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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Dies nennt man auch personalisierte Verhältniswahl. Jede/r Wahlberechtigte verfügt über zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.

Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese sind Ihnen bis Donnerstag (20. Februar 2025) noch nicht zugegangen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns!
Nach Beantragung von Briefwahlunterlagen ist die Stimmabgabe im Wahllokal nur noch mit Wahlschein (Bestandteil der Briefwahlunterlagen) möglich.


Ergebnisse der Bundestagswahl

Sie können die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für die Stadt Bad Oldesloe unter folgendem Link einsehen:


Genauere Informationen zu den Themen

  • (Presse-)Mitteilungen der Bundeswahlleiterin
  • Termine und Fristen
  • Wahlsystem
  • Deutsche im Ausland als Wählerinnen und Wähler
  • Briefwahl
  • Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden

sowie weitere Hinweise können Sie ebenso unter https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html entnehmen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sogenannte Auslandsdeutsche). Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass sie:

  1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich ausgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Für die Ausübung durch Briefwahl müssen Auslandsdeutsche die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.

Anträge

  • Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (frühere Wohnung/früherer gewöhnlicher Aufenthalt):
    https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
    Hinweis: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung bis zum 2. Februar 2025 an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.
  • Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (Vertrautheit mit politischen Verhältnissen):
    https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf
    Hinweis: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original bis zum 2. Februar 2025 übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Rechtsgrundlagen

bis zum 2. Februar 2025

Bekanntmachungen

1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

2. Die Gemeinde ist in folgende 17 Wahlbezirke eingeteilt:

WahlbezirkAbgrenzung des WahlbezirksLage des Wahlraums
01 Jugendfreizeitstätte Saal, Am Bürgerpark 2
02 Klaus-Groth-Schule Mensa, EG, Königsberger Straße 1
02.1 Feuerwehrgerätehaus Seefeld Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)
02.2 Private Einrichtung Poggensee 4
03 Klaus-Groth-Schule E.02, Königsberger Straße 1
04 Bürgerhaus Saal, Mühlenstraße 22
05  Kita Wichtelhausen Sehmsdorfer Straße 70
06 Schule am Masurenweg Aula, Masurenweg 22
07 Schule am Kurpark R27, Am Kurpark 16
07.1 Feuerwehrgerätehaus Rethwischfeld Alte Ratzeburger Landstraße 1
08 Schule am Kurpark R28, Am Kurpark 16
09 Stadtschule Eingangshalle, Salinenstraße 20
10 Theodor-Mommsen-Schule H001, Hamburger Straße 42
11 Theodor-Mommsen-Schule H002, Hamburger Straße 42
12 Kita Möhlenbecker Weg Möhlenbecker Weg 13
13 Ida-Ehre-Schule Mensa, Olivet-Allee 4–6
14  Grundschule West Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 20.1.2025 bis 2.2.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18 Uhr wie folgt zusammen:
Briefwahlvorstand I im Historischen Rathaus, Raum B 009
Briefwahlvorstand II im Historischen Rathaus, Raum B 109
Briefwahlvorstand III im Historischen Rathaus, Raum B 105
Briefwahlvorstand IV im Verwaltungsgebäude, Raum 2.09
Der Zugang zu allen genannten Räumlichkeiten, mit Ausnahme des Wahllokals 02.1, Feuerwehrgerätehaus Seefeld, ist barrierefrei.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Dies gilt im Übrigen ebenso für die Briefwahl an Ort und Stelle.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Bad Oldesloe, 15.2.2025

Die Gemeindebehörde

Originalfassung

  1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Stadt Bad Oldesloe wird in der Zeit vom 3. Februar 2025 bis 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Raum 2.08, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
  2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 7. Februar 2025 bis 12 Uhr, bei der Stadt Bad Oldesloe, Verwaltungsgebäude im Raum 2.08, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe Einspruch einlegen.
    Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
  3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
    Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
  4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis „08 Segeberg – Stormarn-Mitte“
    • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
    • oder
    • durch Briefwahl teilnehmen.
  5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
    5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung bis zum 2. Februar 2025 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung bis zum 7. Februar 2025 versäumt hat,
    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
    c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
    Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 21.02.2025, 15.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
    Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, gestellt werden.
    Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
    Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, stellen.
    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
  6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
    • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
    • einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
    • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
    • ein Merkblatt für die Briefwahl.
    Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
    Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
    Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18 Uhr eingeht.
    Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Originalfassung

Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 weist die Stadt Bad Oldesloe darauf hin, dass die Meldebehörde gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Wahlberechtigten erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, dieser Datenübermittlung zu widersprechen. Diesen Antrag können Sie unter www.badoldesloe.de stellen.

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Originalfassung

Pressemitteilung

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden den wahlberechtigten Oldesloer Bürgerinnen und Bürgern bis zum 2. Februar 2025 übersandt. Wer nach diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich umgehend an das Bürgerbüro der Stadt Bad Oldesloe im Verwaltungsgebäude zu wenden. Dort können die Eintragung ins Wählerverzeichnis und die Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl überprüft werden. Das Bürgerbüro ist hierfür im Rahmen der unten genannten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 04531 504-320 zu erreichen.

Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag nicht in ihr Wahllokal kommen können bzw. möchten, haben zudem die Möglichkeit, persönlich oder schriftlich einen Wahlschein für die Wahl in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises oder für die Briefwahl zu beantragen. Der Wahlscheinantrag steht seit dem 13. Januar 2025 auch online auf der Website der Stadt Bad Oldesloe unter https://www.badoldesloe.de/BTW zur Verfügung.
Zusammen mit dem Wahlschein werden Ihnen dann die entsprechenden Unterlagen zugesandt.

Fragen rund um die Briefwahl werden ab dem 15. Januar 2025 durch das Briefwahlbüro im Rahmen der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 04531 504-320 beantwortet.
Sobald die Stimmzettel ab Anfang Februar vorliegen, können Sie die Briefwahl direkt vor Ort im Verwaltungsgebäude, Markt 5 in 23843 Bad Oldesloe, durchführen. Der Zugang ist barrierefrei. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie unter der Telefonnummer 04531 504-320 oder per E-Mail an briefwahl@badoldesloe.de einen Termin vereinbaren.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro:

Montag: 8–16 Uhr
Dienstag: 8–12 Uhr
Mittwoch: 8–12 Uhr
Donnerstag: 10.30–18 Uhr
Freitag: 8–12 Uhr
oder nach vorheriger Terminvereinbarung.

Hinweis bezüglich der Wahllokale:

Um allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, wurden erneut, mit Ausnahme des Feuerwehrgerätehauses in Seefeld, barrierefreie Wahlräume ausgewählt.

Zu den Standorten der Wahllokale gibt es keine Veränderung zur Europawahl 2024.

Wahllokale der Stadt Bad Oldesloe für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025:

  • Wahllokal 01 Jugendfreizeitstätte, Saal, Am Bürgerpark 2, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 02 Klaus-Groth-Schule; Mensa EG, Königsberger Straße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 03 (nicht barrierefrei) Feuerwehrgerätehaus, Seefeld Seefeld 3 c, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 04 Private Einrichtung, Poggensee 4, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 05 Klaus-Groth-Schule; E.02, Königsberger Straße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 06 Bürgerhaus, Saal, Mühlenstraße 22, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 07 Kita Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 08 Schule am Masurenweg; Aula, Masurenweg 22, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 09 Schule am Kurpark; R 27, Am Kurpark 16, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 10 Feuerwehrgerätehaus Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 11 Schule am Kurpark; R 28, Am Kurpark 16, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 12 Stadtschule, Eingangshalle, Salinenstraße 20, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 13 Theodor-Mommsen-Schule; H001, Hamburger Straße 42, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 14 Theodor-Mommsen-Schule; H002, Hamburger Straße 42, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 15 Kita Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 16 Ida-Ehre-Schule; Mensa, Olivet-Allee 4–6, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 17 Grundschule West, Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2, 23843 Bad Oldesloe

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Dies nennt man auch personalisierte Verhältniswahl. Jede/r Wahlberechtigte verfügt über zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.

Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese sind Ihnen bis Donnerstag (20. Februar 2025) noch nicht zugegangen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns!
Nach Beantragung von Briefwahlunterlagen ist die Stimmabgabe im Wahllokal nur noch mit Wahlschein (Bestandteil der Briefwahlunterlagen) möglich.


Ergebnisse der Bundestagswahl

Sie können die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für die Stadt Bad Oldesloe unter folgendem Link einsehen:


Genauere Informationen zu den Themen

  • (Presse-)Mitteilungen der Bundeswahlleiterin
  • Termine und Fristen
  • Wahlsystem
  • Deutsche im Ausland als Wählerinnen und Wähler
  • Briefwahl
  • Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden

sowie weitere Hinweise können Sie ebenso unter https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html entnehmen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sogenannte Auslandsdeutsche). Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass sie:

  1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich ausgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Für die Ausübung durch Briefwahl müssen Auslandsdeutsche die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.

Anträge

  • Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (frühere Wohnung/früherer gewöhnlicher Aufenthalt):
    https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
    Hinweis: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung bis zum 2. Februar 2025 an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.
  • Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (Vertrautheit mit politischen Verhältnissen):
    https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf
    Hinweis: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original bis zum 2. Februar 2025 übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Rechtsgrundlagen

bis zum 2. Februar 2025

Bekanntmachungen

1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

2. Die Gemeinde ist in folgende 17 Wahlbezirke eingeteilt:

WahlbezirkAbgrenzung des WahlbezirksLage des Wahlraums
01 Jugendfreizeitstätte Saal, Am Bürgerpark 2
02 Klaus-Groth-Schule Mensa, EG, Königsberger Straße 1
02.1 Feuerwehrgerätehaus Seefeld Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)
02.2 Private Einrichtung Poggensee 4
03 Klaus-Groth-Schule E.02, Königsberger Straße 1
04 Bürgerhaus Saal, Mühlenstraße 22
05  Kita Wichtelhausen Sehmsdorfer Straße 70
06 Schule am Masurenweg Aula, Masurenweg 22
07 Schule am Kurpark R27, Am Kurpark 16
07.1 Feuerwehrgerätehaus Rethwischfeld Alte Ratzeburger Landstraße 1
08 Schule am Kurpark R28, Am Kurpark 16
09 Stadtschule Eingangshalle, Salinenstraße 20
10 Theodor-Mommsen-Schule H001, Hamburger Straße 42
11 Theodor-Mommsen-Schule H002, Hamburger Straße 42
12 Kita Möhlenbecker Weg Möhlenbecker Weg 13
13 Ida-Ehre-Schule Mensa, Olivet-Allee 4–6
14  Grundschule West Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 20.1.2025 bis 2.2.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18 Uhr wie folgt zusammen:
Briefwahlvorstand I im Historischen Rathaus, Raum B 009
Briefwahlvorstand II im Historischen Rathaus, Raum B 109
Briefwahlvorstand III im Historischen Rathaus, Raum B 105
Briefwahlvorstand IV im Verwaltungsgebäude, Raum 2.09
Der Zugang zu allen genannten Räumlichkeiten, mit Ausnahme des Wahllokals 02.1, Feuerwehrgerätehaus Seefeld, ist barrierefrei.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Dies gilt im Übrigen ebenso für die Briefwahl an Ort und Stelle.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Bad Oldesloe, 15.2.2025

Die Gemeindebehörde

Originalfassung

  1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Stadt Bad Oldesloe wird in der Zeit vom 3. Februar 2025 bis 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Raum 2.08, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
  2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 7. Februar 2025 bis 12 Uhr, bei der Stadt Bad Oldesloe, Verwaltungsgebäude im Raum 2.08, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe Einspruch einlegen.
    Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
  3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
    Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
  4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis „08 Segeberg – Stormarn-Mitte“
    • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
    • oder
    • durch Briefwahl teilnehmen.
  5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
    5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung bis zum 2. Februar 2025 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung bis zum 7. Februar 2025 versäumt hat,
    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
    c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
    Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 21.02.2025, 15.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
    Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, gestellt werden.
    Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
    Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, stellen.
    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
  6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
    • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
    • einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
    • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
    • ein Merkblatt für die Briefwahl.
    Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
    Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
    Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18 Uhr eingeht.
    Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Originalfassung

Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 weist die Stadt Bad Oldesloe darauf hin, dass die Meldebehörde gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Wahlberechtigten erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, dieser Datenübermittlung zu widersprechen. Diesen Antrag können Sie unter www.badoldesloe.de stellen.

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Originalfassung

Pressemitteilung

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden den wahlberechtigten Oldesloer Bürgerinnen und Bürgern bis zum 2. Februar 2025 übersandt. Wer nach diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich umgehend an das Bürgerbüro der Stadt Bad Oldesloe im Verwaltungsgebäude zu wenden. Dort können die Eintragung ins Wählerverzeichnis und die Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl überprüft werden. Das Bürgerbüro ist hierfür im Rahmen der unten genannten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 04531 504-320 zu erreichen.

Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag nicht in ihr Wahllokal kommen können bzw. möchten, haben zudem die Möglichkeit, persönlich oder schriftlich einen Wahlschein für die Wahl in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises oder für die Briefwahl zu beantragen. Der Wahlscheinantrag steht seit dem 13. Januar 2025 auch online auf der Website der Stadt Bad Oldesloe unter https://www.badoldesloe.de/BTW zur Verfügung.
Zusammen mit dem Wahlschein werden Ihnen dann die entsprechenden Unterlagen zugesandt.

Fragen rund um die Briefwahl werden ab dem 15. Januar 2025 durch das Briefwahlbüro im Rahmen der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 04531 504-320 beantwortet.
Sobald die Stimmzettel ab Anfang Februar vorliegen, können Sie die Briefwahl direkt vor Ort im Verwaltungsgebäude, Markt 5 in 23843 Bad Oldesloe, durchführen. Der Zugang ist barrierefrei. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie unter der Telefonnummer 04531 504-320 oder per E-Mail an briefwahl@badoldesloe.de einen Termin vereinbaren.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro:

Montag: 8–16 Uhr
Dienstag: 8–12 Uhr
Mittwoch: 8–12 Uhr
Donnerstag: 10.30–18 Uhr
Freitag: 8–12 Uhr
oder nach vorheriger Terminvereinbarung.

Hinweis bezüglich der Wahllokale:

Um allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, wurden erneut, mit Ausnahme des Feuerwehrgerätehauses in Seefeld, barrierefreie Wahlräume ausgewählt.

Zu den Standorten der Wahllokale gibt es keine Veränderung zur Europawahl 2024.

Wahllokale der Stadt Bad Oldesloe für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025:

  • Wahllokal 01 Jugendfreizeitstätte, Saal, Am Bürgerpark 2, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 02 Klaus-Groth-Schule; Mensa EG, Königsberger Straße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 03 (nicht barrierefrei) Feuerwehrgerätehaus, Seefeld Seefeld 3 c, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 04 Private Einrichtung, Poggensee 4, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 05 Klaus-Groth-Schule; E.02, Königsberger Straße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 06 Bürgerhaus, Saal, Mühlenstraße 22, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 07 Kita Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 08 Schule am Masurenweg; Aula, Masurenweg 22, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 09 Schule am Kurpark; R 27, Am Kurpark 16, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 10 Feuerwehrgerätehaus Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 11 Schule am Kurpark; R 28, Am Kurpark 16, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 12 Stadtschule, Eingangshalle, Salinenstraße 20, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 13 Theodor-Mommsen-Schule; H001, Hamburger Straße 42, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 14 Theodor-Mommsen-Schule; H002, Hamburger Straße 42, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 15 Kita Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 16 Ida-Ehre-Schule; Mensa, Olivet-Allee 4–6, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 17 Grundschule West, Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2, 23843 Bad Oldesloe

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Dies nennt man auch personalisierte Verhältniswahl. Jede/r Wahlberechtigte verfügt über zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.

Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese sind Ihnen bis Donnerstag (20. Februar 2025) noch nicht zugegangen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns!
Nach Beantragung von Briefwahlunterlagen ist die Stimmabgabe im Wahllokal nur noch mit Wahlschein (Bestandteil der Briefwahlunterlagen) möglich.


Ergebnisse der Bundestagswahl

Sie können die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für die Stadt Bad Oldesloe unter folgendem Link einsehen:


Genauere Informationen zu den Themen

  • (Presse-)Mitteilungen der Bundeswahlleiterin
  • Termine und Fristen
  • Wahlsystem
  • Deutsche im Ausland als Wählerinnen und Wähler
  • Briefwahl
  • Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden

sowie weitere Hinweise können Sie ebenso unter https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html entnehmen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sogenannte Auslandsdeutsche). Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass sie:

  1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich ausgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Für die Ausübung durch Briefwahl müssen Auslandsdeutsche die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.

Anträge

  • Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (frühere Wohnung/früherer gewöhnlicher Aufenthalt):
    https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
    Hinweis: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung bis zum 2. Februar 2025 an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.
  • Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (Vertrautheit mit politischen Verhältnissen):
    https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf
    Hinweis: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original bis zum 2. Februar 2025 übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Rechtsgrundlagen

bis zum 2. Februar 2025

Bekanntmachungen

1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

2. Die Gemeinde ist in folgende 17 Wahlbezirke eingeteilt:

WahlbezirkAbgrenzung des WahlbezirksLage des Wahlraums
01 Jugendfreizeitstätte Saal, Am Bürgerpark 2
02 Klaus-Groth-Schule Mensa, EG, Königsberger Straße 1
02.1 Feuerwehrgerätehaus Seefeld Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)
02.2 Private Einrichtung Poggensee 4
03 Klaus-Groth-Schule E.02, Königsberger Straße 1
04 Bürgerhaus Saal, Mühlenstraße 22
05  Kita Wichtelhausen Sehmsdorfer Straße 70
06 Schule am Masurenweg Aula, Masurenweg 22
07 Schule am Kurpark R27, Am Kurpark 16
07.1 Feuerwehrgerätehaus Rethwischfeld Alte Ratzeburger Landstraße 1
08 Schule am Kurpark R28, Am Kurpark 16
09 Stadtschule Eingangshalle, Salinenstraße 20
10 Theodor-Mommsen-Schule H001, Hamburger Straße 42
11 Theodor-Mommsen-Schule H002, Hamburger Straße 42
12 Kita Möhlenbecker Weg Möhlenbecker Weg 13
13 Ida-Ehre-Schule Mensa, Olivet-Allee 4–6
14  Grundschule West Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 20.1.2025 bis 2.2.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18 Uhr wie folgt zusammen:
Briefwahlvorstand I im Historischen Rathaus, Raum B 009
Briefwahlvorstand II im Historischen Rathaus, Raum B 109
Briefwahlvorstand III im Historischen Rathaus, Raum B 105
Briefwahlvorstand IV im Verwaltungsgebäude, Raum 2.09
Der Zugang zu allen genannten Räumlichkeiten, mit Ausnahme des Wahllokals 02.1, Feuerwehrgerätehaus Seefeld, ist barrierefrei.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Dies gilt im Übrigen ebenso für die Briefwahl an Ort und Stelle.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Bad Oldesloe, 15.2.2025

Die Gemeindebehörde

Originalfassung

  1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Stadt Bad Oldesloe wird in der Zeit vom 3. Februar 2025 bis 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Raum 2.08, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
  2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 7. Februar 2025 bis 12 Uhr, bei der Stadt Bad Oldesloe, Verwaltungsgebäude im Raum 2.08, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe Einspruch einlegen.
    Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
  3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
    Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
  4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis „08 Segeberg – Stormarn-Mitte“
    • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
    • oder
    • durch Briefwahl teilnehmen.
  5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
    5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung bis zum 2. Februar 2025 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung bis zum 7. Februar 2025 versäumt hat,
    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
    c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
    Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 21.02.2025, 15.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
    Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, gestellt werden.
    Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
    Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, stellen.
    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
  6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
    • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
    • einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
    • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
    • ein Merkblatt für die Briefwahl.
    Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
    Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
    Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18 Uhr eingeht.
    Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Originalfassung

Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 weist die Stadt Bad Oldesloe darauf hin, dass die Meldebehörde gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Wahlberechtigten erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, dieser Datenübermittlung zu widersprechen. Diesen Antrag können Sie unter www.badoldesloe.de stellen.

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Originalfassung

Pressemitteilung

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden den wahlberechtigten Oldesloer Bürgerinnen und Bürgern bis zum 2. Februar 2025 übersandt. Wer nach diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich umgehend an das Bürgerbüro der Stadt Bad Oldesloe im Verwaltungsgebäude zu wenden. Dort können die Eintragung ins Wählerverzeichnis und die Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl überprüft werden. Das Bürgerbüro ist hierfür im Rahmen der unten genannten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 04531 504-320 zu erreichen.

Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag nicht in ihr Wahllokal kommen können bzw. möchten, haben zudem die Möglichkeit, persönlich oder schriftlich einen Wahlschein für die Wahl in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises oder für die Briefwahl zu beantragen. Der Wahlscheinantrag steht seit dem 13. Januar 2025 auch online auf der Website der Stadt Bad Oldesloe unter https://www.badoldesloe.de/BTW zur Verfügung.
Zusammen mit dem Wahlschein werden Ihnen dann die entsprechenden Unterlagen zugesandt.

Fragen rund um die Briefwahl werden ab dem 15. Januar 2025 durch das Briefwahlbüro im Rahmen der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 04531 504-320 beantwortet.
Sobald die Stimmzettel ab Anfang Februar vorliegen, können Sie die Briefwahl direkt vor Ort im Verwaltungsgebäude, Markt 5 in 23843 Bad Oldesloe, durchführen. Der Zugang ist barrierefrei. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie unter der Telefonnummer 04531 504-320 oder per E-Mail an briefwahl@badoldesloe.de einen Termin vereinbaren.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro:

Montag: 8–16 Uhr
Dienstag: 8–12 Uhr
Mittwoch: 8–12 Uhr
Donnerstag: 10.30–18 Uhr
Freitag: 8–12 Uhr
oder nach vorheriger Terminvereinbarung.

Hinweis bezüglich der Wahllokale:

Um allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, wurden erneut, mit Ausnahme des Feuerwehrgerätehauses in Seefeld, barrierefreie Wahlräume ausgewählt.

Zu den Standorten der Wahllokale gibt es keine Veränderung zur Europawahl 2024.

Wahllokale der Stadt Bad Oldesloe für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025:

  • Wahllokal 01 Jugendfreizeitstätte, Saal, Am Bürgerpark 2, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 02 Klaus-Groth-Schule; Mensa EG, Königsberger Straße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 03 (nicht barrierefrei) Feuerwehrgerätehaus, Seefeld Seefeld 3 c, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 04 Private Einrichtung, Poggensee 4, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 05 Klaus-Groth-Schule; E.02, Königsberger Straße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 06 Bürgerhaus, Saal, Mühlenstraße 22, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 07 Kita Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 08 Schule am Masurenweg; Aula, Masurenweg 22, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 09 Schule am Kurpark; R 27, Am Kurpark 16, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 10 Feuerwehrgerätehaus Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 11 Schule am Kurpark; R 28, Am Kurpark 16, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 12 Stadtschule, Eingangshalle, Salinenstraße 20, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 13 Theodor-Mommsen-Schule; H001, Hamburger Straße 42, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 14 Theodor-Mommsen-Schule; H002, Hamburger Straße 42, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 15 Kita Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 16 Ida-Ehre-Schule; Mensa, Olivet-Allee 4–6, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 17 Grundschule West, Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2, 23843 Bad Oldesloe

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Dies nennt man auch personalisierte Verhältniswahl. Jede/r Wahlberechtigte verfügt über zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.

Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese sind Ihnen bis Donnerstag (20. Februar 2025) noch nicht zugegangen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns!
Nach Beantragung von Briefwahlunterlagen ist die Stimmabgabe im Wahllokal nur noch mit Wahlschein (Bestandteil der Briefwahlunterlagen) möglich.


Ergebnisse der Bundestagswahl

Sie können die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für die Stadt Bad Oldesloe unter folgendem Link einsehen:


Genauere Informationen zu den Themen

  • (Presse-)Mitteilungen der Bundeswahlleiterin
  • Termine und Fristen
  • Wahlsystem
  • Deutsche im Ausland als Wählerinnen und Wähler
  • Briefwahl
  • Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden

sowie weitere Hinweise können Sie ebenso unter https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html entnehmen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sogenannte Auslandsdeutsche). Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass sie:

  1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich ausgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Für die Ausübung durch Briefwahl müssen Auslandsdeutsche die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.

Anträge

  • Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (frühere Wohnung/früherer gewöhnlicher Aufenthalt):
    https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
    Hinweis: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung bis zum 2. Februar 2025 an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.
  • Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (Vertrautheit mit politischen Verhältnissen):
    https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf
    Hinweis: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original bis zum 2. Februar 2025 übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Rechtsgrundlagen

bis zum 2. Februar 2025

Bekanntmachungen

1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

2. Die Gemeinde ist in folgende 17 Wahlbezirke eingeteilt:

WahlbezirkAbgrenzung des WahlbezirksLage des Wahlraums
01 Jugendfreizeitstätte Saal, Am Bürgerpark 2
02 Klaus-Groth-Schule Mensa, EG, Königsberger Straße 1
02.1 Feuerwehrgerätehaus Seefeld Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)
02.2 Private Einrichtung Poggensee 4
03 Klaus-Groth-Schule E.02, Königsberger Straße 1
04 Bürgerhaus Saal, Mühlenstraße 22
05  Kita Wichtelhausen Sehmsdorfer Straße 70
06 Schule am Masurenweg Aula, Masurenweg 22
07 Schule am Kurpark R27, Am Kurpark 16
07.1 Feuerwehrgerätehaus Rethwischfeld Alte Ratzeburger Landstraße 1
08 Schule am Kurpark R28, Am Kurpark 16
09 Stadtschule Eingangshalle, Salinenstraße 20
10 Theodor-Mommsen-Schule H001, Hamburger Straße 42
11 Theodor-Mommsen-Schule H002, Hamburger Straße 42
12 Kita Möhlenbecker Weg Möhlenbecker Weg 13
13 Ida-Ehre-Schule Mensa, Olivet-Allee 4–6
14  Grundschule West Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 20.1.2025 bis 2.2.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18 Uhr wie folgt zusammen:
Briefwahlvorstand I im Historischen Rathaus, Raum B 009
Briefwahlvorstand II im Historischen Rathaus, Raum B 109
Briefwahlvorstand III im Historischen Rathaus, Raum B 105
Briefwahlvorstand IV im Verwaltungsgebäude, Raum 2.09
Der Zugang zu allen genannten Räumlichkeiten, mit Ausnahme des Wahllokals 02.1, Feuerwehrgerätehaus Seefeld, ist barrierefrei.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Dies gilt im Übrigen ebenso für die Briefwahl an Ort und Stelle.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Bad Oldesloe, 15.2.2025

Die Gemeindebehörde

Originalfassung

  1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Stadt Bad Oldesloe wird in der Zeit vom 3. Februar 2025 bis 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Raum 2.08, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
  2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 7. Februar 2025 bis 12 Uhr, bei der Stadt Bad Oldesloe, Verwaltungsgebäude im Raum 2.08, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe Einspruch einlegen.
    Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
  3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
    Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
  4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis „08 Segeberg – Stormarn-Mitte“
    • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
    • oder
    • durch Briefwahl teilnehmen.
  5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
    5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung bis zum 2. Februar 2025 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung bis zum 7. Februar 2025 versäumt hat,
    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
    c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
    Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 21.02.2025, 15.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
    Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, gestellt werden.
    Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
    Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, stellen.
    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
  6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
    • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
    • einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
    • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
    • ein Merkblatt für die Briefwahl.
    Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
    Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
    Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18 Uhr eingeht.
    Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Originalfassung

Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 weist die Stadt Bad Oldesloe darauf hin, dass die Meldebehörde gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Wahlberechtigten erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, dieser Datenübermittlung zu widersprechen. Diesen Antrag können Sie unter www.badoldesloe.de stellen.

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Originalfassung

Pressemitteilung

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden den wahlberechtigten Oldesloer Bürgerinnen und Bürgern bis zum 2. Februar 2025 übersandt. Wer nach diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich umgehend an das Bürgerbüro der Stadt Bad Oldesloe im Verwaltungsgebäude zu wenden. Dort können die Eintragung ins Wählerverzeichnis und die Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl überprüft werden. Das Bürgerbüro ist hierfür im Rahmen der unten genannten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 04531 504-320 zu erreichen.

Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag nicht in ihr Wahllokal kommen können bzw. möchten, haben zudem die Möglichkeit, persönlich oder schriftlich einen Wahlschein für die Wahl in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises oder für die Briefwahl zu beantragen. Der Wahlscheinantrag steht seit dem 13. Januar 2025 auch online auf der Website der Stadt Bad Oldesloe unter https://www.badoldesloe.de/BTW zur Verfügung.
Zusammen mit dem Wahlschein werden Ihnen dann die entsprechenden Unterlagen zugesandt.

Fragen rund um die Briefwahl werden ab dem 15. Januar 2025 durch das Briefwahlbüro im Rahmen der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 04531 504-320 beantwortet.
Sobald die Stimmzettel ab Anfang Februar vorliegen, können Sie die Briefwahl direkt vor Ort im Verwaltungsgebäude, Markt 5 in 23843 Bad Oldesloe, durchführen. Der Zugang ist barrierefrei. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie unter der Telefonnummer 04531 504-320 oder per E-Mail an briefwahl@badoldesloe.de einen Termin vereinbaren.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro:

Montag: 8–16 Uhr
Dienstag: 8–12 Uhr
Mittwoch: 8–12 Uhr
Donnerstag: 10.30–18 Uhr
Freitag: 8–12 Uhr
oder nach vorheriger Terminvereinbarung.

Hinweis bezüglich der Wahllokale:

Um allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, wurden erneut, mit Ausnahme des Feuerwehrgerätehauses in Seefeld, barrierefreie Wahlräume ausgewählt.

Zu den Standorten der Wahllokale gibt es keine Veränderung zur Europawahl 2024.

Wahllokale der Stadt Bad Oldesloe für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025:

  • Wahllokal 01 Jugendfreizeitstätte, Saal, Am Bürgerpark 2, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 02 Klaus-Groth-Schule; Mensa EG, Königsberger Straße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 03 (nicht barrierefrei) Feuerwehrgerätehaus, Seefeld Seefeld 3 c, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 04 Private Einrichtung, Poggensee 4, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 05 Klaus-Groth-Schule; E.02, Königsberger Straße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 06 Bürgerhaus, Saal, Mühlenstraße 22, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 07 Kita Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 08 Schule am Masurenweg; Aula, Masurenweg 22, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 09 Schule am Kurpark; R 27, Am Kurpark 16, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 10 Feuerwehrgerätehaus Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 11 Schule am Kurpark; R 28, Am Kurpark 16, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 12 Stadtschule, Eingangshalle, Salinenstraße 20, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 13 Theodor-Mommsen-Schule; H001, Hamburger Straße 42, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 14 Theodor-Mommsen-Schule; H002, Hamburger Straße 42, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 15 Kita Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 16 Ida-Ehre-Schule; Mensa, Olivet-Allee 4–6, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 17 Grundschule West, Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2, 23843 Bad Oldesloe

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Dies nennt man auch personalisierte Verhältniswahl. Jede/r Wahlberechtigte verfügt über zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.

Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese sind Ihnen bis Donnerstag (20. Februar 2025) noch nicht zugegangen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns!
Nach Beantragung von Briefwahlunterlagen ist die Stimmabgabe im Wahllokal nur noch mit Wahlschein (Bestandteil der Briefwahlunterlagen) möglich.


Ergebnisse der Bundestagswahl

Sie können die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für die Stadt Bad Oldesloe unter folgendem Link einsehen:


Genauere Informationen zu den Themen

  • (Presse-)Mitteilungen der Bundeswahlleiterin
  • Termine und Fristen
  • Wahlsystem
  • Deutsche im Ausland als Wählerinnen und Wähler
  • Briefwahl
  • Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden

sowie weitere Hinweise können Sie ebenso unter https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html entnehmen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sogenannte Auslandsdeutsche). Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass sie:

  1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich ausgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Für die Ausübung durch Briefwahl müssen Auslandsdeutsche die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.

Anträge

  • Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (frühere Wohnung/früherer gewöhnlicher Aufenthalt):
    https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
    Hinweis: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung bis zum 2. Februar 2025 an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.
  • Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (Vertrautheit mit politischen Verhältnissen):
    https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf
    Hinweis: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original bis zum 2. Februar 2025 übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Rechtsgrundlagen

bis zum 2. Februar 2025

Bekanntmachungen

1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

2. Die Gemeinde ist in folgende 17 Wahlbezirke eingeteilt:

WahlbezirkAbgrenzung des WahlbezirksLage des Wahlraums
01 Jugendfreizeitstätte Saal, Am Bürgerpark 2
02 Klaus-Groth-Schule Mensa, EG, Königsberger Straße 1
02.1 Feuerwehrgerätehaus Seefeld Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)
02.2 Private Einrichtung Poggensee 4
03 Klaus-Groth-Schule E.02, Königsberger Straße 1
04 Bürgerhaus Saal, Mühlenstraße 22
05  Kita Wichtelhausen Sehmsdorfer Straße 70
06 Schule am Masurenweg Aula, Masurenweg 22
07 Schule am Kurpark R27, Am Kurpark 16
07.1 Feuerwehrgerätehaus Rethwischfeld Alte Ratzeburger Landstraße 1
08 Schule am Kurpark R28, Am Kurpark 16
09 Stadtschule Eingangshalle, Salinenstraße 20
10 Theodor-Mommsen-Schule H001, Hamburger Straße 42
11 Theodor-Mommsen-Schule H002, Hamburger Straße 42
12 Kita Möhlenbecker Weg Möhlenbecker Weg 13
13 Ida-Ehre-Schule Mensa, Olivet-Allee 4–6
14  Grundschule West Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 20.1.2025 bis 2.2.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18 Uhr wie folgt zusammen:
Briefwahlvorstand I im Historischen Rathaus, Raum B 009
Briefwahlvorstand II im Historischen Rathaus, Raum B 109
Briefwahlvorstand III im Historischen Rathaus, Raum B 105
Briefwahlvorstand IV im Verwaltungsgebäude, Raum 2.09
Der Zugang zu allen genannten Räumlichkeiten, mit Ausnahme des Wahllokals 02.1, Feuerwehrgerätehaus Seefeld, ist barrierefrei.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Dies gilt im Übrigen ebenso für die Briefwahl an Ort und Stelle.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Bad Oldesloe, 15.2.2025

Die Gemeindebehörde

Originalfassung

  1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Stadt Bad Oldesloe wird in der Zeit vom 3. Februar 2025 bis 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Raum 2.08, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
  2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 7. Februar 2025 bis 12 Uhr, bei der Stadt Bad Oldesloe, Verwaltungsgebäude im Raum 2.08, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe Einspruch einlegen.
    Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
  3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
    Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
  4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis „08 Segeberg – Stormarn-Mitte“
    • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
    • oder
    • durch Briefwahl teilnehmen.
  5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
    5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung bis zum 2. Februar 2025 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung bis zum 7. Februar 2025 versäumt hat,
    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
    c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
    Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 21.02.2025, 15.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
    Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, gestellt werden.
    Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
    Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, stellen.
    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
  6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
    • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
    • einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
    • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
    • ein Merkblatt für die Briefwahl.
    Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
    Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
    Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18 Uhr eingeht.
    Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Originalfassung

Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 weist die Stadt Bad Oldesloe darauf hin, dass die Meldebehörde gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Wahlberechtigten erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, dieser Datenübermittlung zu widersprechen. Diesen Antrag können Sie unter www.badoldesloe.de stellen.

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Originalfassung

Pressemitteilung

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden den wahlberechtigten Oldesloer Bürgerinnen und Bürgern bis zum 2. Februar 2025 übersandt. Wer nach diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich umgehend an das Bürgerbüro der Stadt Bad Oldesloe im Verwaltungsgebäude zu wenden. Dort können die Eintragung ins Wählerverzeichnis und die Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl überprüft werden. Das Bürgerbüro ist hierfür im Rahmen der unten genannten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 04531 504-320 zu erreichen.

Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag nicht in ihr Wahllokal kommen können bzw. möchten, haben zudem die Möglichkeit, persönlich oder schriftlich einen Wahlschein für die Wahl in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises oder für die Briefwahl zu beantragen. Der Wahlscheinantrag steht seit dem 13. Januar 2025 auch online auf der Website der Stadt Bad Oldesloe unter https://www.badoldesloe.de/BTW zur Verfügung.
Zusammen mit dem Wahlschein werden Ihnen dann die entsprechenden Unterlagen zugesandt.

Fragen rund um die Briefwahl werden ab dem 15. Januar 2025 durch das Briefwahlbüro im Rahmen der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 04531 504-320 beantwortet.
Sobald die Stimmzettel ab Anfang Februar vorliegen, können Sie die Briefwahl direkt vor Ort im Verwaltungsgebäude, Markt 5 in 23843 Bad Oldesloe, durchführen. Der Zugang ist barrierefrei. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie unter der Telefonnummer 04531 504-320 oder per E-Mail an briefwahl@badoldesloe.de einen Termin vereinbaren.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro:

Montag: 8–16 Uhr
Dienstag: 8–12 Uhr
Mittwoch: 8–12 Uhr
Donnerstag: 10.30–18 Uhr
Freitag: 8–12 Uhr
oder nach vorheriger Terminvereinbarung.

Hinweis bezüglich der Wahllokale:

Um allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, wurden erneut, mit Ausnahme des Feuerwehrgerätehauses in Seefeld, barrierefreie Wahlräume ausgewählt.

Zu den Standorten der Wahllokale gibt es keine Veränderung zur Europawahl 2024.

Wahllokale der Stadt Bad Oldesloe für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025:

  • Wahllokal 01 Jugendfreizeitstätte, Saal, Am Bürgerpark 2, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 02 Klaus-Groth-Schule; Mensa EG, Königsberger Straße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 03 (nicht barrierefrei) Feuerwehrgerätehaus, Seefeld Seefeld 3 c, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 04 Private Einrichtung, Poggensee 4, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 05 Klaus-Groth-Schule; E.02, Königsberger Straße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 06 Bürgerhaus, Saal, Mühlenstraße 22, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 07 Kita Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 08 Schule am Masurenweg; Aula, Masurenweg 22, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 09 Schule am Kurpark; R 27, Am Kurpark 16, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 10 Feuerwehrgerätehaus Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 11 Schule am Kurpark; R 28, Am Kurpark 16, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 12 Stadtschule, Eingangshalle, Salinenstraße 20, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 13 Theodor-Mommsen-Schule; H001, Hamburger Straße 42, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 14 Theodor-Mommsen-Schule; H002, Hamburger Straße 42, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 15 Kita Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 16 Ida-Ehre-Schule; Mensa, Olivet-Allee 4–6, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 17 Grundschule West, Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2, 23843 Bad Oldesloe

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Dies nennt man auch personalisierte Verhältniswahl. Jede/r Wahlberechtigte verfügt über zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.

Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese sind Ihnen bis Donnerstag (20. Februar 2025) noch nicht zugegangen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns!
Nach Beantragung von Briefwahlunterlagen ist die Stimmabgabe im Wahllokal nur noch mit Wahlschein (Bestandteil der Briefwahlunterlagen) möglich.


Ergebnisse der Bundestagswahl

Sie können die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für die Stadt Bad Oldesloe unter folgendem Link einsehen:


Genauere Informationen zu den Themen

  • (Presse-)Mitteilungen der Bundeswahlleiterin
  • Termine und Fristen
  • Wahlsystem
  • Deutsche im Ausland als Wählerinnen und Wähler
  • Briefwahl
  • Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden

sowie weitere Hinweise können Sie ebenso unter https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html entnehmen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sogenannte Auslandsdeutsche). Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass sie:

  1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich ausgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Für die Ausübung durch Briefwahl müssen Auslandsdeutsche die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.

Anträge

  • Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (frühere Wohnung/früherer gewöhnlicher Aufenthalt):
    https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
    Hinweis: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung bis zum 2. Februar 2025 an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.
  • Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (Vertrautheit mit politischen Verhältnissen):
    https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf
    Hinweis: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original bis zum 2. Februar 2025 übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Rechtsgrundlagen

bis zum 2. Februar 2025

Bekanntmachungen

1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

2. Die Gemeinde ist in folgende 17 Wahlbezirke eingeteilt:

WahlbezirkAbgrenzung des WahlbezirksLage des Wahlraums
01 Jugendfreizeitstätte Saal, Am Bürgerpark 2
02 Klaus-Groth-Schule Mensa, EG, Königsberger Straße 1
02.1 Feuerwehrgerätehaus Seefeld Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)
02.2 Private Einrichtung Poggensee 4
03 Klaus-Groth-Schule E.02, Königsberger Straße 1
04 Bürgerhaus Saal, Mühlenstraße 22
05  Kita Wichtelhausen Sehmsdorfer Straße 70
06 Schule am Masurenweg Aula, Masurenweg 22
07 Schule am Kurpark R27, Am Kurpark 16
07.1 Feuerwehrgerätehaus Rethwischfeld Alte Ratzeburger Landstraße 1
08 Schule am Kurpark R28, Am Kurpark 16
09 Stadtschule Eingangshalle, Salinenstraße 20
10 Theodor-Mommsen-Schule H001, Hamburger Straße 42
11 Theodor-Mommsen-Schule H002, Hamburger Straße 42
12 Kita Möhlenbecker Weg Möhlenbecker Weg 13
13 Ida-Ehre-Schule Mensa, Olivet-Allee 4–6
14  Grundschule West Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 20.1.2025 bis 2.2.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18 Uhr wie folgt zusammen:
Briefwahlvorstand I im Historischen Rathaus, Raum B 009
Briefwahlvorstand II im Historischen Rathaus, Raum B 109
Briefwahlvorstand III im Historischen Rathaus, Raum B 105
Briefwahlvorstand IV im Verwaltungsgebäude, Raum 2.09
Der Zugang zu allen genannten Räumlichkeiten, mit Ausnahme des Wahllokals 02.1, Feuerwehrgerätehaus Seefeld, ist barrierefrei.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Dies gilt im Übrigen ebenso für die Briefwahl an Ort und Stelle.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Bad Oldesloe, 15.2.2025

Die Gemeindebehörde

Originalfassung

  1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Stadt Bad Oldesloe wird in der Zeit vom 3. Februar 2025 bis 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Raum 2.08, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
  2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 7. Februar 2025 bis 12 Uhr, bei der Stadt Bad Oldesloe, Verwaltungsgebäude im Raum 2.08, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe Einspruch einlegen.
    Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
  3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
    Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
  4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis „08 Segeberg – Stormarn-Mitte“
    • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
    • oder
    • durch Briefwahl teilnehmen.
  5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
    5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung bis zum 2. Februar 2025 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung bis zum 7. Februar 2025 versäumt hat,
    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
    c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
    Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 21.02.2025, 15.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
    Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, gestellt werden.
    Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
    Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, stellen.
    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
  6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
    • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
    • einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
    • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
    • ein Merkblatt für die Briefwahl.
    Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
    Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
    Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18 Uhr eingeht.
    Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Originalfassung

Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 weist die Stadt Bad Oldesloe darauf hin, dass die Meldebehörde gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Wahlberechtigten erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, dieser Datenübermittlung zu widersprechen. Diesen Antrag können Sie unter www.badoldesloe.de stellen.

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Originalfassung

Pressemitteilung

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden den wahlberechtigten Oldesloer Bürgerinnen und Bürgern bis zum 2. Februar 2025 übersandt. Wer nach diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich umgehend an das Bürgerbüro der Stadt Bad Oldesloe im Verwaltungsgebäude zu wenden. Dort können die Eintragung ins Wählerverzeichnis und die Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl überprüft werden. Das Bürgerbüro ist hierfür im Rahmen der unten genannten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 04531 504-320 zu erreichen.

Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag nicht in ihr Wahllokal kommen können bzw. möchten, haben zudem die Möglichkeit, persönlich oder schriftlich einen Wahlschein für die Wahl in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises oder für die Briefwahl zu beantragen. Der Wahlscheinantrag steht seit dem 13. Januar 2025 auch online auf der Website der Stadt Bad Oldesloe unter https://www.badoldesloe.de/BTW zur Verfügung.
Zusammen mit dem Wahlschein werden Ihnen dann die entsprechenden Unterlagen zugesandt.

Fragen rund um die Briefwahl werden ab dem 15. Januar 2025 durch das Briefwahlbüro im Rahmen der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 04531 504-320 beantwortet.
Sobald die Stimmzettel ab Anfang Februar vorliegen, können Sie die Briefwahl direkt vor Ort im Verwaltungsgebäude, Markt 5 in 23843 Bad Oldesloe, durchführen. Der Zugang ist barrierefrei. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie unter der Telefonnummer 04531 504-320 oder per E-Mail an briefwahl@badoldesloe.de einen Termin vereinbaren.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro:

Montag: 8–16 Uhr
Dienstag: 8–12 Uhr
Mittwoch: 8–12 Uhr
Donnerstag: 10.30–18 Uhr
Freitag: 8–12 Uhr
oder nach vorheriger Terminvereinbarung.

Hinweis bezüglich der Wahllokale:

Um allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, wurden erneut, mit Ausnahme des Feuerwehrgerätehauses in Seefeld, barrierefreie Wahlräume ausgewählt.

Zu den Standorten der Wahllokale gibt es keine Veränderung zur Europawahl 2024.

Wahllokale der Stadt Bad Oldesloe für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025:

  • Wahllokal 01 Jugendfreizeitstätte, Saal, Am Bürgerpark 2, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 02 Klaus-Groth-Schule; Mensa EG, Königsberger Straße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 03 (nicht barrierefrei) Feuerwehrgerätehaus, Seefeld Seefeld 3 c, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 04 Private Einrichtung, Poggensee 4, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 05 Klaus-Groth-Schule; E.02, Königsberger Straße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 06 Bürgerhaus, Saal, Mühlenstraße 22, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 07 Kita Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 08 Schule am Masurenweg; Aula, Masurenweg 22, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 09 Schule am Kurpark; R 27, Am Kurpark 16, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 10 Feuerwehrgerätehaus Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 11 Schule am Kurpark; R 28, Am Kurpark 16, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 12 Stadtschule, Eingangshalle, Salinenstraße 20, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 13 Theodor-Mommsen-Schule; H001, Hamburger Straße 42, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 14 Theodor-Mommsen-Schule; H002, Hamburger Straße 42, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 15 Kita Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 16 Ida-Ehre-Schule; Mensa, Olivet-Allee 4–6, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 17 Grundschule West, Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2, 23843 Bad Oldesloe

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Dies nennt man auch personalisierte Verhältniswahl. Jede/r Wahlberechtigte verfügt über zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.

Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese sind Ihnen bis Donnerstag (20. Februar 2025) noch nicht zugegangen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns!
Nach Beantragung von Briefwahlunterlagen ist die Stimmabgabe im Wahllokal nur noch mit Wahlschein (Bestandteil der Briefwahlunterlagen) möglich.


Ergebnisse der Bundestagswahl

Sie können die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für die Stadt Bad Oldesloe unter folgendem Link einsehen:


Genauere Informationen zu den Themen

  • (Presse-)Mitteilungen der Bundeswahlleiterin
  • Termine und Fristen
  • Wahlsystem
  • Deutsche im Ausland als Wählerinnen und Wähler
  • Briefwahl
  • Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden

sowie weitere Hinweise können Sie ebenso unter https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html entnehmen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sogenannte Auslandsdeutsche). Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass sie:

  1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich ausgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Für die Ausübung durch Briefwahl müssen Auslandsdeutsche die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.

Anträge

  • Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (frühere Wohnung/früherer gewöhnlicher Aufenthalt):
    https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
    Hinweis: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung bis zum 2. Februar 2025 an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.
  • Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (Vertrautheit mit politischen Verhältnissen):
    https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf
    Hinweis: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original bis zum 2. Februar 2025 übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Rechtsgrundlagen

bis zum 2. Februar 2025

Bekanntmachungen

1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

2. Die Gemeinde ist in folgende 17 Wahlbezirke eingeteilt:

WahlbezirkAbgrenzung des WahlbezirksLage des Wahlraums
01 Jugendfreizeitstätte Saal, Am Bürgerpark 2
02 Klaus-Groth-Schule Mensa, EG, Königsberger Straße 1
02.1 Feuerwehrgerätehaus Seefeld Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)
02.2 Private Einrichtung Poggensee 4
03 Klaus-Groth-Schule E.02, Königsberger Straße 1
04 Bürgerhaus Saal, Mühlenstraße 22
05  Kita Wichtelhausen Sehmsdorfer Straße 70
06 Schule am Masurenweg Aula, Masurenweg 22
07 Schule am Kurpark R27, Am Kurpark 16
07.1 Feuerwehrgerätehaus Rethwischfeld Alte Ratzeburger Landstraße 1
08 Schule am Kurpark R28, Am Kurpark 16
09 Stadtschule Eingangshalle, Salinenstraße 20
10 Theodor-Mommsen-Schule H001, Hamburger Straße 42
11 Theodor-Mommsen-Schule H002, Hamburger Straße 42
12 Kita Möhlenbecker Weg Möhlenbecker Weg 13
13 Ida-Ehre-Schule Mensa, Olivet-Allee 4–6
14  Grundschule West Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 20.1.2025 bis 2.2.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18 Uhr wie folgt zusammen:
Briefwahlvorstand I im Historischen Rathaus, Raum B 009
Briefwahlvorstand II im Historischen Rathaus, Raum B 109
Briefwahlvorstand III im Historischen Rathaus, Raum B 105
Briefwahlvorstand IV im Verwaltungsgebäude, Raum 2.09
Der Zugang zu allen genannten Räumlichkeiten, mit Ausnahme des Wahllokals 02.1, Feuerwehrgerätehaus Seefeld, ist barrierefrei.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Dies gilt im Übrigen ebenso für die Briefwahl an Ort und Stelle.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Bad Oldesloe, 15.2.2025

Die Gemeindebehörde

Originalfassung

  1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Stadt Bad Oldesloe wird in der Zeit vom 3. Februar 2025 bis 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Raum 2.08, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
  2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 7. Februar 2025 bis 12 Uhr, bei der Stadt Bad Oldesloe, Verwaltungsgebäude im Raum 2.08, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe Einspruch einlegen.
    Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
  3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
    Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
  4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis „08 Segeberg – Stormarn-Mitte“
    • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
    • oder
    • durch Briefwahl teilnehmen.
  5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
    5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung bis zum 2. Februar 2025 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung bis zum 7. Februar 2025 versäumt hat,
    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
    c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
    Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 21.02.2025, 15.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
    Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, gestellt werden.
    Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
    Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, stellen.
    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
  6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
    • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
    • einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
    • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
    • ein Merkblatt für die Briefwahl.
    Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
    Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
    Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18 Uhr eingeht.
    Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Originalfassung

Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 weist die Stadt Bad Oldesloe darauf hin, dass die Meldebehörde gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Wahlberechtigten erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, dieser Datenübermittlung zu widersprechen. Diesen Antrag können Sie unter www.badoldesloe.de stellen.

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Originalfassung

Pressemitteilung

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden den wahlberechtigten Oldesloer Bürgerinnen und Bürgern bis zum 2. Februar 2025 übersandt. Wer nach diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich umgehend an das Bürgerbüro der Stadt Bad Oldesloe im Verwaltungsgebäude zu wenden. Dort können die Eintragung ins Wählerverzeichnis und die Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl überprüft werden. Das Bürgerbüro ist hierfür im Rahmen der unten genannten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 04531 504-320 zu erreichen.

Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag nicht in ihr Wahllokal kommen können bzw. möchten, haben zudem die Möglichkeit, persönlich oder schriftlich einen Wahlschein für die Wahl in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises oder für die Briefwahl zu beantragen. Der Wahlscheinantrag steht seit dem 13. Januar 2025 auch online auf der Website der Stadt Bad Oldesloe unter https://www.badoldesloe.de/BTW zur Verfügung.
Zusammen mit dem Wahlschein werden Ihnen dann die entsprechenden Unterlagen zugesandt.

Fragen rund um die Briefwahl werden ab dem 15. Januar 2025 durch das Briefwahlbüro im Rahmen der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 04531 504-320 beantwortet.
Sobald die Stimmzettel ab Anfang Februar vorliegen, können Sie die Briefwahl direkt vor Ort im Verwaltungsgebäude, Markt 5 in 23843 Bad Oldesloe, durchführen. Der Zugang ist barrierefrei. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie unter der Telefonnummer 04531 504-320 oder per E-Mail an briefwahl@badoldesloe.de einen Termin vereinbaren.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro:

Montag: 8–16 Uhr
Dienstag: 8–12 Uhr
Mittwoch: 8–12 Uhr
Donnerstag: 10.30–18 Uhr
Freitag: 8–12 Uhr
oder nach vorheriger Terminvereinbarung.

Hinweis bezüglich der Wahllokale:

Um allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, wurden erneut, mit Ausnahme des Feuerwehrgerätehauses in Seefeld, barrierefreie Wahlräume ausgewählt.

Zu den Standorten der Wahllokale gibt es keine Veränderung zur Europawahl 2024.

Wahllokale der Stadt Bad Oldesloe für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025:

  • Wahllokal 01 Jugendfreizeitstätte, Saal, Am Bürgerpark 2, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 02 Klaus-Groth-Schule; Mensa EG, Königsberger Straße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 03 (nicht barrierefrei) Feuerwehrgerätehaus, Seefeld Seefeld 3 c, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 04 Private Einrichtung, Poggensee 4, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 05 Klaus-Groth-Schule; E.02, Königsberger Straße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 06 Bürgerhaus, Saal, Mühlenstraße 22, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 07 Kita Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 08 Schule am Masurenweg; Aula, Masurenweg 22, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 09 Schule am Kurpark; R 27, Am Kurpark 16, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 10 Feuerwehrgerätehaus Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 11 Schule am Kurpark; R 28, Am Kurpark 16, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 12 Stadtschule, Eingangshalle, Salinenstraße 20, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 13 Theodor-Mommsen-Schule; H001, Hamburger Straße 42, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 14 Theodor-Mommsen-Schule; H002, Hamburger Straße 42, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 15 Kita Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 16 Ida-Ehre-Schule; Mensa, Olivet-Allee 4–6, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 17 Grundschule West, Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2, 23843 Bad Oldesloe

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Dies nennt man auch personalisierte Verhältniswahl. Jede/r Wahlberechtigte verfügt über zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.

Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese sind Ihnen bis Donnerstag (20. Februar 2025) noch nicht zugegangen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns!
Nach Beantragung von Briefwahlunterlagen ist die Stimmabgabe im Wahllokal nur noch mit Wahlschein (Bestandteil der Briefwahlunterlagen) möglich.


Ergebnisse der Bundestagswahl

Sie können die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für die Stadt Bad Oldesloe unter folgendem Link einsehen:


Genauere Informationen zu den Themen

  • (Presse-)Mitteilungen der Bundeswahlleiterin
  • Termine und Fristen
  • Wahlsystem
  • Deutsche im Ausland als Wählerinnen und Wähler
  • Briefwahl
  • Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden

sowie weitere Hinweise können Sie ebenso unter https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html entnehmen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sogenannte Auslandsdeutsche). Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass sie:

  1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich ausgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Für die Ausübung durch Briefwahl müssen Auslandsdeutsche die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.

Anträge

  • Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (frühere Wohnung/früherer gewöhnlicher Aufenthalt):
    https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
    Hinweis: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung bis zum 2. Februar 2025 an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.
  • Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (Vertrautheit mit politischen Verhältnissen):
    https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf
    Hinweis: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original bis zum 2. Februar 2025 übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Rechtsgrundlagen

bis zum 2. Februar 2025

Bekanntmachungen

1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

2. Die Gemeinde ist in folgende 17 Wahlbezirke eingeteilt:

WahlbezirkAbgrenzung des WahlbezirksLage des Wahlraums
01 Jugendfreizeitstätte Saal, Am Bürgerpark 2
02 Klaus-Groth-Schule Mensa, EG, Königsberger Straße 1
02.1 Feuerwehrgerätehaus Seefeld Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)
02.2 Private Einrichtung Poggensee 4
03 Klaus-Groth-Schule E.02, Königsberger Straße 1
04 Bürgerhaus Saal, Mühlenstraße 22
05  Kita Wichtelhausen Sehmsdorfer Straße 70
06 Schule am Masurenweg Aula, Masurenweg 22
07 Schule am Kurpark R27, Am Kurpark 16
07.1 Feuerwehrgerätehaus Rethwischfeld Alte Ratzeburger Landstraße 1
08 Schule am Kurpark R28, Am Kurpark 16
09 Stadtschule Eingangshalle, Salinenstraße 20
10 Theodor-Mommsen-Schule H001, Hamburger Straße 42
11 Theodor-Mommsen-Schule H002, Hamburger Straße 42
12 Kita Möhlenbecker Weg Möhlenbecker Weg 13
13 Ida-Ehre-Schule Mensa, Olivet-Allee 4–6
14  Grundschule West Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 20.1.2025 bis 2.2.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18 Uhr wie folgt zusammen:
Briefwahlvorstand I im Historischen Rathaus, Raum B 009
Briefwahlvorstand II im Historischen Rathaus, Raum B 109
Briefwahlvorstand III im Historischen Rathaus, Raum B 105
Briefwahlvorstand IV im Verwaltungsgebäude, Raum 2.09
Der Zugang zu allen genannten Räumlichkeiten, mit Ausnahme des Wahllokals 02.1, Feuerwehrgerätehaus Seefeld, ist barrierefrei.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Dies gilt im Übrigen ebenso für die Briefwahl an Ort und Stelle.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Bad Oldesloe, 15.2.2025

Die Gemeindebehörde

Originalfassung

  1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Stadt Bad Oldesloe wird in der Zeit vom 3. Februar 2025 bis 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Raum 2.08, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
  2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 7. Februar 2025 bis 12 Uhr, bei der Stadt Bad Oldesloe, Verwaltungsgebäude im Raum 2.08, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe Einspruch einlegen.
    Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
  3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
    Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
  4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis „08 Segeberg – Stormarn-Mitte“
    • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
    • oder
    • durch Briefwahl teilnehmen.
  5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
    5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung bis zum 2. Februar 2025 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung bis zum 7. Februar 2025 versäumt hat,
    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
    c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
    Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 21.02.2025, 15.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
    Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, gestellt werden.
    Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
    Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, stellen.
    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
  6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
    • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
    • einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
    • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
    • ein Merkblatt für die Briefwahl.
    Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
    Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
    Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18 Uhr eingeht.
    Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Originalfassung

Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 weist die Stadt Bad Oldesloe darauf hin, dass die Meldebehörde gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Wahlberechtigten erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, dieser Datenübermittlung zu widersprechen. Diesen Antrag können Sie unter www.badoldesloe.de stellen.

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Originalfassung

Pressemitteilung

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden den wahlberechtigten Oldesloer Bürgerinnen und Bürgern bis zum 2. Februar 2025 übersandt. Wer nach diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich umgehend an das Bürgerbüro der Stadt Bad Oldesloe im Verwaltungsgebäude zu wenden. Dort können die Eintragung ins Wählerverzeichnis und die Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl überprüft werden. Das Bürgerbüro ist hierfür im Rahmen der unten genannten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 04531 504-320 zu erreichen.

Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag nicht in ihr Wahllokal kommen können bzw. möchten, haben zudem die Möglichkeit, persönlich oder schriftlich einen Wahlschein für die Wahl in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises oder für die Briefwahl zu beantragen. Der Wahlscheinantrag steht seit dem 13. Januar 2025 auch online auf der Website der Stadt Bad Oldesloe unter https://www.badoldesloe.de/BTW zur Verfügung.
Zusammen mit dem Wahlschein werden Ihnen dann die entsprechenden Unterlagen zugesandt.

Fragen rund um die Briefwahl werden ab dem 15. Januar 2025 durch das Briefwahlbüro im Rahmen der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 04531 504-320 beantwortet.
Sobald die Stimmzettel ab Anfang Februar vorliegen, können Sie die Briefwahl direkt vor Ort im Verwaltungsgebäude, Markt 5 in 23843 Bad Oldesloe, durchführen. Der Zugang ist barrierefrei. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie unter der Telefonnummer 04531 504-320 oder per E-Mail an briefwahl@badoldesloe.de einen Termin vereinbaren.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro:

Montag: 8–16 Uhr
Dienstag: 8–12 Uhr
Mittwoch: 8–12 Uhr
Donnerstag: 10.30–18 Uhr
Freitag: 8–12 Uhr
oder nach vorheriger Terminvereinbarung.

Hinweis bezüglich der Wahllokale:

Um allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, wurden erneut, mit Ausnahme des Feuerwehrgerätehauses in Seefeld, barrierefreie Wahlräume ausgewählt.

Zu den Standorten der Wahllokale gibt es keine Veränderung zur Europawahl 2024.

Wahllokale der Stadt Bad Oldesloe für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025:

  • Wahllokal 01 Jugendfreizeitstätte, Saal, Am Bürgerpark 2, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 02 Klaus-Groth-Schule; Mensa EG, Königsberger Straße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 03 (nicht barrierefrei) Feuerwehrgerätehaus, Seefeld Seefeld 3 c, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 04 Private Einrichtung, Poggensee 4, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 05 Klaus-Groth-Schule; E.02, Königsberger Straße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 06 Bürgerhaus, Saal, Mühlenstraße 22, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 07 Kita Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 08 Schule am Masurenweg; Aula, Masurenweg 22, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 09 Schule am Kurpark; R 27, Am Kurpark 16, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 10 Feuerwehrgerätehaus Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 11 Schule am Kurpark; R 28, Am Kurpark 16, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 12 Stadtschule, Eingangshalle, Salinenstraße 20, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 13 Theodor-Mommsen-Schule; H001, Hamburger Straße 42, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 14 Theodor-Mommsen-Schule; H002, Hamburger Straße 42, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 15 Kita Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 16 Ida-Ehre-Schule; Mensa, Olivet-Allee 4–6, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 17 Grundschule West, Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2, 23843 Bad Oldesloe

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Dies nennt man auch personalisierte Verhältniswahl. Jede/r Wahlberechtigte verfügt über zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.

Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese sind Ihnen bis Donnerstag (20. Februar 2025) noch nicht zugegangen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns!
Nach Beantragung von Briefwahlunterlagen ist die Stimmabgabe im Wahllokal nur noch mit Wahlschein (Bestandteil der Briefwahlunterlagen) möglich.


Ergebnisse der Bundestagswahl

Sie können die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für die Stadt Bad Oldesloe unter folgendem Link einsehen:


Genauere Informationen zu den Themen

  • (Presse-)Mitteilungen der Bundeswahlleiterin
  • Termine und Fristen
  • Wahlsystem
  • Deutsche im Ausland als Wählerinnen und Wähler
  • Briefwahl
  • Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden

sowie weitere Hinweise können Sie ebenso unter https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html entnehmen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sogenannte Auslandsdeutsche). Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass sie:

  1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich ausgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Für die Ausübung durch Briefwahl müssen Auslandsdeutsche die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.

Anträge

  • Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (frühere Wohnung/früherer gewöhnlicher Aufenthalt):
    https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
    Hinweis: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung bis zum 2. Februar 2025 an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.
  • Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (Vertrautheit mit politischen Verhältnissen):
    https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf
    Hinweis: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original bis zum 2. Februar 2025 übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Rechtsgrundlagen

bis zum 2. Februar 2025

Bekanntmachungen

1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

2. Die Gemeinde ist in folgende 17 Wahlbezirke eingeteilt:

WahlbezirkAbgrenzung des WahlbezirksLage des Wahlraums
01 Jugendfreizeitstätte Saal, Am Bürgerpark 2
02 Klaus-Groth-Schule Mensa, EG, Königsberger Straße 1
02.1 Feuerwehrgerätehaus Seefeld Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)
02.2 Private Einrichtung Poggensee 4
03 Klaus-Groth-Schule E.02, Königsberger Straße 1
04 Bürgerhaus Saal, Mühlenstraße 22
05  Kita Wichtelhausen Sehmsdorfer Straße 70
06 Schule am Masurenweg Aula, Masurenweg 22
07 Schule am Kurpark R27, Am Kurpark 16
07.1 Feuerwehrgerätehaus Rethwischfeld Alte Ratzeburger Landstraße 1
08 Schule am Kurpark R28, Am Kurpark 16
09 Stadtschule Eingangshalle, Salinenstraße 20
10 Theodor-Mommsen-Schule H001, Hamburger Straße 42
11 Theodor-Mommsen-Schule H002, Hamburger Straße 42
12 Kita Möhlenbecker Weg Möhlenbecker Weg 13
13 Ida-Ehre-Schule Mensa, Olivet-Allee 4–6
14  Grundschule West Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 20.1.2025 bis 2.2.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18 Uhr wie folgt zusammen:
Briefwahlvorstand I im Historischen Rathaus, Raum B 009
Briefwahlvorstand II im Historischen Rathaus, Raum B 109
Briefwahlvorstand III im Historischen Rathaus, Raum B 105
Briefwahlvorstand IV im Verwaltungsgebäude, Raum 2.09
Der Zugang zu allen genannten Räumlichkeiten, mit Ausnahme des Wahllokals 02.1, Feuerwehrgerätehaus Seefeld, ist barrierefrei.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Dies gilt im Übrigen ebenso für die Briefwahl an Ort und Stelle.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Bad Oldesloe, 15.2.2025

Die Gemeindebehörde

Originalfassung

  1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Stadt Bad Oldesloe wird in der Zeit vom 3. Februar 2025 bis 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Raum 2.08, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
  2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 7. Februar 2025 bis 12 Uhr, bei der Stadt Bad Oldesloe, Verwaltungsgebäude im Raum 2.08, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe Einspruch einlegen.
    Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
  3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
    Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
  4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis „08 Segeberg – Stormarn-Mitte“
    • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
    • oder
    • durch Briefwahl teilnehmen.
  5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
    5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung bis zum 2. Februar 2025 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung bis zum 7. Februar 2025 versäumt hat,
    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
    c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
    Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 21.02.2025, 15.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
    Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, gestellt werden.
    Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
    Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, stellen.
    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
  6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
    • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
    • einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
    • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
    • ein Merkblatt für die Briefwahl.
    Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
    Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
    Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18 Uhr eingeht.
    Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Originalfassung

Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 weist die Stadt Bad Oldesloe darauf hin, dass die Meldebehörde gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Wahlberechtigten erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, dieser Datenübermittlung zu widersprechen. Diesen Antrag können Sie unter www.badoldesloe.de stellen.

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Originalfassung

Pressemitteilung

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden den wahlberechtigten Oldesloer Bürgerinnen und Bürgern bis zum 2. Februar 2025 übersandt. Wer nach diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich umgehend an das Bürgerbüro der Stadt Bad Oldesloe im Verwaltungsgebäude zu wenden. Dort können die Eintragung ins Wählerverzeichnis und die Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl überprüft werden. Das Bürgerbüro ist hierfür im Rahmen der unten genannten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 04531 504-320 zu erreichen.

Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag nicht in ihr Wahllokal kommen können bzw. möchten, haben zudem die Möglichkeit, persönlich oder schriftlich einen Wahlschein für die Wahl in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises oder für die Briefwahl zu beantragen. Der Wahlscheinantrag steht seit dem 13. Januar 2025 auch online auf der Website der Stadt Bad Oldesloe unter https://www.badoldesloe.de/BTW zur Verfügung.
Zusammen mit dem Wahlschein werden Ihnen dann die entsprechenden Unterlagen zugesandt.

Fragen rund um die Briefwahl werden ab dem 15. Januar 2025 durch das Briefwahlbüro im Rahmen der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 04531 504-320 beantwortet.
Sobald die Stimmzettel ab Anfang Februar vorliegen, können Sie die Briefwahl direkt vor Ort im Verwaltungsgebäude, Markt 5 in 23843 Bad Oldesloe, durchführen. Der Zugang ist barrierefrei. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie unter der Telefonnummer 04531 504-320 oder per E-Mail an briefwahl@badoldesloe.de einen Termin vereinbaren.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro:

Montag: 8–16 Uhr
Dienstag: 8–12 Uhr
Mittwoch: 8–12 Uhr
Donnerstag: 10.30–18 Uhr
Freitag: 8–12 Uhr
oder nach vorheriger Terminvereinbarung.

Hinweis bezüglich der Wahllokale:

Um allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, wurden erneut, mit Ausnahme des Feuerwehrgerätehauses in Seefeld, barrierefreie Wahlräume ausgewählt.

Zu den Standorten der Wahllokale gibt es keine Veränderung zur Europawahl 2024.

Wahllokale der Stadt Bad Oldesloe für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025:

  • Wahllokal 01 Jugendfreizeitstätte, Saal, Am Bürgerpark 2, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 02 Klaus-Groth-Schule; Mensa EG, Königsberger Straße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 03 (nicht barrierefrei) Feuerwehrgerätehaus, Seefeld Seefeld 3 c, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 04 Private Einrichtung, Poggensee 4, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 05 Klaus-Groth-Schule; E.02, Königsberger Straße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 06 Bürgerhaus, Saal, Mühlenstraße 22, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 07 Kita Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 08 Schule am Masurenweg; Aula, Masurenweg 22, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 09 Schule am Kurpark; R 27, Am Kurpark 16, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 10 Feuerwehrgerätehaus Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 11 Schule am Kurpark; R 28, Am Kurpark 16, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 12 Stadtschule, Eingangshalle, Salinenstraße 20, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 13 Theodor-Mommsen-Schule; H001, Hamburger Straße 42, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 14 Theodor-Mommsen-Schule; H002, Hamburger Straße 42, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 15 Kita Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 16 Ida-Ehre-Schule; Mensa, Olivet-Allee 4–6, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 17 Grundschule West, Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2, 23843 Bad Oldesloe

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Dies nennt man auch personalisierte Verhältniswahl. Jede/r Wahlberechtigte verfügt über zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.

Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese sind Ihnen bis Donnerstag (20. Februar 2025) noch nicht zugegangen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns!
Nach Beantragung von Briefwahlunterlagen ist die Stimmabgabe im Wahllokal nur noch mit Wahlschein (Bestandteil der Briefwahlunterlagen) möglich.


Ergebnisse der Bundestagswahl

Sie können die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für die Stadt Bad Oldesloe unter folgendem Link einsehen:


Genauere Informationen zu den Themen

  • (Presse-)Mitteilungen der Bundeswahlleiterin
  • Termine und Fristen
  • Wahlsystem
  • Deutsche im Ausland als Wählerinnen und Wähler
  • Briefwahl
  • Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden

sowie weitere Hinweise können Sie ebenso unter https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html entnehmen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen alle im Ausland lebenden volljährigen Deutschen (sogenannte Auslandsdeutsche). Die Wahlberechtigung setzt voraus, dass sie:

  1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich ausgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder
  2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind.

Für die Ausübung durch Briefwahl müssen Auslandsdeutsche die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen.

Anträge

  • Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (frühere Wohnung/früherer gewöhnlicher Aufenthalt):
    https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/dc589523-d709-4c43-adbc-9342dda468ad/bwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf
    Hinweis: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und postalisch im Original oder per Fax, E-Mail oder sonstiger dokumentierbarer elektronischer Übermittlung bis zum 2. Februar 2025 an die zuständige Gemeindebehörde übermittelt werden.
  • Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche (Vertrautheit mit politischen Verhältnissen):
    https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/af77d699-761b-4ff1-9c8b-1cdeb864818c/bwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf
    Hinweis: Der Antrag muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin beziehungsweise dem Antragsteller unterzeichnet sein und der zuständigen Gemeinde im Original bis zum 2. Februar 2025 übermittelt werden. Eine Einreichung per E-Mail oder Fax ist nicht ausreichend.

Rechtsgrundlagen

bis zum 2. Februar 2025

Bekanntmachungen

1. Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.

2. Die Gemeinde ist in folgende 17 Wahlbezirke eingeteilt:

WahlbezirkAbgrenzung des WahlbezirksLage des Wahlraums
01 Jugendfreizeitstätte Saal, Am Bürgerpark 2
02 Klaus-Groth-Schule Mensa, EG, Königsberger Straße 1
02.1 Feuerwehrgerätehaus Seefeld Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)
02.2 Private Einrichtung Poggensee 4
03 Klaus-Groth-Schule E.02, Königsberger Straße 1
04 Bürgerhaus Saal, Mühlenstraße 22
05  Kita Wichtelhausen Sehmsdorfer Straße 70
06 Schule am Masurenweg Aula, Masurenweg 22
07 Schule am Kurpark R27, Am Kurpark 16
07.1 Feuerwehrgerätehaus Rethwischfeld Alte Ratzeburger Landstraße 1
08 Schule am Kurpark R28, Am Kurpark 16
09 Stadtschule Eingangshalle, Salinenstraße 20
10 Theodor-Mommsen-Schule H001, Hamburger Straße 42
11 Theodor-Mommsen-Schule H002, Hamburger Straße 42
12 Kita Möhlenbecker Weg Möhlenbecker Weg 13
13 Ida-Ehre-Schule Mensa, Olivet-Allee 4–6
14  Grundschule West Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten in der Zeit vom 20.1.2025 bis 2.2.2025 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.
Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 18 Uhr wie folgt zusammen:
Briefwahlvorstand I im Historischen Rathaus, Raum B 009
Briefwahlvorstand II im Historischen Rathaus, Raum B 109
Briefwahlvorstand III im Historischen Rathaus, Raum B 105
Briefwahlvorstand IV im Verwaltungsgebäude, Raum 2.09
Der Zugang zu allen genannten Räumlichkeiten, mit Ausnahme des Wahllokals 02.1, Feuerwehrgerätehaus Seefeld, ist barrierefrei.

3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes einen Stimmzettel ausgehändigt.

Jeder Wähler hat eine Erststimme und eine Zweitstimme.

Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
a) für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die Namen der Bewerber der zugelassenen Kreiswahlvorschläge unter Angabe der Partei, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch dieser, bei anderen Kreiswahlvorschlägen außerdem des Kennworts und rechts von dem Namen jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
b) für die Wahl nach Landeslisten in blauem Druck die Bezeichnung der Parteien, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch dieser, und jeweils die Namen der ersten fünf Bewerber der zugelassenen Landeslisten und links von der Parteibezeichnung einen Kreis für die Kennzeichnung.

Der Wähler gibt seine Erststimme in der Weise ab, dass er auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Bewerber sie gelten soll, und seine Zweitstimme in der Weise, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Landesliste sie gelten soll.

Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. Dies gilt im Übrigen ebenso für die Briefwahl an Ort und Stelle.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder
b) durch Briefwahl
teilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemeindebehörde einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle zuleiten, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahlberechtigten ist unzulässig (§ 14 Absatz 4 des Bundeswahlgesetzes).
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 14 Absatz 5 des Bundeswahlgesetzes).

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Absatz 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Bad Oldesloe, 15.2.2025

Die Gemeindebehörde

Originalfassung

  1. Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Stadt Bad Oldesloe wird in der Zeit vom 3. Februar 2025 bis 7. Februar 2025 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude, Raum 2.08, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.
    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
  2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 7. Februar 2025 bis 12 Uhr, bei der Stadt Bad Oldesloe, Verwaltungsgebäude im Raum 2.08, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe Einspruch einlegen.
    Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
  3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 2. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
    Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
  4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis „08 Segeberg – Stormarn-Mitte“
    • durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises
    • oder
    • durch Briefwahl teilnehmen.
  5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
    5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
    a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung bis zum 2. Februar 2025 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung bis zum 7. Februar 2025 versäumt hat,
    b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Absatz 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
    c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.
    Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis 21.02.2025, 15.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
    Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, gestellt werden.
    Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
    Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltage, 15 Uhr, stellen.
    Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
  6. Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
    • einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises,
    • einen amtlichen Stimmzettelumschlag,
    • einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und
    • ein Merkblatt für die Briefwahl.
    Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
    Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
    Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18 Uhr eingeht.
    Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Originalfassung

Im Zusammenhang mit der Bundestagswahl 2025 weist die Stadt Bad Oldesloe darauf hin, dass die Meldebehörde gemäß § 50 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) den Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Absatz 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten von Wahlberechtigten erteilen darf, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist.

Sie haben gemäß § 50 Absatz 5 BMG das Recht, dieser Datenübermittlung zu widersprechen. Diesen Antrag können Sie unter www.badoldesloe.de stellen.

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister

Originalfassung

Pressemitteilung

Die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 werden den wahlberechtigten Oldesloer Bürgerinnen und Bürgern bis zum 2. Februar 2025 übersandt. Wer nach diesem Termin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich umgehend an das Bürgerbüro der Stadt Bad Oldesloe im Verwaltungsgebäude zu wenden. Dort können die Eintragung ins Wählerverzeichnis und die Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl überprüft werden. Das Bürgerbüro ist hierfür im Rahmen der unten genannten Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 04531 504-320 zu erreichen.

Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag nicht in ihr Wahllokal kommen können bzw. möchten, haben zudem die Möglichkeit, persönlich oder schriftlich einen Wahlschein für die Wahl in einem beliebigen Wahllokal des Wahlkreises oder für die Briefwahl zu beantragen. Der Wahlscheinantrag steht seit dem 13. Januar 2025 auch online auf der Website der Stadt Bad Oldesloe unter https://www.badoldesloe.de/BTW zur Verfügung.
Zusammen mit dem Wahlschein werden Ihnen dann die entsprechenden Unterlagen zugesandt.

Fragen rund um die Briefwahl werden ab dem 15. Januar 2025 durch das Briefwahlbüro im Rahmen der Öffnungszeiten unter der Telefonnummer 04531 504-320 beantwortet.
Sobald die Stimmzettel ab Anfang Februar vorliegen, können Sie die Briefwahl direkt vor Ort im Verwaltungsgebäude, Markt 5 in 23843 Bad Oldesloe, durchführen. Der Zugang ist barrierefrei. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie unter der Telefonnummer 04531 504-320 oder per E-Mail an briefwahl@badoldesloe.de einen Termin vereinbaren.

Öffnungszeiten Briefwahlbüro:

Montag: 8–16 Uhr
Dienstag: 8–12 Uhr
Mittwoch: 8–12 Uhr
Donnerstag: 10.30–18 Uhr
Freitag: 8–12 Uhr
oder nach vorheriger Terminvereinbarung.

Hinweis bezüglich der Wahllokale:

Um allen Wahlberechtigten die Teilnahme an der Wahl zu ermöglichen, wurden erneut, mit Ausnahme des Feuerwehrgerätehauses in Seefeld, barrierefreie Wahlräume ausgewählt.

Zu den Standorten der Wahllokale gibt es keine Veränderung zur Europawahl 2024.

Wahllokale der Stadt Bad Oldesloe für die Bundestagswahl am 23. Februar 2025:

  • Wahllokal 01 Jugendfreizeitstätte, Saal, Am Bürgerpark 2, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 02 Klaus-Groth-Schule; Mensa EG, Königsberger Straße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 03 (nicht barrierefrei) Feuerwehrgerätehaus, Seefeld Seefeld 3 c, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 04 Private Einrichtung, Poggensee 4, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 05 Klaus-Groth-Schule; E.02, Königsberger Straße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 06 Bürgerhaus, Saal, Mühlenstraße 22, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 07 Kita Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 08 Schule am Masurenweg; Aula, Masurenweg 22, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 09 Schule am Kurpark; R 27, Am Kurpark 16, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 10 Feuerwehrgerätehaus Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 11 Schule am Kurpark; R 28, Am Kurpark 16, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 12 Stadtschule, Eingangshalle, Salinenstraße 20, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 13 Theodor-Mommsen-Schule; H001, Hamburger Straße 42, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 14 Theodor-Mommsen-Schule; H002, Hamburger Straße 42, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 15 Kita Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 16 Ida-Ehre-Schule; Mensa, Olivet-Allee 4–6, 23843 Bad Oldesloe
  • Wahllokal 17 Grundschule West, Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2, 23843 Bad Oldesloe

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl des 21. Deutschen Bundestages statt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Der Deutsche Bundestag wird nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Dies nennt man auch personalisierte Verhältniswahl. Jede/r Wahlberechtigte verfügt über zwei Stimmen, eine Erststimme für die Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten und eine Zweitstimme für die Wahl der Landesliste einer Partei.

Sollten Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben und diese sind Ihnen bis Donnerstag (20. Februar 2025) noch nicht zugegangen, melden Sie sich bitte umgehend bei uns!
Nach Beantragung von Briefwahlunterlagen ist die Stimmabgabe im Wahllokal nur noch mit Wahlschein (Bestandteil der Briefwahlunterlagen) möglich.


Ergebnisse der Bundestagswahl

Sie können die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für die Stadt Bad Oldesloe unter folgendem Link einsehen:


Genauere Informationen zu den Themen

  • (Presse-)Mitteilungen der Bundeswahlleiterin
  • Termine und Fristen
  • Wahlsystem
  • Deutsche im Ausland als Wählerinnen und Wähler
  • Briefwahl
  • Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden

sowie weitere Hinweise können Sie ebenso unter https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025.html entnehmen.

Rückblick

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet von 8 Uhr bis 18 Uhr die Bundestagswahl statt.

Freie Wahlen sind ein Grundelement demokratischer Herrschaft. Die Durchführung ist nur mit Hilfe von Bürgerinnen und Bürgern möglich.

Wer Demokratie live erleben möchte, ist herzlich eingeladen, sich als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/-in bei der Stadtverwaltung zu melden. Die Stadt Bad Oldesloe sucht neue Wahlhelfende, um langjährige Wahlhelfende unterstützen und entlasten zu können. Für die 17 Wahlbezirke werden rund 200 Wahlhelfer/-innen benötigt. Dazu müssen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer lediglich mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz in Bad Oldesloe haben. Als Dankeschön für den Einsatz erhalten Sie je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Sie werden im Wahllokal von erfahrenen Kräften eingewiesen und unterstützt. Das Team der Stadtverwaltung besucht die Wahllokale und ist jederzeit telefonisch erreichbar.

Welche Aufgaben kommen unter anderem auf Sie zu?
  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr

In der Regel ist die Arbeit am Wahltag in zwei Schichten, Vormittags- und Nachmittagsschicht, eingeteilt, sodass eine ununterbrochene Anwesenheit nicht erforderlich ist. Wichtig ist jedoch, dass zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr der gesamte Wahlvorstand anwesend ist.

Wenn ein Einsatz zur aktuellen Wahl nicht möglich sein sollte, freut sich die Verwaltung über Ihre Unterstützung bei der nächsten Wahl.

Alle Interessierten melden sich bitte zeitnah bei unserem Wahlteam per Mail an wahlamt@badoldesloe.de oder unter den Telefonnummern 04531 504-111 und -110 oder auch über die städtische Website unter www.badoldesloe.de/wahlhelfer, hier kann direkt eine Online-Bewerbung ausgefüllt werden.

Bewerbung als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. ehrenamtlicher Wahlhelfer

Ich habe Interesse, bei der nächsten Wahl als Wahlhelfer/in mitzumachen:

Datenschutzhinweise und Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO


Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit die Nachricht abgesendet werden kann.

Die Gemeindebehörde bildet gemäß § 12 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entsprechende Wahlbezirke.
Bei der Bundestagswahl haben sich gegenüber der Europawahl im Juni 2024 keine Veränderungen in Bezug auf die Wahlbezirkseinteilung ergeben. Die Standorte der Wahllokale bleiben ebenso unverändert.

Hier finden Sie die Wahlbezirkseinteilung nach Straßennamen sortiert mit den dazugehörigen Wahllokalen (Stand: Dezember 2024):

Wahlbezirk 1: Jugendfreizeitstätte, Am Bürgerpark 2 (barrierefrei)

Am Bürgerpark
Am Stadion
An der Königswiese
Armenberg
Beer-Yaacov-Weg
Bei der Mennokate
Ehmkenberg
Hildegard-von-Bingen-Straße
Krahnkoppel
Konrad-Adenauer-Ring
ohne festen Wohnsitz
Robert-Koch-Straße
Schützenstraße
Segeberger Straße
Wendum

Wahlbezirk 2: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)

Am Tannenhof
Feldstraße
Kolberg-Körlin-Straße
Stettiner Straße
Waldstraße
Wiesenstraße

Wahlbezirk 2.1: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Seefeld, Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)

Schadehorn
Seefeld

Wahlbezirk 2.2: Poggensee, Poggensee 4 (barrierefrei)

Altfresenburg
Am Poggensee
Neufresenburg
Poggensee

Wahlbezirk 3: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)

Breslauer Straße
Danziger Straße
Fuchsberg
Höter Berg
Im Hölk
Königsberger Straße
Memeler Straße
Pillauer Straße
Poggenbreeden

Wahlbezirk 4: Bürgerhaus, Mühlenstraße 22 (barrierefrei)

Am Steinfelder Redder
Asternweg
Carl-Christian-Thegen-Weg
Dietrich-Buxtehude-Ring
Else-Wex-Ring
Franz-Daniel-Hagelstein-Weg
Gartenstraße
Georg-Axt-Straße
Heinrich-Heine-Straße
Julius-Schüthe-Weg
Johannes-Brahms-Straße
Kneeden
Lilienweg
Lübecker Straße 35–138
Narzissenweg
Nelkenweg
Parkstraße
Poggenseer Weg
Raimund-Harmstorf-Weg
Rosenweg
Siegfried-Moll-Weg
Travenhöhe
Tulpenweg
Wolfgang-Sonder-Weg

Wahlbezirk 5: Kindertagesstätte Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70 (barrierefrei)

Achterkoppel
Am Berg
An der Trave
Dorfstraße
Düpenau
Fischertwiete
Hofkamp
Louise-Zietz-Straße
Ratzeburger Straße 3 a–71
Schanzenbarg
Sehmsdorfer Straße

Wahlbezirk 6: Schule am Masurenweg, Masurenweg 22 (barrierefrei)

Am Glindhorst
Am Tegel
Dübelsdiek
Johannes-Ströh-Straße
Masurenweg
Pahleck
Pahlhöhe
Ratzeburger Straße 75–124
Stoltenrieden
Tegeleck
Tegelkamp
Turmstraße
Up den Pahl

Wahlbezirk 7.0: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Bahndamm
Anna-Vagt-Weg
Anne-Frank-Straße
Besttorritzen
Ernst-Barlach-Straße
Hamburger Torritzen
Hebbelstraße
Industriestraße
Kampstraße
Knickweg
Rudolf-Kinau-Weg
Paperbarg
Pölitzer Weg
Schmiedeberg
Schwarzendamm
Sophie-Scholl-Straße

Wahlbezirk 7.1: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1 (barrierefrei)

Alte Ratzeburger Landstraße
Am Hausteich
Am Mühlenberg
An der Barnitz
Bergkoppel
Elly-Heuss-Knapp-Straße
Emma-Ihrer-Straße
Hermann-Bössow-Straße
Kunstborn
Lily-Braun-Straße
Ölmühle
Rehkoppel
Rethwischhöhe
Schäperbarg
Steinkamp
Teichkoppel
Ziegeleiweg
Zum Amt
Zur Düpenau

Wahlbezirk 8: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Kurpark
Amselweg
Bangertstraße
Bergstraße
Claudiusstraße
Finkenweg
Käthe-Kollwitz-Straße
Lerchenweg
Meisenweg
Mewesstraße
Mommsenstraße
Reimer-Hansen-Straße
Schwalbenweg
Sülzberg
Tyll-Necker-Straße

Wahlbezirk 9: Stadtschule, Salinenstraße 20 (barrierefrei)

Anna-Heitmann-Weg
Bahnhofstraße
Berliner Ring
Besttorstraße
Bleichergang
Brunnenstraße
Gretje-Dwenger-Weg
Hagenstraße
Heiligengeiststraße
Hindenburgstraße
Hude
Kathrine-Faust-Straße
Klaus-Groth-Straße
Lübecker Straße 1–32
Markt
Mühlenplatz
Mühlenstraße
Pferdemarkt
Stiftsgasse
Weg am Stadtarm
Weinhude

Wahlbezirk 10: Theodor-Mommsen-Schule, Pausenhalle, Hamburger Straße 42 (barrierefrei)

Friedrich-Bölck-Straße
Hamburger Straße 1–96
Kirchberg
Kleine Königstraße
Kleine Salinenstraße
Königstraße
Kurparkallee
Lorentzenstraße
Olivet-Allee
Salinenstraße
Vicelinstraße

Wahlbezirk 11: Theodor-Mommsen-Schule, Pausenhalle, Hamburger Straße 42 (barrierefrei)

Ahornkamp
Am Goldberg
Birkenkamp
Buchenkamp
Drosselweg
Eichenkamp
Erlenkamp
Hamburger Straße 97–146 a
Hummelstieg
Lindenkamp
Meddelskamp
Moordamm
Rotdornkamp
Rümpeler Weg
Ulmenkamp
Weidenkamp

Wahlbezirk 12: Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13 (barrierefrei)

Am Knick
Amalie-Dietrich-Straße
Bickbüschen
Dorothea-Erxleben-Straße
Dorothea-Schlözer-Straße
Fritz-Reuter-Straße
Hedwig-Kettler-Straße
Karoline-Herschel-Straße
Lise-Meitner-Ring
Möhlenbecker Weg

Wahlbezirk 13: Ida-Ehre-Schule, Mensa, Olivet-Allee 4–6 (barrierefrei)

Am Brennermoor
Am Buschkett
Am Hohenkamp
Blumendorf
Grabauer Straße
Hamburger Straße 147–243
Heimstraße
Kastanienallee
Rögen
Sachsenring
Sandkamp
Theodor-Storm-Straße
Timm-Kröger-Weg
Wolkenweher Weg

Wahlbezirk 14: Grundschule West, Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2 (barrierefrei)

Bertha-von-Suttner-Straße
Fliederbusch
Glinde
Hanelanden
Helene-Stöcker-Straße
Neue Wiese
Schierblicken
Schulredder
Weideblicken
Wolkenweher Dorfstraße
Zur grünen Brücke

Rückblick

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet von 8 Uhr bis 18 Uhr die Bundestagswahl statt.

Freie Wahlen sind ein Grundelement demokratischer Herrschaft. Die Durchführung ist nur mit Hilfe von Bürgerinnen und Bürgern möglich.

Wer Demokratie live erleben möchte, ist herzlich eingeladen, sich als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/-in bei der Stadtverwaltung zu melden. Die Stadt Bad Oldesloe sucht neue Wahlhelfende, um langjährige Wahlhelfende unterstützen und entlasten zu können. Für die 17 Wahlbezirke werden rund 200 Wahlhelfer/-innen benötigt. Dazu müssen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer lediglich mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz in Bad Oldesloe haben. Als Dankeschön für den Einsatz erhalten Sie je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Sie werden im Wahllokal von erfahrenen Kräften eingewiesen und unterstützt. Das Team der Stadtverwaltung besucht die Wahllokale und ist jederzeit telefonisch erreichbar.

Welche Aufgaben kommen unter anderem auf Sie zu?
  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr

In der Regel ist die Arbeit am Wahltag in zwei Schichten, Vormittags- und Nachmittagsschicht, eingeteilt, sodass eine ununterbrochene Anwesenheit nicht erforderlich ist. Wichtig ist jedoch, dass zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr der gesamte Wahlvorstand anwesend ist.

Wenn ein Einsatz zur aktuellen Wahl nicht möglich sein sollte, freut sich die Verwaltung über Ihre Unterstützung bei der nächsten Wahl.

Alle Interessierten melden sich bitte zeitnah bei unserem Wahlteam per Mail an wahlamt@badoldesloe.de oder unter den Telefonnummern 04531 504-111 und -110 oder auch über die städtische Website unter www.badoldesloe.de/wahlhelfer, hier kann direkt eine Online-Bewerbung ausgefüllt werden.

Bewerbung als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. ehrenamtlicher Wahlhelfer

Ich habe Interesse, bei der nächsten Wahl als Wahlhelfer/in mitzumachen:

Datenschutzhinweise und Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO


Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit die Nachricht abgesendet werden kann.

Die Gemeindebehörde bildet gemäß § 12 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entsprechende Wahlbezirke.
Bei der Bundestagswahl haben sich gegenüber der Europawahl im Juni 2024 keine Veränderungen in Bezug auf die Wahlbezirkseinteilung ergeben. Die Standorte der Wahllokale bleiben ebenso unverändert.

Hier finden Sie die Wahlbezirkseinteilung nach Straßennamen sortiert mit den dazugehörigen Wahllokalen (Stand: Dezember 2024):

Wahlbezirk 1: Jugendfreizeitstätte, Am Bürgerpark 2 (barrierefrei)

Am Bürgerpark
Am Stadion
An der Königswiese
Armenberg
Beer-Yaacov-Weg
Bei der Mennokate
Ehmkenberg
Hildegard-von-Bingen-Straße
Krahnkoppel
Konrad-Adenauer-Ring
ohne festen Wohnsitz
Robert-Koch-Straße
Schützenstraße
Segeberger Straße
Wendum

Wahlbezirk 2: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)

Am Tannenhof
Feldstraße
Kolberg-Körlin-Straße
Stettiner Straße
Waldstraße
Wiesenstraße

Wahlbezirk 2.1: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Seefeld, Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)

Schadehorn
Seefeld

Wahlbezirk 2.2: Poggensee, Poggensee 4 (barrierefrei)

Altfresenburg
Am Poggensee
Neufresenburg
Poggensee

Wahlbezirk 3: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)

Breslauer Straße
Danziger Straße
Fuchsberg
Höter Berg
Im Hölk
Königsberger Straße
Memeler Straße
Pillauer Straße
Poggenbreeden

Wahlbezirk 4: Bürgerhaus, Mühlenstraße 22 (barrierefrei)

Am Steinfelder Redder
Asternweg
Carl-Christian-Thegen-Weg
Dietrich-Buxtehude-Ring
Else-Wex-Ring
Franz-Daniel-Hagelstein-Weg
Gartenstraße
Georg-Axt-Straße
Heinrich-Heine-Straße
Julius-Schüthe-Weg
Johannes-Brahms-Straße
Kneeden
Lilienweg
Lübecker Straße 35–138
Narzissenweg
Nelkenweg
Parkstraße
Poggenseer Weg
Raimund-Harmstorf-Weg
Rosenweg
Siegfried-Moll-Weg
Travenhöhe
Tulpenweg
Wolfgang-Sonder-Weg

Wahlbezirk 5: Kindertagesstätte Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70 (barrierefrei)

Achterkoppel
Am Berg
An der Trave
Dorfstraße
Düpenau
Fischertwiete
Hofkamp
Louise-Zietz-Straße
Ratzeburger Straße 3 a–71
Schanzenbarg
Sehmsdorfer Straße

Wahlbezirk 6: Schule am Masurenweg, Masurenweg 22 (barrierefrei)

Am Glindhorst
Am Tegel
Dübelsdiek
Johannes-Ströh-Straße
Masurenweg
Pahleck
Pahlhöhe
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Stoltenrieden
Tegeleck
Tegelkamp
Turmstraße
Up den Pahl

Wahlbezirk 7.0: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Bahndamm
Anna-Vagt-Weg
Anne-Frank-Straße
Besttorritzen
Ernst-Barlach-Straße
Hamburger Torritzen
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Industriestraße
Kampstraße
Knickweg
Rudolf-Kinau-Weg
Paperbarg
Pölitzer Weg
Schmiedeberg
Schwarzendamm
Sophie-Scholl-Straße

Wahlbezirk 7.1: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1 (barrierefrei)

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Am Mühlenberg
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Emma-Ihrer-Straße
Hermann-Bössow-Straße
Kunstborn
Lily-Braun-Straße
Ölmühle
Rehkoppel
Rethwischhöhe
Schäperbarg
Steinkamp
Teichkoppel
Ziegeleiweg
Zum Amt
Zur Düpenau

Wahlbezirk 8: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Kurpark
Amselweg
Bangertstraße
Bergstraße
Claudiusstraße
Finkenweg
Käthe-Kollwitz-Straße
Lerchenweg
Meisenweg
Mewesstraße
Mommsenstraße
Reimer-Hansen-Straße
Schwalbenweg
Sülzberg
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Wahlbezirk 9: Stadtschule, Salinenstraße 20 (barrierefrei)

Anna-Heitmann-Weg
Bahnhofstraße
Berliner Ring
Besttorstraße
Bleichergang
Brunnenstraße
Gretje-Dwenger-Weg
Hagenstraße
Heiligengeiststraße
Hindenburgstraße
Hude
Kathrine-Faust-Straße
Klaus-Groth-Straße
Lübecker Straße 1–32
Markt
Mühlenplatz
Mühlenstraße
Pferdemarkt
Stiftsgasse
Weg am Stadtarm
Weinhude

Wahlbezirk 10: Theodor-Mommsen-Schule, Pausenhalle, Hamburger Straße 42 (barrierefrei)

Friedrich-Bölck-Straße
Hamburger Straße 1–96
Kirchberg
Kleine Königstraße
Kleine Salinenstraße
Königstraße
Kurparkallee
Lorentzenstraße
Olivet-Allee
Salinenstraße
Vicelinstraße

Wahlbezirk 11: Theodor-Mommsen-Schule, Pausenhalle, Hamburger Straße 42 (barrierefrei)

Ahornkamp
Am Goldberg
Birkenkamp
Buchenkamp
Drosselweg
Eichenkamp
Erlenkamp
Hamburger Straße 97–146 a
Hummelstieg
Lindenkamp
Meddelskamp
Moordamm
Rotdornkamp
Rümpeler Weg
Ulmenkamp
Weidenkamp

Wahlbezirk 12: Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13 (barrierefrei)

Am Knick
Amalie-Dietrich-Straße
Bickbüschen
Dorothea-Erxleben-Straße
Dorothea-Schlözer-Straße
Fritz-Reuter-Straße
Hedwig-Kettler-Straße
Karoline-Herschel-Straße
Lise-Meitner-Ring
Möhlenbecker Weg

Wahlbezirk 13: Ida-Ehre-Schule, Mensa, Olivet-Allee 4–6 (barrierefrei)

Am Brennermoor
Am Buschkett
Am Hohenkamp
Blumendorf
Grabauer Straße
Hamburger Straße 147–243
Heimstraße
Kastanienallee
Rögen
Sachsenring
Sandkamp
Theodor-Storm-Straße
Timm-Kröger-Weg
Wolkenweher Weg

Wahlbezirk 14: Grundschule West, Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2 (barrierefrei)

Bertha-von-Suttner-Straße
Fliederbusch
Glinde
Hanelanden
Helene-Stöcker-Straße
Neue Wiese
Schierblicken
Schulredder
Weideblicken
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Zur grünen Brücke

Rückblick

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet von 8 Uhr bis 18 Uhr die Bundestagswahl statt.

Freie Wahlen sind ein Grundelement demokratischer Herrschaft. Die Durchführung ist nur mit Hilfe von Bürgerinnen und Bürgern möglich.

Wer Demokratie live erleben möchte, ist herzlich eingeladen, sich als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/-in bei der Stadtverwaltung zu melden. Die Stadt Bad Oldesloe sucht neue Wahlhelfende, um langjährige Wahlhelfende unterstützen und entlasten zu können. Für die 17 Wahlbezirke werden rund 200 Wahlhelfer/-innen benötigt. Dazu müssen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer lediglich mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz in Bad Oldesloe haben. Als Dankeschön für den Einsatz erhalten Sie je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Sie werden im Wahllokal von erfahrenen Kräften eingewiesen und unterstützt. Das Team der Stadtverwaltung besucht die Wahllokale und ist jederzeit telefonisch erreichbar.

Welche Aufgaben kommen unter anderem auf Sie zu?
  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr

In der Regel ist die Arbeit am Wahltag in zwei Schichten, Vormittags- und Nachmittagsschicht, eingeteilt, sodass eine ununterbrochene Anwesenheit nicht erforderlich ist. Wichtig ist jedoch, dass zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr der gesamte Wahlvorstand anwesend ist.

Wenn ein Einsatz zur aktuellen Wahl nicht möglich sein sollte, freut sich die Verwaltung über Ihre Unterstützung bei der nächsten Wahl.

Alle Interessierten melden sich bitte zeitnah bei unserem Wahlteam per Mail an wahlamt@badoldesloe.de oder unter den Telefonnummern 04531 504-111 und -110 oder auch über die städtische Website unter www.badoldesloe.de/wahlhelfer, hier kann direkt eine Online-Bewerbung ausgefüllt werden.

Bewerbung als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. ehrenamtlicher Wahlhelfer

Ich habe Interesse, bei der nächsten Wahl als Wahlhelfer/in mitzumachen:

Datenschutzhinweise und Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO


Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit die Nachricht abgesendet werden kann.

Die Gemeindebehörde bildet gemäß § 12 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entsprechende Wahlbezirke.
Bei der Bundestagswahl haben sich gegenüber der Europawahl im Juni 2024 keine Veränderungen in Bezug auf die Wahlbezirkseinteilung ergeben. Die Standorte der Wahllokale bleiben ebenso unverändert.

Hier finden Sie die Wahlbezirkseinteilung nach Straßennamen sortiert mit den dazugehörigen Wahllokalen (Stand: Dezember 2024):

Wahlbezirk 1: Jugendfreizeitstätte, Am Bürgerpark 2 (barrierefrei)

Am Bürgerpark
Am Stadion
An der Königswiese
Armenberg
Beer-Yaacov-Weg
Bei der Mennokate
Ehmkenberg
Hildegard-von-Bingen-Straße
Krahnkoppel
Konrad-Adenauer-Ring
ohne festen Wohnsitz
Robert-Koch-Straße
Schützenstraße
Segeberger Straße
Wendum

Wahlbezirk 2: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)

Am Tannenhof
Feldstraße
Kolberg-Körlin-Straße
Stettiner Straße
Waldstraße
Wiesenstraße

Wahlbezirk 2.1: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Seefeld, Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)

Schadehorn
Seefeld

Wahlbezirk 2.2: Poggensee, Poggensee 4 (barrierefrei)

Altfresenburg
Am Poggensee
Neufresenburg
Poggensee

Wahlbezirk 3: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)

Breslauer Straße
Danziger Straße
Fuchsberg
Höter Berg
Im Hölk
Königsberger Straße
Memeler Straße
Pillauer Straße
Poggenbreeden

Wahlbezirk 4: Bürgerhaus, Mühlenstraße 22 (barrierefrei)

Am Steinfelder Redder
Asternweg
Carl-Christian-Thegen-Weg
Dietrich-Buxtehude-Ring
Else-Wex-Ring
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Gartenstraße
Georg-Axt-Straße
Heinrich-Heine-Straße
Julius-Schüthe-Weg
Johannes-Brahms-Straße
Kneeden
Lilienweg
Lübecker Straße 35–138
Narzissenweg
Nelkenweg
Parkstraße
Poggenseer Weg
Raimund-Harmstorf-Weg
Rosenweg
Siegfried-Moll-Weg
Travenhöhe
Tulpenweg
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Wahlbezirk 5: Kindertagesstätte Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70 (barrierefrei)

Achterkoppel
Am Berg
An der Trave
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Düpenau
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Hofkamp
Louise-Zietz-Straße
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Wahlbezirk 6: Schule am Masurenweg, Masurenweg 22 (barrierefrei)

Am Glindhorst
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Wahlbezirk 7.0: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Bahndamm
Anna-Vagt-Weg
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Hamburger Torritzen
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Kampstraße
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Rudolf-Kinau-Weg
Paperbarg
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Schmiedeberg
Schwarzendamm
Sophie-Scholl-Straße

Wahlbezirk 7.1: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1 (barrierefrei)

Alte Ratzeburger Landstraße
Am Hausteich
Am Mühlenberg
An der Barnitz
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Emma-Ihrer-Straße
Hermann-Bössow-Straße
Kunstborn
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Ölmühle
Rehkoppel
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Schäperbarg
Steinkamp
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Zum Amt
Zur Düpenau

Wahlbezirk 8: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Kurpark
Amselweg
Bangertstraße
Bergstraße
Claudiusstraße
Finkenweg
Käthe-Kollwitz-Straße
Lerchenweg
Meisenweg
Mewesstraße
Mommsenstraße
Reimer-Hansen-Straße
Schwalbenweg
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Berliner Ring
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Heiligengeiststraße
Hindenburgstraße
Hude
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Klaus-Groth-Straße
Lübecker Straße 1–32
Markt
Mühlenplatz
Mühlenstraße
Pferdemarkt
Stiftsgasse
Weg am Stadtarm
Weinhude

Wahlbezirk 10: Theodor-Mommsen-Schule, Pausenhalle, Hamburger Straße 42 (barrierefrei)

Friedrich-Bölck-Straße
Hamburger Straße 1–96
Kirchberg
Kleine Königstraße
Kleine Salinenstraße
Königstraße
Kurparkallee
Lorentzenstraße
Olivet-Allee
Salinenstraße
Vicelinstraße

Wahlbezirk 11: Theodor-Mommsen-Schule, Pausenhalle, Hamburger Straße 42 (barrierefrei)

Ahornkamp
Am Goldberg
Birkenkamp
Buchenkamp
Drosselweg
Eichenkamp
Erlenkamp
Hamburger Straße 97–146 a
Hummelstieg
Lindenkamp
Meddelskamp
Moordamm
Rotdornkamp
Rümpeler Weg
Ulmenkamp
Weidenkamp

Wahlbezirk 12: Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13 (barrierefrei)

Am Knick
Amalie-Dietrich-Straße
Bickbüschen
Dorothea-Erxleben-Straße
Dorothea-Schlözer-Straße
Fritz-Reuter-Straße
Hedwig-Kettler-Straße
Karoline-Herschel-Straße
Lise-Meitner-Ring
Möhlenbecker Weg

Wahlbezirk 13: Ida-Ehre-Schule, Mensa, Olivet-Allee 4–6 (barrierefrei)

Am Brennermoor
Am Buschkett
Am Hohenkamp
Blumendorf
Grabauer Straße
Hamburger Straße 147–243
Heimstraße
Kastanienallee
Rögen
Sachsenring
Sandkamp
Theodor-Storm-Straße
Timm-Kröger-Weg
Wolkenweher Weg

Wahlbezirk 14: Grundschule West, Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2 (barrierefrei)

Bertha-von-Suttner-Straße
Fliederbusch
Glinde
Hanelanden
Helene-Stöcker-Straße
Neue Wiese
Schierblicken
Schulredder
Weideblicken
Wolkenweher Dorfstraße
Zur grünen Brücke

Rückblick

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet von 8 Uhr bis 18 Uhr die Bundestagswahl statt.

Freie Wahlen sind ein Grundelement demokratischer Herrschaft. Die Durchführung ist nur mit Hilfe von Bürgerinnen und Bürgern möglich.

Wer Demokratie live erleben möchte, ist herzlich eingeladen, sich als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/-in bei der Stadtverwaltung zu melden. Die Stadt Bad Oldesloe sucht neue Wahlhelfende, um langjährige Wahlhelfende unterstützen und entlasten zu können. Für die 17 Wahlbezirke werden rund 200 Wahlhelfer/-innen benötigt. Dazu müssen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer lediglich mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz in Bad Oldesloe haben. Als Dankeschön für den Einsatz erhalten Sie je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Sie werden im Wahllokal von erfahrenen Kräften eingewiesen und unterstützt. Das Team der Stadtverwaltung besucht die Wahllokale und ist jederzeit telefonisch erreichbar.

Welche Aufgaben kommen unter anderem auf Sie zu?
  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr

In der Regel ist die Arbeit am Wahltag in zwei Schichten, Vormittags- und Nachmittagsschicht, eingeteilt, sodass eine ununterbrochene Anwesenheit nicht erforderlich ist. Wichtig ist jedoch, dass zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr der gesamte Wahlvorstand anwesend ist.

Wenn ein Einsatz zur aktuellen Wahl nicht möglich sein sollte, freut sich die Verwaltung über Ihre Unterstützung bei der nächsten Wahl.

Alle Interessierten melden sich bitte zeitnah bei unserem Wahlteam per Mail an wahlamt@badoldesloe.de oder unter den Telefonnummern 04531 504-111 und -110 oder auch über die städtische Website unter www.badoldesloe.de/wahlhelfer, hier kann direkt eine Online-Bewerbung ausgefüllt werden.

Bewerbung als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. ehrenamtlicher Wahlhelfer

Ich habe Interesse, bei der nächsten Wahl als Wahlhelfer/in mitzumachen:

Datenschutzhinweise und Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO


Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit die Nachricht abgesendet werden kann.

Die Gemeindebehörde bildet gemäß § 12 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entsprechende Wahlbezirke.
Bei der Bundestagswahl haben sich gegenüber der Europawahl im Juni 2024 keine Veränderungen in Bezug auf die Wahlbezirkseinteilung ergeben. Die Standorte der Wahllokale bleiben ebenso unverändert.

Hier finden Sie die Wahlbezirkseinteilung nach Straßennamen sortiert mit den dazugehörigen Wahllokalen (Stand: Dezember 2024):

Wahlbezirk 1: Jugendfreizeitstätte, Am Bürgerpark 2 (barrierefrei)

Am Bürgerpark
Am Stadion
An der Königswiese
Armenberg
Beer-Yaacov-Weg
Bei der Mennokate
Ehmkenberg
Hildegard-von-Bingen-Straße
Krahnkoppel
Konrad-Adenauer-Ring
ohne festen Wohnsitz
Robert-Koch-Straße
Schützenstraße
Segeberger Straße
Wendum

Wahlbezirk 2: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)

Am Tannenhof
Feldstraße
Kolberg-Körlin-Straße
Stettiner Straße
Waldstraße
Wiesenstraße

Wahlbezirk 2.1: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Seefeld, Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)

Schadehorn
Seefeld

Wahlbezirk 2.2: Poggensee, Poggensee 4 (barrierefrei)

Altfresenburg
Am Poggensee
Neufresenburg
Poggensee

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Breslauer Straße
Danziger Straße
Fuchsberg
Höter Berg
Im Hölk
Königsberger Straße
Memeler Straße
Pillauer Straße
Poggenbreeden

Wahlbezirk 4: Bürgerhaus, Mühlenstraße 22 (barrierefrei)

Am Steinfelder Redder
Asternweg
Carl-Christian-Thegen-Weg
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Gartenstraße
Georg-Axt-Straße
Heinrich-Heine-Straße
Julius-Schüthe-Weg
Johannes-Brahms-Straße
Kneeden
Lilienweg
Lübecker Straße 35–138
Narzissenweg
Nelkenweg
Parkstraße
Poggenseer Weg
Raimund-Harmstorf-Weg
Rosenweg
Siegfried-Moll-Weg
Travenhöhe
Tulpenweg
Wolfgang-Sonder-Weg

Wahlbezirk 5: Kindertagesstätte Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70 (barrierefrei)

Achterkoppel
Am Berg
An der Trave
Dorfstraße
Düpenau
Fischertwiete
Hofkamp
Louise-Zietz-Straße
Ratzeburger Straße 3 a–71
Schanzenbarg
Sehmsdorfer Straße

Wahlbezirk 6: Schule am Masurenweg, Masurenweg 22 (barrierefrei)

Am Glindhorst
Am Tegel
Dübelsdiek
Johannes-Ströh-Straße
Masurenweg
Pahleck
Pahlhöhe
Ratzeburger Straße 75–124
Stoltenrieden
Tegeleck
Tegelkamp
Turmstraße
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Wahlbezirk 7.0: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Bahndamm
Anna-Vagt-Weg
Anne-Frank-Straße
Besttorritzen
Ernst-Barlach-Straße
Hamburger Torritzen
Hebbelstraße
Industriestraße
Kampstraße
Knickweg
Rudolf-Kinau-Weg
Paperbarg
Pölitzer Weg
Schmiedeberg
Schwarzendamm
Sophie-Scholl-Straße

Wahlbezirk 7.1: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1 (barrierefrei)

Alte Ratzeburger Landstraße
Am Hausteich
Am Mühlenberg
An der Barnitz
Bergkoppel
Elly-Heuss-Knapp-Straße
Emma-Ihrer-Straße
Hermann-Bössow-Straße
Kunstborn
Lily-Braun-Straße
Ölmühle
Rehkoppel
Rethwischhöhe
Schäperbarg
Steinkamp
Teichkoppel
Ziegeleiweg
Zum Amt
Zur Düpenau

Wahlbezirk 8: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Kurpark
Amselweg
Bangertstraße
Bergstraße
Claudiusstraße
Finkenweg
Käthe-Kollwitz-Straße
Lerchenweg
Meisenweg
Mewesstraße
Mommsenstraße
Reimer-Hansen-Straße
Schwalbenweg
Sülzberg
Tyll-Necker-Straße

Wahlbezirk 9: Stadtschule, Salinenstraße 20 (barrierefrei)

Anna-Heitmann-Weg
Bahnhofstraße
Berliner Ring
Besttorstraße
Bleichergang
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Gretje-Dwenger-Weg
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Hude
Kathrine-Faust-Straße
Klaus-Groth-Straße
Lübecker Straße 1–32
Markt
Mühlenplatz
Mühlenstraße
Pferdemarkt
Stiftsgasse
Weg am Stadtarm
Weinhude

Wahlbezirk 10: Theodor-Mommsen-Schule, Pausenhalle, Hamburger Straße 42 (barrierefrei)

Friedrich-Bölck-Straße
Hamburger Straße 1–96
Kirchberg
Kleine Königstraße
Kleine Salinenstraße
Königstraße
Kurparkallee
Lorentzenstraße
Olivet-Allee
Salinenstraße
Vicelinstraße

Wahlbezirk 11: Theodor-Mommsen-Schule, Pausenhalle, Hamburger Straße 42 (barrierefrei)

Ahornkamp
Am Goldberg
Birkenkamp
Buchenkamp
Drosselweg
Eichenkamp
Erlenkamp
Hamburger Straße 97–146 a
Hummelstieg
Lindenkamp
Meddelskamp
Moordamm
Rotdornkamp
Rümpeler Weg
Ulmenkamp
Weidenkamp

Wahlbezirk 12: Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13 (barrierefrei)

Am Knick
Amalie-Dietrich-Straße
Bickbüschen
Dorothea-Erxleben-Straße
Dorothea-Schlözer-Straße
Fritz-Reuter-Straße
Hedwig-Kettler-Straße
Karoline-Herschel-Straße
Lise-Meitner-Ring
Möhlenbecker Weg

Wahlbezirk 13: Ida-Ehre-Schule, Mensa, Olivet-Allee 4–6 (barrierefrei)

Am Brennermoor
Am Buschkett
Am Hohenkamp
Blumendorf
Grabauer Straße
Hamburger Straße 147–243
Heimstraße
Kastanienallee
Rögen
Sachsenring
Sandkamp
Theodor-Storm-Straße
Timm-Kröger-Weg
Wolkenweher Weg

Wahlbezirk 14: Grundschule West, Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2 (barrierefrei)

Bertha-von-Suttner-Straße
Fliederbusch
Glinde
Hanelanden
Helene-Stöcker-Straße
Neue Wiese
Schierblicken
Schulredder
Weideblicken
Wolkenweher Dorfstraße
Zur grünen Brücke

Rückblick

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet von 8 Uhr bis 18 Uhr die Bundestagswahl statt.

Freie Wahlen sind ein Grundelement demokratischer Herrschaft. Die Durchführung ist nur mit Hilfe von Bürgerinnen und Bürgern möglich.

Wer Demokratie live erleben möchte, ist herzlich eingeladen, sich als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/-in bei der Stadtverwaltung zu melden. Die Stadt Bad Oldesloe sucht neue Wahlhelfende, um langjährige Wahlhelfende unterstützen und entlasten zu können. Für die 17 Wahlbezirke werden rund 200 Wahlhelfer/-innen benötigt. Dazu müssen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer lediglich mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz in Bad Oldesloe haben. Als Dankeschön für den Einsatz erhalten Sie je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Sie werden im Wahllokal von erfahrenen Kräften eingewiesen und unterstützt. Das Team der Stadtverwaltung besucht die Wahllokale und ist jederzeit telefonisch erreichbar.

Welche Aufgaben kommen unter anderem auf Sie zu?
  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr

In der Regel ist die Arbeit am Wahltag in zwei Schichten, Vormittags- und Nachmittagsschicht, eingeteilt, sodass eine ununterbrochene Anwesenheit nicht erforderlich ist. Wichtig ist jedoch, dass zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr der gesamte Wahlvorstand anwesend ist.

Wenn ein Einsatz zur aktuellen Wahl nicht möglich sein sollte, freut sich die Verwaltung über Ihre Unterstützung bei der nächsten Wahl.

Alle Interessierten melden sich bitte zeitnah bei unserem Wahlteam per Mail an wahlamt@badoldesloe.de oder unter den Telefonnummern 04531 504-111 und -110 oder auch über die städtische Website unter www.badoldesloe.de/wahlhelfer, hier kann direkt eine Online-Bewerbung ausgefüllt werden.

Bewerbung als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. ehrenamtlicher Wahlhelfer

Ich habe Interesse, bei der nächsten Wahl als Wahlhelfer/in mitzumachen:

Datenschutzhinweise und Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO


Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit die Nachricht abgesendet werden kann.

Die Gemeindebehörde bildet gemäß § 12 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entsprechende Wahlbezirke.
Bei der Bundestagswahl haben sich gegenüber der Europawahl im Juni 2024 keine Veränderungen in Bezug auf die Wahlbezirkseinteilung ergeben. Die Standorte der Wahllokale bleiben ebenso unverändert.

Hier finden Sie die Wahlbezirkseinteilung nach Straßennamen sortiert mit den dazugehörigen Wahllokalen (Stand: Dezember 2024):

Wahlbezirk 1: Jugendfreizeitstätte, Am Bürgerpark 2 (barrierefrei)

Am Bürgerpark
Am Stadion
An der Königswiese
Armenberg
Beer-Yaacov-Weg
Bei der Mennokate
Ehmkenberg
Hildegard-von-Bingen-Straße
Krahnkoppel
Konrad-Adenauer-Ring
ohne festen Wohnsitz
Robert-Koch-Straße
Schützenstraße
Segeberger Straße
Wendum

Wahlbezirk 2: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)

Am Tannenhof
Feldstraße
Kolberg-Körlin-Straße
Stettiner Straße
Waldstraße
Wiesenstraße

Wahlbezirk 2.1: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Seefeld, Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)

Schadehorn
Seefeld

Wahlbezirk 2.2: Poggensee, Poggensee 4 (barrierefrei)

Altfresenburg
Am Poggensee
Neufresenburg
Poggensee

Wahlbezirk 3: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)

Breslauer Straße
Danziger Straße
Fuchsberg
Höter Berg
Im Hölk
Königsberger Straße
Memeler Straße
Pillauer Straße
Poggenbreeden

Wahlbezirk 4: Bürgerhaus, Mühlenstraße 22 (barrierefrei)

Am Steinfelder Redder
Asternweg
Carl-Christian-Thegen-Weg
Dietrich-Buxtehude-Ring
Else-Wex-Ring
Franz-Daniel-Hagelstein-Weg
Gartenstraße
Georg-Axt-Straße
Heinrich-Heine-Straße
Julius-Schüthe-Weg
Johannes-Brahms-Straße
Kneeden
Lilienweg
Lübecker Straße 35–138
Narzissenweg
Nelkenweg
Parkstraße
Poggenseer Weg
Raimund-Harmstorf-Weg
Rosenweg
Siegfried-Moll-Weg
Travenhöhe
Tulpenweg
Wolfgang-Sonder-Weg

Wahlbezirk 5: Kindertagesstätte Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70 (barrierefrei)

Achterkoppel
Am Berg
An der Trave
Dorfstraße
Düpenau
Fischertwiete
Hofkamp
Louise-Zietz-Straße
Ratzeburger Straße 3 a–71
Schanzenbarg
Sehmsdorfer Straße

Wahlbezirk 6: Schule am Masurenweg, Masurenweg 22 (barrierefrei)

Am Glindhorst
Am Tegel
Dübelsdiek
Johannes-Ströh-Straße
Masurenweg
Pahleck
Pahlhöhe
Ratzeburger Straße 75–124
Stoltenrieden
Tegeleck
Tegelkamp
Turmstraße
Up den Pahl

Wahlbezirk 7.0: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Bahndamm
Anna-Vagt-Weg
Anne-Frank-Straße
Besttorritzen
Ernst-Barlach-Straße
Hamburger Torritzen
Hebbelstraße
Industriestraße
Kampstraße
Knickweg
Rudolf-Kinau-Weg
Paperbarg
Pölitzer Weg
Schmiedeberg
Schwarzendamm
Sophie-Scholl-Straße

Wahlbezirk 7.1: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1 (barrierefrei)

Alte Ratzeburger Landstraße
Am Hausteich
Am Mühlenberg
An der Barnitz
Bergkoppel
Elly-Heuss-Knapp-Straße
Emma-Ihrer-Straße
Hermann-Bössow-Straße
Kunstborn
Lily-Braun-Straße
Ölmühle
Rehkoppel
Rethwischhöhe
Schäperbarg
Steinkamp
Teichkoppel
Ziegeleiweg
Zum Amt
Zur Düpenau

Wahlbezirk 8: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Kurpark
Amselweg
Bangertstraße
Bergstraße
Claudiusstraße
Finkenweg
Käthe-Kollwitz-Straße
Lerchenweg
Meisenweg
Mewesstraße
Mommsenstraße
Reimer-Hansen-Straße
Schwalbenweg
Sülzberg
Tyll-Necker-Straße

Wahlbezirk 9: Stadtschule, Salinenstraße 20 (barrierefrei)

Anna-Heitmann-Weg
Bahnhofstraße
Berliner Ring
Besttorstraße
Bleichergang
Brunnenstraße
Gretje-Dwenger-Weg
Hagenstraße
Heiligengeiststraße
Hindenburgstraße
Hude
Kathrine-Faust-Straße
Klaus-Groth-Straße
Lübecker Straße 1–32
Markt
Mühlenplatz
Mühlenstraße
Pferdemarkt
Stiftsgasse
Weg am Stadtarm
Weinhude

Wahlbezirk 10: Theodor-Mommsen-Schule, Pausenhalle, Hamburger Straße 42 (barrierefrei)

Friedrich-Bölck-Straße
Hamburger Straße 1–96
Kirchberg
Kleine Königstraße
Kleine Salinenstraße
Königstraße
Kurparkallee
Lorentzenstraße
Olivet-Allee
Salinenstraße
Vicelinstraße

Wahlbezirk 11: Theodor-Mommsen-Schule, Pausenhalle, Hamburger Straße 42 (barrierefrei)

Ahornkamp
Am Goldberg
Birkenkamp
Buchenkamp
Drosselweg
Eichenkamp
Erlenkamp
Hamburger Straße 97–146 a
Hummelstieg
Lindenkamp
Meddelskamp
Moordamm
Rotdornkamp
Rümpeler Weg
Ulmenkamp
Weidenkamp

Wahlbezirk 12: Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13 (barrierefrei)

Am Knick
Amalie-Dietrich-Straße
Bickbüschen
Dorothea-Erxleben-Straße
Dorothea-Schlözer-Straße
Fritz-Reuter-Straße
Hedwig-Kettler-Straße
Karoline-Herschel-Straße
Lise-Meitner-Ring
Möhlenbecker Weg

Wahlbezirk 13: Ida-Ehre-Schule, Mensa, Olivet-Allee 4–6 (barrierefrei)

Am Brennermoor
Am Buschkett
Am Hohenkamp
Blumendorf
Grabauer Straße
Hamburger Straße 147–243
Heimstraße
Kastanienallee
Rögen
Sachsenring
Sandkamp
Theodor-Storm-Straße
Timm-Kröger-Weg
Wolkenweher Weg

Wahlbezirk 14: Grundschule West, Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2 (barrierefrei)

Bertha-von-Suttner-Straße
Fliederbusch
Glinde
Hanelanden
Helene-Stöcker-Straße
Neue Wiese
Schierblicken
Schulredder
Weideblicken
Wolkenweher Dorfstraße
Zur grünen Brücke

Rückblick

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet von 8 Uhr bis 18 Uhr die Bundestagswahl statt.

Freie Wahlen sind ein Grundelement demokratischer Herrschaft. Die Durchführung ist nur mit Hilfe von Bürgerinnen und Bürgern möglich.

Wer Demokratie live erleben möchte, ist herzlich eingeladen, sich als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/-in bei der Stadtverwaltung zu melden. Die Stadt Bad Oldesloe sucht neue Wahlhelfende, um langjährige Wahlhelfende unterstützen und entlasten zu können. Für die 17 Wahlbezirke werden rund 200 Wahlhelfer/-innen benötigt. Dazu müssen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer lediglich mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz in Bad Oldesloe haben. Als Dankeschön für den Einsatz erhalten Sie je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Sie werden im Wahllokal von erfahrenen Kräften eingewiesen und unterstützt. Das Team der Stadtverwaltung besucht die Wahllokale und ist jederzeit telefonisch erreichbar.

Welche Aufgaben kommen unter anderem auf Sie zu?
  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr

In der Regel ist die Arbeit am Wahltag in zwei Schichten, Vormittags- und Nachmittagsschicht, eingeteilt, sodass eine ununterbrochene Anwesenheit nicht erforderlich ist. Wichtig ist jedoch, dass zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr der gesamte Wahlvorstand anwesend ist.

Wenn ein Einsatz zur aktuellen Wahl nicht möglich sein sollte, freut sich die Verwaltung über Ihre Unterstützung bei der nächsten Wahl.

Alle Interessierten melden sich bitte zeitnah bei unserem Wahlteam per Mail an wahlamt@badoldesloe.de oder unter den Telefonnummern 04531 504-111 und -110 oder auch über die städtische Website unter www.badoldesloe.de/wahlhelfer, hier kann direkt eine Online-Bewerbung ausgefüllt werden.

Bewerbung als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. ehrenamtlicher Wahlhelfer

Ich habe Interesse, bei der nächsten Wahl als Wahlhelfer/in mitzumachen:

Datenschutzhinweise und Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO


Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit die Nachricht abgesendet werden kann.

Die Gemeindebehörde bildet gemäß § 12 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entsprechende Wahlbezirke.
Bei der Bundestagswahl haben sich gegenüber der Europawahl im Juni 2024 keine Veränderungen in Bezug auf die Wahlbezirkseinteilung ergeben. Die Standorte der Wahllokale bleiben ebenso unverändert.

Hier finden Sie die Wahlbezirkseinteilung nach Straßennamen sortiert mit den dazugehörigen Wahllokalen (Stand: Dezember 2024):

Wahlbezirk 1: Jugendfreizeitstätte, Am Bürgerpark 2 (barrierefrei)

Am Bürgerpark
Am Stadion
An der Königswiese
Armenberg
Beer-Yaacov-Weg
Bei der Mennokate
Ehmkenberg
Hildegard-von-Bingen-Straße
Krahnkoppel
Konrad-Adenauer-Ring
ohne festen Wohnsitz
Robert-Koch-Straße
Schützenstraße
Segeberger Straße
Wendum

Wahlbezirk 2: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)

Am Tannenhof
Feldstraße
Kolberg-Körlin-Straße
Stettiner Straße
Waldstraße
Wiesenstraße

Wahlbezirk 2.1: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Seefeld, Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)

Schadehorn
Seefeld

Wahlbezirk 2.2: Poggensee, Poggensee 4 (barrierefrei)

Altfresenburg
Am Poggensee
Neufresenburg
Poggensee

Wahlbezirk 3: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)

Breslauer Straße
Danziger Straße
Fuchsberg
Höter Berg
Im Hölk
Königsberger Straße
Memeler Straße
Pillauer Straße
Poggenbreeden

Wahlbezirk 4: Bürgerhaus, Mühlenstraße 22 (barrierefrei)

Am Steinfelder Redder
Asternweg
Carl-Christian-Thegen-Weg
Dietrich-Buxtehude-Ring
Else-Wex-Ring
Franz-Daniel-Hagelstein-Weg
Gartenstraße
Georg-Axt-Straße
Heinrich-Heine-Straße
Julius-Schüthe-Weg
Johannes-Brahms-Straße
Kneeden
Lilienweg
Lübecker Straße 35–138
Narzissenweg
Nelkenweg
Parkstraße
Poggenseer Weg
Raimund-Harmstorf-Weg
Rosenweg
Siegfried-Moll-Weg
Travenhöhe
Tulpenweg
Wolfgang-Sonder-Weg

Wahlbezirk 5: Kindertagesstätte Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70 (barrierefrei)

Achterkoppel
Am Berg
An der Trave
Dorfstraße
Düpenau
Fischertwiete
Hofkamp
Louise-Zietz-Straße
Ratzeburger Straße 3 a–71
Schanzenbarg
Sehmsdorfer Straße

Wahlbezirk 6: Schule am Masurenweg, Masurenweg 22 (barrierefrei)

Am Glindhorst
Am Tegel
Dübelsdiek
Johannes-Ströh-Straße
Masurenweg
Pahleck
Pahlhöhe
Ratzeburger Straße 75–124
Stoltenrieden
Tegeleck
Tegelkamp
Turmstraße
Up den Pahl

Wahlbezirk 7.0: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Bahndamm
Anna-Vagt-Weg
Anne-Frank-Straße
Besttorritzen
Ernst-Barlach-Straße
Hamburger Torritzen
Hebbelstraße
Industriestraße
Kampstraße
Knickweg
Rudolf-Kinau-Weg
Paperbarg
Pölitzer Weg
Schmiedeberg
Schwarzendamm
Sophie-Scholl-Straße

Wahlbezirk 7.1: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1 (barrierefrei)

Alte Ratzeburger Landstraße
Am Hausteich
Am Mühlenberg
An der Barnitz
Bergkoppel
Elly-Heuss-Knapp-Straße
Emma-Ihrer-Straße
Hermann-Bössow-Straße
Kunstborn
Lily-Braun-Straße
Ölmühle
Rehkoppel
Rethwischhöhe
Schäperbarg
Steinkamp
Teichkoppel
Ziegeleiweg
Zum Amt
Zur Düpenau

Wahlbezirk 8: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Kurpark
Amselweg
Bangertstraße
Bergstraße
Claudiusstraße
Finkenweg
Käthe-Kollwitz-Straße
Lerchenweg
Meisenweg
Mewesstraße
Mommsenstraße
Reimer-Hansen-Straße
Schwalbenweg
Sülzberg
Tyll-Necker-Straße

Wahlbezirk 9: Stadtschule, Salinenstraße 20 (barrierefrei)

Anna-Heitmann-Weg
Bahnhofstraße
Berliner Ring
Besttorstraße
Bleichergang
Brunnenstraße
Gretje-Dwenger-Weg
Hagenstraße
Heiligengeiststraße
Hindenburgstraße
Hude
Kathrine-Faust-Straße
Klaus-Groth-Straße
Lübecker Straße 1–32
Markt
Mühlenplatz
Mühlenstraße
Pferdemarkt
Stiftsgasse
Weg am Stadtarm
Weinhude

Wahlbezirk 10: Theodor-Mommsen-Schule, Pausenhalle, Hamburger Straße 42 (barrierefrei)

Friedrich-Bölck-Straße
Hamburger Straße 1–96
Kirchberg
Kleine Königstraße
Kleine Salinenstraße
Königstraße
Kurparkallee
Lorentzenstraße
Olivet-Allee
Salinenstraße
Vicelinstraße

Wahlbezirk 11: Theodor-Mommsen-Schule, Pausenhalle, Hamburger Straße 42 (barrierefrei)

Ahornkamp
Am Goldberg
Birkenkamp
Buchenkamp
Drosselweg
Eichenkamp
Erlenkamp
Hamburger Straße 97–146 a
Hummelstieg
Lindenkamp
Meddelskamp
Moordamm
Rotdornkamp
Rümpeler Weg
Ulmenkamp
Weidenkamp

Wahlbezirk 12: Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13 (barrierefrei)

Am Knick
Amalie-Dietrich-Straße
Bickbüschen
Dorothea-Erxleben-Straße
Dorothea-Schlözer-Straße
Fritz-Reuter-Straße
Hedwig-Kettler-Straße
Karoline-Herschel-Straße
Lise-Meitner-Ring
Möhlenbecker Weg

Wahlbezirk 13: Ida-Ehre-Schule, Mensa, Olivet-Allee 4–6 (barrierefrei)

Am Brennermoor
Am Buschkett
Am Hohenkamp
Blumendorf
Grabauer Straße
Hamburger Straße 147–243
Heimstraße
Kastanienallee
Rögen
Sachsenring
Sandkamp
Theodor-Storm-Straße
Timm-Kröger-Weg
Wolkenweher Weg

Wahlbezirk 14: Grundschule West, Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2 (barrierefrei)

Bertha-von-Suttner-Straße
Fliederbusch
Glinde
Hanelanden
Helene-Stöcker-Straße
Neue Wiese
Schierblicken
Schulredder
Weideblicken
Wolkenweher Dorfstraße
Zur grünen Brücke

Rückblick

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet von 8 Uhr bis 18 Uhr die Bundestagswahl statt.

Freie Wahlen sind ein Grundelement demokratischer Herrschaft. Die Durchführung ist nur mit Hilfe von Bürgerinnen und Bürgern möglich.

Wer Demokratie live erleben möchte, ist herzlich eingeladen, sich als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/-in bei der Stadtverwaltung zu melden. Die Stadt Bad Oldesloe sucht neue Wahlhelfende, um langjährige Wahlhelfende unterstützen und entlasten zu können. Für die 17 Wahlbezirke werden rund 200 Wahlhelfer/-innen benötigt. Dazu müssen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer lediglich mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz in Bad Oldesloe haben. Als Dankeschön für den Einsatz erhalten Sie je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Sie werden im Wahllokal von erfahrenen Kräften eingewiesen und unterstützt. Das Team der Stadtverwaltung besucht die Wahllokale und ist jederzeit telefonisch erreichbar.

Welche Aufgaben kommen unter anderem auf Sie zu?
  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr

In der Regel ist die Arbeit am Wahltag in zwei Schichten, Vormittags- und Nachmittagsschicht, eingeteilt, sodass eine ununterbrochene Anwesenheit nicht erforderlich ist. Wichtig ist jedoch, dass zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr der gesamte Wahlvorstand anwesend ist.

Wenn ein Einsatz zur aktuellen Wahl nicht möglich sein sollte, freut sich die Verwaltung über Ihre Unterstützung bei der nächsten Wahl.

Alle Interessierten melden sich bitte zeitnah bei unserem Wahlteam per Mail an wahlamt@badoldesloe.de oder unter den Telefonnummern 04531 504-111 und -110 oder auch über die städtische Website unter www.badoldesloe.de/wahlhelfer, hier kann direkt eine Online-Bewerbung ausgefüllt werden.

Bewerbung als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. ehrenamtlicher Wahlhelfer

Ich habe Interesse, bei der nächsten Wahl als Wahlhelfer/in mitzumachen:

Datenschutzhinweise und Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO


Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit die Nachricht abgesendet werden kann.

Die Gemeindebehörde bildet gemäß § 12 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entsprechende Wahlbezirke.
Bei der Bundestagswahl haben sich gegenüber der Europawahl im Juni 2024 keine Veränderungen in Bezug auf die Wahlbezirkseinteilung ergeben. Die Standorte der Wahllokale bleiben ebenso unverändert.

Hier finden Sie die Wahlbezirkseinteilung nach Straßennamen sortiert mit den dazugehörigen Wahllokalen (Stand: Dezember 2024):

Wahlbezirk 1: Jugendfreizeitstätte, Am Bürgerpark 2 (barrierefrei)

Am Bürgerpark
Am Stadion
An der Königswiese
Armenberg
Beer-Yaacov-Weg
Bei der Mennokate
Ehmkenberg
Hildegard-von-Bingen-Straße
Krahnkoppel
Konrad-Adenauer-Ring
ohne festen Wohnsitz
Robert-Koch-Straße
Schützenstraße
Segeberger Straße
Wendum

Wahlbezirk 2: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)

Am Tannenhof
Feldstraße
Kolberg-Körlin-Straße
Stettiner Straße
Waldstraße
Wiesenstraße

Wahlbezirk 2.1: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Seefeld, Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)

Schadehorn
Seefeld

Wahlbezirk 2.2: Poggensee, Poggensee 4 (barrierefrei)

Altfresenburg
Am Poggensee
Neufresenburg
Poggensee

Wahlbezirk 3: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)

Breslauer Straße
Danziger Straße
Fuchsberg
Höter Berg
Im Hölk
Königsberger Straße
Memeler Straße
Pillauer Straße
Poggenbreeden

Wahlbezirk 4: Bürgerhaus, Mühlenstraße 22 (barrierefrei)

Am Steinfelder Redder
Asternweg
Carl-Christian-Thegen-Weg
Dietrich-Buxtehude-Ring
Else-Wex-Ring
Franz-Daniel-Hagelstein-Weg
Gartenstraße
Georg-Axt-Straße
Heinrich-Heine-Straße
Julius-Schüthe-Weg
Johannes-Brahms-Straße
Kneeden
Lilienweg
Lübecker Straße 35–138
Narzissenweg
Nelkenweg
Parkstraße
Poggenseer Weg
Raimund-Harmstorf-Weg
Rosenweg
Siegfried-Moll-Weg
Travenhöhe
Tulpenweg
Wolfgang-Sonder-Weg

Wahlbezirk 5: Kindertagesstätte Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70 (barrierefrei)

Achterkoppel
Am Berg
An der Trave
Dorfstraße
Düpenau
Fischertwiete
Hofkamp
Louise-Zietz-Straße
Ratzeburger Straße 3 a–71
Schanzenbarg
Sehmsdorfer Straße

Wahlbezirk 6: Schule am Masurenweg, Masurenweg 22 (barrierefrei)

Am Glindhorst
Am Tegel
Dübelsdiek
Johannes-Ströh-Straße
Masurenweg
Pahleck
Pahlhöhe
Ratzeburger Straße 75–124
Stoltenrieden
Tegeleck
Tegelkamp
Turmstraße
Up den Pahl

Wahlbezirk 7.0: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Bahndamm
Anna-Vagt-Weg
Anne-Frank-Straße
Besttorritzen
Ernst-Barlach-Straße
Hamburger Torritzen
Hebbelstraße
Industriestraße
Kampstraße
Knickweg
Rudolf-Kinau-Weg
Paperbarg
Pölitzer Weg
Schmiedeberg
Schwarzendamm
Sophie-Scholl-Straße

Wahlbezirk 7.1: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1 (barrierefrei)

Alte Ratzeburger Landstraße
Am Hausteich
Am Mühlenberg
An der Barnitz
Bergkoppel
Elly-Heuss-Knapp-Straße
Emma-Ihrer-Straße
Hermann-Bössow-Straße
Kunstborn
Lily-Braun-Straße
Ölmühle
Rehkoppel
Rethwischhöhe
Schäperbarg
Steinkamp
Teichkoppel
Ziegeleiweg
Zum Amt
Zur Düpenau

Wahlbezirk 8: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Kurpark
Amselweg
Bangertstraße
Bergstraße
Claudiusstraße
Finkenweg
Käthe-Kollwitz-Straße
Lerchenweg
Meisenweg
Mewesstraße
Mommsenstraße
Reimer-Hansen-Straße
Schwalbenweg
Sülzberg
Tyll-Necker-Straße

Wahlbezirk 9: Stadtschule, Salinenstraße 20 (barrierefrei)

Anna-Heitmann-Weg
Bahnhofstraße
Berliner Ring
Besttorstraße
Bleichergang
Brunnenstraße
Gretje-Dwenger-Weg
Hagenstraße
Heiligengeiststraße
Hindenburgstraße
Hude
Kathrine-Faust-Straße
Klaus-Groth-Straße
Lübecker Straße 1–32
Markt
Mühlenplatz
Mühlenstraße
Pferdemarkt
Stiftsgasse
Weg am Stadtarm
Weinhude

Wahlbezirk 10: Theodor-Mommsen-Schule, Pausenhalle, Hamburger Straße 42 (barrierefrei)

Friedrich-Bölck-Straße
Hamburger Straße 1–96
Kirchberg
Kleine Königstraße
Kleine Salinenstraße
Königstraße
Kurparkallee
Lorentzenstraße
Olivet-Allee
Salinenstraße
Vicelinstraße

Wahlbezirk 11: Theodor-Mommsen-Schule, Pausenhalle, Hamburger Straße 42 (barrierefrei)

Ahornkamp
Am Goldberg
Birkenkamp
Buchenkamp
Drosselweg
Eichenkamp
Erlenkamp
Hamburger Straße 97–146 a
Hummelstieg
Lindenkamp
Meddelskamp
Moordamm
Rotdornkamp
Rümpeler Weg
Ulmenkamp
Weidenkamp

Wahlbezirk 12: Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13 (barrierefrei)

Am Knick
Amalie-Dietrich-Straße
Bickbüschen
Dorothea-Erxleben-Straße
Dorothea-Schlözer-Straße
Fritz-Reuter-Straße
Hedwig-Kettler-Straße
Karoline-Herschel-Straße
Lise-Meitner-Ring
Möhlenbecker Weg

Wahlbezirk 13: Ida-Ehre-Schule, Mensa, Olivet-Allee 4–6 (barrierefrei)

Am Brennermoor
Am Buschkett
Am Hohenkamp
Blumendorf
Grabauer Straße
Hamburger Straße 147–243
Heimstraße
Kastanienallee
Rögen
Sachsenring
Sandkamp
Theodor-Storm-Straße
Timm-Kröger-Weg
Wolkenweher Weg

Wahlbezirk 14: Grundschule West, Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2 (barrierefrei)

Bertha-von-Suttner-Straße
Fliederbusch
Glinde
Hanelanden
Helene-Stöcker-Straße
Neue Wiese
Schierblicken
Schulredder
Weideblicken
Wolkenweher Dorfstraße
Zur grünen Brücke

Rückblick

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet von 8 Uhr bis 18 Uhr die Bundestagswahl statt.

Freie Wahlen sind ein Grundelement demokratischer Herrschaft. Die Durchführung ist nur mit Hilfe von Bürgerinnen und Bürgern möglich.

Wer Demokratie live erleben möchte, ist herzlich eingeladen, sich als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/-in bei der Stadtverwaltung zu melden. Die Stadt Bad Oldesloe sucht neue Wahlhelfende, um langjährige Wahlhelfende unterstützen und entlasten zu können. Für die 17 Wahlbezirke werden rund 200 Wahlhelfer/-innen benötigt. Dazu müssen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer lediglich mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz in Bad Oldesloe haben. Als Dankeschön für den Einsatz erhalten Sie je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Sie werden im Wahllokal von erfahrenen Kräften eingewiesen und unterstützt. Das Team der Stadtverwaltung besucht die Wahllokale und ist jederzeit telefonisch erreichbar.

Welche Aufgaben kommen unter anderem auf Sie zu?
  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr

In der Regel ist die Arbeit am Wahltag in zwei Schichten, Vormittags- und Nachmittagsschicht, eingeteilt, sodass eine ununterbrochene Anwesenheit nicht erforderlich ist. Wichtig ist jedoch, dass zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr der gesamte Wahlvorstand anwesend ist.

Wenn ein Einsatz zur aktuellen Wahl nicht möglich sein sollte, freut sich die Verwaltung über Ihre Unterstützung bei der nächsten Wahl.

Alle Interessierten melden sich bitte zeitnah bei unserem Wahlteam per Mail an wahlamt@badoldesloe.de oder unter den Telefonnummern 04531 504-111 und -110 oder auch über die städtische Website unter www.badoldesloe.de/wahlhelfer, hier kann direkt eine Online-Bewerbung ausgefüllt werden.

Bewerbung als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. ehrenamtlicher Wahlhelfer

Ich habe Interesse, bei der nächsten Wahl als Wahlhelfer/in mitzumachen:

Datenschutzhinweise und Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO


Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit die Nachricht abgesendet werden kann.

Die Gemeindebehörde bildet gemäß § 12 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entsprechende Wahlbezirke.
Bei der Bundestagswahl haben sich gegenüber der Europawahl im Juni 2024 keine Veränderungen in Bezug auf die Wahlbezirkseinteilung ergeben. Die Standorte der Wahllokale bleiben ebenso unverändert.

Hier finden Sie die Wahlbezirkseinteilung nach Straßennamen sortiert mit den dazugehörigen Wahllokalen (Stand: Dezember 2024):

Wahlbezirk 1: Jugendfreizeitstätte, Am Bürgerpark 2 (barrierefrei)

Am Bürgerpark
Am Stadion
An der Königswiese
Armenberg
Beer-Yaacov-Weg
Bei der Mennokate
Ehmkenberg
Hildegard-von-Bingen-Straße
Krahnkoppel
Konrad-Adenauer-Ring
ohne festen Wohnsitz
Robert-Koch-Straße
Schützenstraße
Segeberger Straße
Wendum

Wahlbezirk 2: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)

Am Tannenhof
Feldstraße
Kolberg-Körlin-Straße
Stettiner Straße
Waldstraße
Wiesenstraße

Wahlbezirk 2.1: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Seefeld, Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)

Schadehorn
Seefeld

Wahlbezirk 2.2: Poggensee, Poggensee 4 (barrierefrei)

Altfresenburg
Am Poggensee
Neufresenburg
Poggensee

Wahlbezirk 3: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)

Breslauer Straße
Danziger Straße
Fuchsberg
Höter Berg
Im Hölk
Königsberger Straße
Memeler Straße
Pillauer Straße
Poggenbreeden

Wahlbezirk 4: Bürgerhaus, Mühlenstraße 22 (barrierefrei)

Am Steinfelder Redder
Asternweg
Carl-Christian-Thegen-Weg
Dietrich-Buxtehude-Ring
Else-Wex-Ring
Franz-Daniel-Hagelstein-Weg
Gartenstraße
Georg-Axt-Straße
Heinrich-Heine-Straße
Julius-Schüthe-Weg
Johannes-Brahms-Straße
Kneeden
Lilienweg
Lübecker Straße 35–138
Narzissenweg
Nelkenweg
Parkstraße
Poggenseer Weg
Raimund-Harmstorf-Weg
Rosenweg
Siegfried-Moll-Weg
Travenhöhe
Tulpenweg
Wolfgang-Sonder-Weg

Wahlbezirk 5: Kindertagesstätte Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70 (barrierefrei)

Achterkoppel
Am Berg
An der Trave
Dorfstraße
Düpenau
Fischertwiete
Hofkamp
Louise-Zietz-Straße
Ratzeburger Straße 3 a–71
Schanzenbarg
Sehmsdorfer Straße

Wahlbezirk 6: Schule am Masurenweg, Masurenweg 22 (barrierefrei)

Am Glindhorst
Am Tegel
Dübelsdiek
Johannes-Ströh-Straße
Masurenweg
Pahleck
Pahlhöhe
Ratzeburger Straße 75–124
Stoltenrieden
Tegeleck
Tegelkamp
Turmstraße
Up den Pahl

Wahlbezirk 7.0: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Bahndamm
Anna-Vagt-Weg
Anne-Frank-Straße
Besttorritzen
Ernst-Barlach-Straße
Hamburger Torritzen
Hebbelstraße
Industriestraße
Kampstraße
Knickweg
Rudolf-Kinau-Weg
Paperbarg
Pölitzer Weg
Schmiedeberg
Schwarzendamm
Sophie-Scholl-Straße

Wahlbezirk 7.1: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1 (barrierefrei)

Alte Ratzeburger Landstraße
Am Hausteich
Am Mühlenberg
An der Barnitz
Bergkoppel
Elly-Heuss-Knapp-Straße
Emma-Ihrer-Straße
Hermann-Bössow-Straße
Kunstborn
Lily-Braun-Straße
Ölmühle
Rehkoppel
Rethwischhöhe
Schäperbarg
Steinkamp
Teichkoppel
Ziegeleiweg
Zum Amt
Zur Düpenau

Wahlbezirk 8: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Kurpark
Amselweg
Bangertstraße
Bergstraße
Claudiusstraße
Finkenweg
Käthe-Kollwitz-Straße
Lerchenweg
Meisenweg
Mewesstraße
Mommsenstraße
Reimer-Hansen-Straße
Schwalbenweg
Sülzberg
Tyll-Necker-Straße

Wahlbezirk 9: Stadtschule, Salinenstraße 20 (barrierefrei)

Anna-Heitmann-Weg
Bahnhofstraße
Berliner Ring
Besttorstraße
Bleichergang
Brunnenstraße
Gretje-Dwenger-Weg
Hagenstraße
Heiligengeiststraße
Hindenburgstraße
Hude
Kathrine-Faust-Straße
Klaus-Groth-Straße
Lübecker Straße 1–32
Markt
Mühlenplatz
Mühlenstraße
Pferdemarkt
Stiftsgasse
Weg am Stadtarm
Weinhude

Wahlbezirk 10: Theodor-Mommsen-Schule, Pausenhalle, Hamburger Straße 42 (barrierefrei)

Friedrich-Bölck-Straße
Hamburger Straße 1–96
Kirchberg
Kleine Königstraße
Kleine Salinenstraße
Königstraße
Kurparkallee
Lorentzenstraße
Olivet-Allee
Salinenstraße
Vicelinstraße

Wahlbezirk 11: Theodor-Mommsen-Schule, Pausenhalle, Hamburger Straße 42 (barrierefrei)

Ahornkamp
Am Goldberg
Birkenkamp
Buchenkamp
Drosselweg
Eichenkamp
Erlenkamp
Hamburger Straße 97–146 a
Hummelstieg
Lindenkamp
Meddelskamp
Moordamm
Rotdornkamp
Rümpeler Weg
Ulmenkamp
Weidenkamp

Wahlbezirk 12: Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13 (barrierefrei)

Am Knick
Amalie-Dietrich-Straße
Bickbüschen
Dorothea-Erxleben-Straße
Dorothea-Schlözer-Straße
Fritz-Reuter-Straße
Hedwig-Kettler-Straße
Karoline-Herschel-Straße
Lise-Meitner-Ring
Möhlenbecker Weg

Wahlbezirk 13: Ida-Ehre-Schule, Mensa, Olivet-Allee 4–6 (barrierefrei)

Am Brennermoor
Am Buschkett
Am Hohenkamp
Blumendorf
Grabauer Straße
Hamburger Straße 147–243
Heimstraße
Kastanienallee
Rögen
Sachsenring
Sandkamp
Theodor-Storm-Straße
Timm-Kröger-Weg
Wolkenweher Weg

Wahlbezirk 14: Grundschule West, Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2 (barrierefrei)

Bertha-von-Suttner-Straße
Fliederbusch
Glinde
Hanelanden
Helene-Stöcker-Straße
Neue Wiese
Schierblicken
Schulredder
Weideblicken
Wolkenweher Dorfstraße
Zur grünen Brücke

Rückblick

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet von 8 Uhr bis 18 Uhr die Bundestagswahl statt.

Freie Wahlen sind ein Grundelement demokratischer Herrschaft. Die Durchführung ist nur mit Hilfe von Bürgerinnen und Bürgern möglich.

Wer Demokratie live erleben möchte, ist herzlich eingeladen, sich als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/-in bei der Stadtverwaltung zu melden. Die Stadt Bad Oldesloe sucht neue Wahlhelfende, um langjährige Wahlhelfende unterstützen und entlasten zu können. Für die 17 Wahlbezirke werden rund 200 Wahlhelfer/-innen benötigt. Dazu müssen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer lediglich mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz in Bad Oldesloe haben. Als Dankeschön für den Einsatz erhalten Sie je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Sie werden im Wahllokal von erfahrenen Kräften eingewiesen und unterstützt. Das Team der Stadtverwaltung besucht die Wahllokale und ist jederzeit telefonisch erreichbar.

Welche Aufgaben kommen unter anderem auf Sie zu?
  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr

In der Regel ist die Arbeit am Wahltag in zwei Schichten, Vormittags- und Nachmittagsschicht, eingeteilt, sodass eine ununterbrochene Anwesenheit nicht erforderlich ist. Wichtig ist jedoch, dass zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr der gesamte Wahlvorstand anwesend ist.

Wenn ein Einsatz zur aktuellen Wahl nicht möglich sein sollte, freut sich die Verwaltung über Ihre Unterstützung bei der nächsten Wahl.

Alle Interessierten melden sich bitte zeitnah bei unserem Wahlteam per Mail an wahlamt@badoldesloe.de oder unter den Telefonnummern 04531 504-111 und -110 oder auch über die städtische Website unter www.badoldesloe.de/wahlhelfer, hier kann direkt eine Online-Bewerbung ausgefüllt werden.

Bewerbung als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. ehrenamtlicher Wahlhelfer

Ich habe Interesse, bei der nächsten Wahl als Wahlhelfer/in mitzumachen:

Datenschutzhinweise und Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO


Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit die Nachricht abgesendet werden kann.

Die Gemeindebehörde bildet gemäß § 12 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entsprechende Wahlbezirke.
Bei der Bundestagswahl haben sich gegenüber der Europawahl im Juni 2024 keine Veränderungen in Bezug auf die Wahlbezirkseinteilung ergeben. Die Standorte der Wahllokale bleiben ebenso unverändert.

Hier finden Sie die Wahlbezirkseinteilung nach Straßennamen sortiert mit den dazugehörigen Wahllokalen (Stand: Dezember 2024):

Wahlbezirk 1: Jugendfreizeitstätte, Am Bürgerpark 2 (barrierefrei)

Am Bürgerpark
Am Stadion
An der Königswiese
Armenberg
Beer-Yaacov-Weg
Bei der Mennokate
Ehmkenberg
Hildegard-von-Bingen-Straße
Krahnkoppel
Konrad-Adenauer-Ring
ohne festen Wohnsitz
Robert-Koch-Straße
Schützenstraße
Segeberger Straße
Wendum

Wahlbezirk 2: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)

Am Tannenhof
Feldstraße
Kolberg-Körlin-Straße
Stettiner Straße
Waldstraße
Wiesenstraße

Wahlbezirk 2.1: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Seefeld, Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)

Schadehorn
Seefeld

Wahlbezirk 2.2: Poggensee, Poggensee 4 (barrierefrei)

Altfresenburg
Am Poggensee
Neufresenburg
Poggensee

Wahlbezirk 3: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)

Breslauer Straße
Danziger Straße
Fuchsberg
Höter Berg
Im Hölk
Königsberger Straße
Memeler Straße
Pillauer Straße
Poggenbreeden

Wahlbezirk 4: Bürgerhaus, Mühlenstraße 22 (barrierefrei)

Am Steinfelder Redder
Asternweg
Carl-Christian-Thegen-Weg
Dietrich-Buxtehude-Ring
Else-Wex-Ring
Franz-Daniel-Hagelstein-Weg
Gartenstraße
Georg-Axt-Straße
Heinrich-Heine-Straße
Julius-Schüthe-Weg
Johannes-Brahms-Straße
Kneeden
Lilienweg
Lübecker Straße 35–138
Narzissenweg
Nelkenweg
Parkstraße
Poggenseer Weg
Raimund-Harmstorf-Weg
Rosenweg
Siegfried-Moll-Weg
Travenhöhe
Tulpenweg
Wolfgang-Sonder-Weg

Wahlbezirk 5: Kindertagesstätte Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70 (barrierefrei)

Achterkoppel
Am Berg
An der Trave
Dorfstraße
Düpenau
Fischertwiete
Hofkamp
Louise-Zietz-Straße
Ratzeburger Straße 3 a–71
Schanzenbarg
Sehmsdorfer Straße

Wahlbezirk 6: Schule am Masurenweg, Masurenweg 22 (barrierefrei)

Am Glindhorst
Am Tegel
Dübelsdiek
Johannes-Ströh-Straße
Masurenweg
Pahleck
Pahlhöhe
Ratzeburger Straße 75–124
Stoltenrieden
Tegeleck
Tegelkamp
Turmstraße
Up den Pahl

Wahlbezirk 7.0: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Bahndamm
Anna-Vagt-Weg
Anne-Frank-Straße
Besttorritzen
Ernst-Barlach-Straße
Hamburger Torritzen
Hebbelstraße
Industriestraße
Kampstraße
Knickweg
Rudolf-Kinau-Weg
Paperbarg
Pölitzer Weg
Schmiedeberg
Schwarzendamm
Sophie-Scholl-Straße

Wahlbezirk 7.1: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1 (barrierefrei)

Alte Ratzeburger Landstraße
Am Hausteich
Am Mühlenberg
An der Barnitz
Bergkoppel
Elly-Heuss-Knapp-Straße
Emma-Ihrer-Straße
Hermann-Bössow-Straße
Kunstborn
Lily-Braun-Straße
Ölmühle
Rehkoppel
Rethwischhöhe
Schäperbarg
Steinkamp
Teichkoppel
Ziegeleiweg
Zum Amt
Zur Düpenau

Wahlbezirk 8: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Kurpark
Amselweg
Bangertstraße
Bergstraße
Claudiusstraße
Finkenweg
Käthe-Kollwitz-Straße
Lerchenweg
Meisenweg
Mewesstraße
Mommsenstraße
Reimer-Hansen-Straße
Schwalbenweg
Sülzberg
Tyll-Necker-Straße

Wahlbezirk 9: Stadtschule, Salinenstraße 20 (barrierefrei)

Anna-Heitmann-Weg
Bahnhofstraße
Berliner Ring
Besttorstraße
Bleichergang
Brunnenstraße
Gretje-Dwenger-Weg
Hagenstraße
Heiligengeiststraße
Hindenburgstraße
Hude
Kathrine-Faust-Straße
Klaus-Groth-Straße
Lübecker Straße 1–32
Markt
Mühlenplatz
Mühlenstraße
Pferdemarkt
Stiftsgasse
Weg am Stadtarm
Weinhude

Wahlbezirk 10: Theodor-Mommsen-Schule, Pausenhalle, Hamburger Straße 42 (barrierefrei)

Friedrich-Bölck-Straße
Hamburger Straße 1–96
Kirchberg
Kleine Königstraße
Kleine Salinenstraße
Königstraße
Kurparkallee
Lorentzenstraße
Olivet-Allee
Salinenstraße
Vicelinstraße

Wahlbezirk 11: Theodor-Mommsen-Schule, Pausenhalle, Hamburger Straße 42 (barrierefrei)

Ahornkamp
Am Goldberg
Birkenkamp
Buchenkamp
Drosselweg
Eichenkamp
Erlenkamp
Hamburger Straße 97–146 a
Hummelstieg
Lindenkamp
Meddelskamp
Moordamm
Rotdornkamp
Rümpeler Weg
Ulmenkamp
Weidenkamp

Wahlbezirk 12: Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13 (barrierefrei)

Am Knick
Amalie-Dietrich-Straße
Bickbüschen
Dorothea-Erxleben-Straße
Dorothea-Schlözer-Straße
Fritz-Reuter-Straße
Hedwig-Kettler-Straße
Karoline-Herschel-Straße
Lise-Meitner-Ring
Möhlenbecker Weg

Wahlbezirk 13: Ida-Ehre-Schule, Mensa, Olivet-Allee 4–6 (barrierefrei)

Am Brennermoor
Am Buschkett
Am Hohenkamp
Blumendorf
Grabauer Straße
Hamburger Straße 147–243
Heimstraße
Kastanienallee
Rögen
Sachsenring
Sandkamp
Theodor-Storm-Straße
Timm-Kröger-Weg
Wolkenweher Weg

Wahlbezirk 14: Grundschule West, Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2 (barrierefrei)

Bertha-von-Suttner-Straße
Fliederbusch
Glinde
Hanelanden
Helene-Stöcker-Straße
Neue Wiese
Schierblicken
Schulredder
Weideblicken
Wolkenweher Dorfstraße
Zur grünen Brücke

Rückblick

Am Sonntag, dem 23. Februar 2025, findet von 8 Uhr bis 18 Uhr die Bundestagswahl statt.

Freie Wahlen sind ein Grundelement demokratischer Herrschaft. Die Durchführung ist nur mit Hilfe von Bürgerinnen und Bürgern möglich.

Wer Demokratie live erleben möchte, ist herzlich eingeladen, sich als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/-in bei der Stadtverwaltung zu melden. Die Stadt Bad Oldesloe sucht neue Wahlhelfende, um langjährige Wahlhelfende unterstützen und entlasten zu können. Für die 17 Wahlbezirke werden rund 200 Wahlhelfer/-innen benötigt. Dazu müssen die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer lediglich mindestens 18 Jahre alt sein und ihren Hauptwohnsitz in Bad Oldesloe haben. Als Dankeschön für den Einsatz erhalten Sie je nach Funktion eine Aufwandsentschädigung.

Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Sie werden im Wahllokal von erfahrenen Kräften eingewiesen und unterstützt. Das Team der Stadtverwaltung besucht die Wahllokale und ist jederzeit telefonisch erreichbar.

Welche Aufgaben kommen unter anderem auf Sie zu?
  • Prüfung der Wahlberechtigung
  • Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
  • Ausgabe der Stimmzettel
  • Beaufsichtigung der Wahlkabinen und -urnen
  • Auszählung der Stimmzettel ab 18 Uhr

In der Regel ist die Arbeit am Wahltag in zwei Schichten, Vormittags- und Nachmittagsschicht, eingeteilt, sodass eine ununterbrochene Anwesenheit nicht erforderlich ist. Wichtig ist jedoch, dass zur Stimmenauszählung ab 18 Uhr der gesamte Wahlvorstand anwesend ist.

Wenn ein Einsatz zur aktuellen Wahl nicht möglich sein sollte, freut sich die Verwaltung über Ihre Unterstützung bei der nächsten Wahl.

Alle Interessierten melden sich bitte zeitnah bei unserem Wahlteam per Mail an wahlamt@badoldesloe.de oder unter den Telefonnummern 04531 504-111 und -110 oder auch über die städtische Website unter www.badoldesloe.de/wahlhelfer, hier kann direkt eine Online-Bewerbung ausgefüllt werden.

Bewerbung als ehrenamtliche Wahlhelferin bzw. ehrenamtlicher Wahlhelfer

Ich habe Interesse, bei der nächsten Wahl als Wahlhelfer/in mitzumachen:

Datenschutzhinweise und Informationspflichten nach Artikel 13 DSGVO


Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt sein, damit die Nachricht abgesendet werden kann.

Die Gemeindebehörde bildet gemäß § 12 Absatz 1 der Bundeswahlordnung entsprechende Wahlbezirke.
Bei der Bundestagswahl haben sich gegenüber der Europawahl im Juni 2024 keine Veränderungen in Bezug auf die Wahlbezirkseinteilung ergeben. Die Standorte der Wahllokale bleiben ebenso unverändert.

Hier finden Sie die Wahlbezirkseinteilung nach Straßennamen sortiert mit den dazugehörigen Wahllokalen (Stand: Dezember 2024):

Wahlbezirk 1: Jugendfreizeitstätte, Am Bürgerpark 2 (barrierefrei)

Am Bürgerpark
Am Stadion
An der Königswiese
Armenberg
Beer-Yaacov-Weg
Bei der Mennokate
Ehmkenberg
Hildegard-von-Bingen-Straße
Krahnkoppel
Konrad-Adenauer-Ring
ohne festen Wohnsitz
Robert-Koch-Straße
Schützenstraße
Segeberger Straße
Wendum

Wahlbezirk 2: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)

Am Tannenhof
Feldstraße
Kolberg-Körlin-Straße
Stettiner Straße
Waldstraße
Wiesenstraße

Wahlbezirk 2.1: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Seefeld, Seefeld 3 c (nicht barrierefrei)

Schadehorn
Seefeld

Wahlbezirk 2.2: Poggensee, Poggensee 4 (barrierefrei)

Altfresenburg
Am Poggensee
Neufresenburg
Poggensee

Wahlbezirk 3: Klaus-Groth-Schule, Königsberger Straße 1 (barrierefrei)

Breslauer Straße
Danziger Straße
Fuchsberg
Höter Berg
Im Hölk
Königsberger Straße
Memeler Straße
Pillauer Straße
Poggenbreeden

Wahlbezirk 4: Bürgerhaus, Mühlenstraße 22 (barrierefrei)

Am Steinfelder Redder
Asternweg
Carl-Christian-Thegen-Weg
Dietrich-Buxtehude-Ring
Else-Wex-Ring
Franz-Daniel-Hagelstein-Weg
Gartenstraße
Georg-Axt-Straße
Heinrich-Heine-Straße
Julius-Schüthe-Weg
Johannes-Brahms-Straße
Kneeden
Lilienweg
Lübecker Straße 35–138
Narzissenweg
Nelkenweg
Parkstraße
Poggenseer Weg
Raimund-Harmstorf-Weg
Rosenweg
Siegfried-Moll-Weg
Travenhöhe
Tulpenweg
Wolfgang-Sonder-Weg

Wahlbezirk 5: Kindertagesstätte Wichtelhausen, Sehmsdorfer Straße 70 (barrierefrei)

Achterkoppel
Am Berg
An der Trave
Dorfstraße
Düpenau
Fischertwiete
Hofkamp
Louise-Zietz-Straße
Ratzeburger Straße 3 a–71
Schanzenbarg
Sehmsdorfer Straße

Wahlbezirk 6: Schule am Masurenweg, Masurenweg 22 (barrierefrei)

Am Glindhorst
Am Tegel
Dübelsdiek
Johannes-Ströh-Straße
Masurenweg
Pahleck
Pahlhöhe
Ratzeburger Straße 75–124
Stoltenrieden
Tegeleck
Tegelkamp
Turmstraße
Up den Pahl

Wahlbezirk 7.0: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Bahndamm
Anna-Vagt-Weg
Anne-Frank-Straße
Besttorritzen
Ernst-Barlach-Straße
Hamburger Torritzen
Hebbelstraße
Industriestraße
Kampstraße
Knickweg
Rudolf-Kinau-Weg
Paperbarg
Pölitzer Weg
Schmiedeberg
Schwarzendamm
Sophie-Scholl-Straße

Wahlbezirk 7.1: Feuerwehrgerätehaus (FGH) Rethwischfeld, Alte Ratzeburger Landstraße 1 (barrierefrei)

Alte Ratzeburger Landstraße
Am Hausteich
Am Mühlenberg
An der Barnitz
Bergkoppel
Elly-Heuss-Knapp-Straße
Emma-Ihrer-Straße
Hermann-Bössow-Straße
Kunstborn
Lily-Braun-Straße
Ölmühle
Rehkoppel
Rethwischhöhe
Schäperbarg
Steinkamp
Teichkoppel
Ziegeleiweg
Zum Amt
Zur Düpenau

Wahlbezirk 8: Schule am Kurpark, Am Kurpark 16 (barrierefrei)

Am Kurpark
Amselweg
Bangertstraße
Bergstraße
Claudiusstraße
Finkenweg
Käthe-Kollwitz-Straße
Lerchenweg
Meisenweg
Mewesstraße
Mommsenstraße
Reimer-Hansen-Straße
Schwalbenweg
Sülzberg
Tyll-Necker-Straße

Wahlbezirk 9: Stadtschule, Salinenstraße 20 (barrierefrei)

Anna-Heitmann-Weg
Bahnhofstraße
Berliner Ring
Besttorstraße
Bleichergang
Brunnenstraße
Gretje-Dwenger-Weg
Hagenstraße
Heiligengeiststraße
Hindenburgstraße
Hude
Kathrine-Faust-Straße
Klaus-Groth-Straße
Lübecker Straße 1–32
Markt
Mühlenplatz
Mühlenstraße
Pferdemarkt
Stiftsgasse
Weg am Stadtarm
Weinhude

Wahlbezirk 10: Theodor-Mommsen-Schule, Pausenhalle, Hamburger Straße 42 (barrierefrei)

Friedrich-Bölck-Straße
Hamburger Straße 1–96
Kirchberg
Kleine Königstraße
Kleine Salinenstraße
Königstraße
Kurparkallee
Lorentzenstraße
Olivet-Allee
Salinenstraße
Vicelinstraße

Wahlbezirk 11: Theodor-Mommsen-Schule, Pausenhalle, Hamburger Straße 42 (barrierefrei)

Ahornkamp
Am Goldberg
Birkenkamp
Buchenkamp
Drosselweg
Eichenkamp
Erlenkamp
Hamburger Straße 97–146 a
Hummelstieg
Lindenkamp
Meddelskamp
Moordamm
Rotdornkamp
Rümpeler Weg
Ulmenkamp
Weidenkamp

Wahlbezirk 12: Kindertagesstätte Möhlenbecker Weg, Möhlenbecker Weg 13 (barrierefrei)

Am Knick
Amalie-Dietrich-Straße
Bickbüschen
Dorothea-Erxleben-Straße
Dorothea-Schlözer-Straße
Fritz-Reuter-Straße
Hedwig-Kettler-Straße
Karoline-Herschel-Straße
Lise-Meitner-Ring
Möhlenbecker Weg

Wahlbezirk 13: Ida-Ehre-Schule, Mensa, Olivet-Allee 4–6 (barrierefrei)

Am Brennermoor
Am Buschkett
Am Hohenkamp
Blumendorf
Grabauer Straße
Hamburger Straße 147–243
Heimstraße
Kastanienallee
Rögen
Sachsenring
Sandkamp
Theodor-Storm-Straße
Timm-Kröger-Weg
Wolkenweher Weg

Wahlbezirk 14: Grundschule West, Mensa, Helene-Stöcker-Straße 2 (barrierefrei)

Bertha-von-Suttner-Straße
Fliederbusch
Glinde
Hanelanden
Helene-Stöcker-Straße
Neue Wiese
Schierblicken
Schulredder
Weideblicken
Wolkenweher Dorfstraße
Zur grünen Brücke

Rückblick