1) Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates erhalten für ihre ehrenamtliche Tätigkeit eine Entschädigung. Näheres regelt die Entschädigungssatzung der Stadt Bad Oldesloe.

(2) Für die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates besteht beim Gemeindeunfallversicherungsverband Schleswig-Holstein gesetzlicher Unfallschutz.

§ 8 Geltung anderer Vorschriften

Soweit vorstehend nicht anders bestimmt, sind die für die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung geltenden gesetzlichen und geschäftsordnungsgemäßen Verfahrensvorschriften entsprechend anzuwenden.

§ 9 Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Gemeinde kann zur Erfüllung der Aufgaben nach dieser Satzung Name, Vorname, Geburtsdatum, Beruf, Adresse, Status der Wohnung, Tag des Bezuges der Hauptwohnung sowie Telefonnummern und E-Mail-Adressen der Bewerber*innen bei der Einwohnermeldebehörde oder den Betroffenen erheben, speichern und verarbeiten.
Die Bewerber*innen, bei nicht Volljährigen auch deren Personensorgeberechtigten, legen hierfür schriftliche Einverständniserklärungen vor.

§ 10 Inkrafttreten

- siehe Satzung und Änderungssatzungen gemäß Seite 1 -

Bad Oldesloe, den 25.9.2001

-Siegel-

Dr. Wrieden
Bürgermeister

Der Kinder- und Jugendbeirat gibt sich aufgrund des § 4 Abs. 4 der Satzung der Stadt Bad Oldesloe über die Bildung eines Kinder- und Jugendbeirates folgende Geschäftsordnung:

§ 1 Einberufung des Kinder- und Jugendbeirates

(1) Der Kinder- und Jugendbeirat ist durch die/den Vorsitzende/n, im Verhinderungsfall die/den stellv. Vorsitzende/n, einzuberufen, wenn die Arbeit eine Sitzung des Kinder- und Jugendbeirates erforderlich macht, mindestens jedoch sechsmal im Jahr.

(2) Der Kinder- und Jugendbeirat ist einzuberufen, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Mitglieder es verlangen.

(3) Die Ladungsfrist beträgt eine Woche. In der Regel soll mit einer vierzehntägigen Frist eingeladen werden.

(4) Die Sitzung ist mit der Tagesordnung öffentlich bekannt zu machen.

§ 2 Tagesordnung

Die/der Vorsitzende setzt die Tagesordnung fest. Sie/er hat dabei die Vorschläge der Mitglieder zu berücksichtigen; jedes Mitglied des Kinder- und Jugendbeirates kann verlangen, dass ein Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung gesetzt wird.

§ 3 Sitzungsverlauf

(1) Die Sitzung wird von der/dem Vorsitzenden, bei Verhinderung der/dem stellv. Vorsitzenden, in der Reihenfolge der Tagesordnungspunkte geleitet.

(2) Die Reihenfolge kann auf Antrag geändert werden.

(3) Der Kinder- und Jugendbeirat entscheidet mit einfacher Mehrheit darüber, ob ein nachgemeldeter Beratungsgegenstand in die Tagesordnung aufgenommen werden soll oder auf eine spätere Sitzung zu verschieben ist.

§ 4 Beschlussfähigkeit, Abstimmungen

Der Kinder- und Jugendbeirat ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend sind. Die/der Vorsitzende stellt zu Beginn jeder Sitzung die Beschlussfähigkeit fest. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. Bei der Berechnung der Stimmenmehrheit zählen nur die Ja- und Nein-Stimmen. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Es wird offen durch Handzeichen abgestimmt.

§ 5 Worterteilung

(1) Die Mitglieder des Kinder- und Jugendbeirates, die zur Sache sprechen wollen, haben sich bei der/dem Vorsitzenden durch Handzeichen zu Wort zu melden.

(2) Die/der Vorsitzende erteilt das Wort nach der Reihenfolge der Wort-meldungen, soweit nicht mit Zustimmung der Redeberechtigten hiervon abgewichen wird.

(3) Die/der Vorsitzende erklärt die Beratung für geschlossen, wenn die Rednerliste erschöpft ist und sich niemand mehr zu Wort meldet.

(4) Der Kinder- und Jugendbeirat kann auf Vorschlag der/des Vorsitzenden für einzelne Beratungsgegenstände die Redezeit auf eine Höchstdauer beschränken.

(5) Wenn jedes Mitglied Gelegenheit hatte, zur Sache zu sprechen, kann jeder den Antrag stellen
a) auf Schluss der Rednerliste,
b) auf Schluss der Aussprache.
Über den Antrag entscheidet der Kinder- und Jugendbeirat, nachdem je ein Redner für und gegen den Antrag gesprochen hat.

§ 6 Wahlen

(1) Gewählt wird, wenn niemand widerspricht, durch Handzeichen, sonst durch Stimmzettel.

(2) Zur Vorbereitung und Durchführung von Wahlen wird aus der Mitte des Kinder- und Jugendbeirates ein Wahlausschuss gebildet, der aus zwei Personen besteht.

(3) Für die Stimmzettel und Lose sind äußerlich gleiche Zettel und Umschläge zu verwenden. Werden keine Umschläge verwendet, so sind die Stimmzettel zu falten.

(4) Die Stimmzettel sind so vorzubereiten, dass der zu wählende Bewerber angekreuzt werden kann. Für die Stimmabgabe ist einheitlich ein hierfür zur Verfügung zu stellendes Schreibgerät zu verwenden. Bei weiterer Beschriftung, Gestaltung oder fehlender Kennzeichnung des Stimmzettels ist die Stimme ungültig.

(5) Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält.

(6) Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Bei Losentscheid zieht die/der Vorsitzende bzw. das älteste Mitglied des Kinder- und Jugendbeirates das Los.

§ 7 Inhalt der Sitzungsniederschrift

(1) Die Schriftführerin/der Schriftführer fertigt für jede Sitzung eine Niederschrift an.

(2) Die Sitzungsniederschrift muss enthalten:
a) Ort, Tag, Beginn und Ende der Sitzung, b) Namen der anwesenden, entschuldigt oder unentschuldigt fehlenden Mitglieder, c) Namen der anwesenden Verwaltungsvertreterinnen/-vertreter, der geladenen Sachverständigen und der Gäste, d) Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, e) Feststellung der Beschlussfähigkeit, f) die Tagesordnung, g) die Beschlüsse und Ergebnisse der Abstimmungen.

(3) Die/der Vorsitzende und die Schriftführerin/der Schriftführer unterzeichnen die Niederschrift.

(4) Die Sitzungsniederschrift ist innerhalb von 30 Tagen, spätestens mit der Einladung zur nächsten Sitzung des Kinder- und Jugendbeirates, den Mitgliedern zuzuleiten.

(5) Einwendungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dem Zugehen der Niederschrift, spätestens bei der nächsten Sitzung, schriftlich vorzulegen. Über die Einwendungen entscheidet der Kinder- und Jugendbeirat.

§ 8 Anwendung der Geschäftsordnung der Stadtvertretung

Die Bestimmungen der Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung und die Ausschüsse der Stadt Bad Oldesloe sind dann sinngemäß anzuwenden, wenn diese Geschäftsordnung keine entsprechenden Regelungen enthält.

§ 9 Inkrafttreten

Diese Geschäftsordnung tritt am Tage nach Beschlussfassung in Kraft. Die Geschäftsordnung vom 23.01.2003 tritt außer Kraft.

Bad Oldesloe, den 30. Juni 2009
(Kastrati)
Vorsitzende

Der Kinder- und Jugendbeirat Bad Oldesloe am 20. Dezember 2017 zu seiner ersten Sitzung zusammen. Der KJB (Kinder- und Jugendbeirat) wählte Mohammad Tabakh als Vorsitzenden, als ersten stellvertretenden Vorsitzenden Lennard Hamelberg und als zweite stellvertretende Vorsitzende Roshid Rechid.

Der Kinder- und Jugendbeirat beschloss gleich zu Beginn seiner Amtszeit einen Workshop abzuhalten um zukünftige Projekte zu planen.
Dabei wurde dem Beirat bewusst, dass der Kinder- und Jugendbeirat den Jugendlichen in Bad Oldesloe nur wenig bekannt ist und daher nur eine geringe Anzahl an Anfragen bekommt. Der Kinder- und Jugendbeirat beschloss daher, dass das Primärziel eine Erhöhung des Bekanntheitsgrades des Kinder- und Jugendbeirat sei.

Aus diesem Grund beschloss der Beirat, alle zwei Wochen eine Sprechstunde für Kinder und Jugendliche in der Mensa im Oldesloer Schuldreieck einzuführen. Diese wurde jedoch nach einigen Terminen aufgrund fehlenden Interesses der Zielgruppe eingestellt.

Der Kinder- und Jugendbeirat hatte während seiner Amtszeit mit dem Austritt und der Abwesenheit mehrerer Mitglieder zu kämpfen. Der Ursprung des Problems lag jedoch weniger an einem mangelnden Interesse der Mitglieder, sondern darin, dass dem Mitwirken im Beirat neue Lebensumstände, wie zum Beispiel das Studium oder ein Auslandsaufenthalt entgegen kamen.
So wurde zum Beispiel die Planung eines Konzerts, das am Poggensee stattfinden sollte, aufgegeben, da das dafür zuständige Mitglied aus Zeitmangel austreten musste. Auch führte dies zu einer Unvollständigkeit der Sitzungsprotokolle.

Dies resultierte darin, dass der Kinder- und Jugendbeirat nicht alle geplanten Projekte realisieren konnte. Trotzdem veranstaltete der Beirat diverse Projekte, um seine Bekanntheit bei den Oldesloer Jugendlichen zu erhöhen und ein Bewusstsein für den KJB als Anlaufstelle für politische Vorschläge und Änderungswünsche von Kindern- und Jugendlichen zu schaffen.

Als Beitrag zur politischen Bildung, sowie der Beteiligung der Oldesloer Jugendlichen an der Kommunalpolitik, veranstaltete der Kinder- und Jugendbeirat einen Informationsabend zu den Kommunalwahlen und lud dazu Vertreter der örtlichen Parteiverbände ein. Der Informationsabend wurde von vielen Jugendlichen wahrgenommen. Das Projekt trug sowohl dazu bei, Politikinteresse bei Oldesloer Jugendlichen zu wecken, als auch dazu, Aufmerksamkeit auf die Existenz des Beirats
zu lenken.

Als ein von Beginn an geplantes Projekt, veranstaltete der Kinder- und Jugendbeirat ein Fußballturnier auf dem Exer. Das Turnier fand in einem kleineren Rahmen statt, als der Kinder- und Jugendbeirat zu Beginn geplant hatte, der Beirat betrachtet das von Peter Lange und Klemens Kerssenbrock geplante Projekt jedoch trotzdem als Erfolg, insofern er das Organisieren von diversen Projekten und Events für Kinder und Jugendliche als Teil seiner Aufgabe sieht.

Am 21. August 2018 wurde der bis dahin Vorsitzende Mohammad Tabakh nach diversen Problemen und einer Beschwerde eines Mitglieds, sowie einem offiziellen Antrag von Klemens Kerssenbrock abgewählt.

Als neuen Vorsitzenden wählte der Kinder- und Jugendbeirat Klemens Kerssenbrock. Aufgrund des Austritts des ersten Stellvertretenden Vorsitzenden Lennard Hamelberg, wählte der Kinder- und Jugendbeirat Roshin Rechid zur ersten Stellvertretenden Vorsitzenden. Peter Lange wurde zum, nun nicht mehr belegten, zweiten Stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Um den Abschluss der Bauten am Skatepark zu feiern und um ein Zeichen für Umweltschutz zu setzen, pflanzte der Kinder- und Jugendbeirat in der Nähe des Baugebiet Wests einen Baum. Als Ort war zu Beginn der Skatepark geplant, dieser stellte sich nach einigen Untersuchungen jedoch als ungünstiger Standpunkt heraus.

Da viele in Bad Oldesloe zur Schule gehende Kinder und Jugendliche den Kinder- und Jugendbeirat nicht wählen dürfen, da sie ihren Wohnsitz nicht in Bad Oldesloe haben, beantragte der Kinder- und Jugendbeirat eine Änderung der Satzung um den nicht wahlberechtigten Kindern, die in Bad Oldesloe zur Schule gehen, die Möglichkeit zur Wahl für den KJB einzuräumen. Der Antrag war erfolgreich.

In dem Versuch öffentliche Räume für Jugendliche attraktiver zu gestalten, brachte der Kinder- und Jugendbeirat seine Ideen für einen Grillplatz, mit Standort in dem Oldesloer Kurpark, dem Energie- und Umweltausschuss vor, welcher den Vorschlag jedoch aus verschiedenen Gründen abwies.

Der Kinder- und Jugendbeirat sprach seine Unterstützung für das Fortbestehen des Abenteuerspielplatzes „Erle“ aus, dessen Existenz aus Mangel von finanzieller Unterstützung gefährdet war.

Der KJB unternahm im Mai 2019 eine Bildungsfahrt nach Berlin, besichtigte dort unter anderem den Reichstag und sprach mit der SPD Bundestagsabgeordneten Nina Scheer.

Am 13. September veranstaltete der Kinder- und Jugendbeirat einen Cocktailabend für Oldesloer Kinder und Jugendliche, um auf den Beirat aufmerksam zu machen und die kommende Wahl des neuen KJBs zu bewerben. Der Kinder- und Jugendbeirat betrachtet das während der Sommermonate geplante Projekt als erfolgreich.

Klemens Kerssenbrock und Peter Lange, 24.10.2019