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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Stadtverordnetenversammlung

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert den Gemeinden, ihre örtlichen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung durch eine gewählte Gemeindevertretung selbst zu regeln. Die Gemeindevertretung trägt in Bad Oldesloe die Bezeichnung „Stadtverordnetenversammlung“.

Die Stadtverordnetenversammlung besteht aus 37 Stadtverordneten, die zuletzt am 14. Mai 2023 von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bad Oldesloe gewählt wurden. Die Stadtverordneten werden für 5 Jahre gewählt. Sie wählen aus ihrer Mitte eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden.
Die/der Vorsitzende trägt in Bad Oldesloe die Bezeichnung „Bürgerworthalter/in“. Diese Bezeichnung leitet sich ab von dem mittelniederdeutschen Wort „Wortholder“ für Worthalter oder Sprecher.
Die Stadtverordnetenversammlung legt die Ziele und Grundsätze für die Verwaltung der Stadt fest. Sie trifft alle für die Stadt wichtigen Entscheidungen in Selbstverwaltungsangelegenheiten und überwacht ihre Durchführung.

Die Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung sind öffentlich. In bestimmten Fällen ist die Öffentlichkeit auszuschließen. Über den Ausschluss der Öffentlichkeit beschließt die Stadtverordnetenversammlung.

Weitere Informationen zu den Sitzungen, den Gremien, den Fraktionen und den politisch Tätigen finden Sie im Ratsinformationssystem:
Eine Hilfestellung für den digitalen Sitzungsdienst und den Umgang mit dem Ratsinformationssystem finden Sie auf der Seite „Sitzungstermine, Protokolle, Tagesordnungen“:
Informationen zu den städtischen Ausschüssen und sonstigen Gremien finden Sie im Ratsinformationssystem und auf der Seite „Ausschüsse und sonstige Gremien“: