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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Bad Oldesloe über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021

  1. Das Wählerverzeichnis zur Wahl zum 20. Deutschen Bundestag für die Wahlbezirke der Stadt Bad Oldesloe wird in der Zeit vom 6. bis zum 10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Bürgerbüro der Stadt Bad Oldesloe, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Das Bürgerbüro ist barrierefrei. Jede*r Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer*seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein*e Wahlberechtigte*r die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat sie*er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.

    Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

    Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

    Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

    Öffnungszeiten Bürgerbüro: Die Stadtverwaltung bietet bis auf Weiteres aufgrund der aktuellen Gesundheitslage (Coronavirus: SARS-CoV-2) keine allgemeinen Öffnungszeiten an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 04531 504-0. Montag–Freitag: 08.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag: 14.30 bis 17.00 Uhr

  2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 6. bis zum 10. September 2021, spätestens am 10. September 2021 bis 12.00 Uhr, bei der Stadt Bad Oldesloe, Bürgerbüro, Markt 5 in 23843 Bad Oldesloe, Einspruch einlegen.
    Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.

  3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 5. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung.

    Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn sie*er nicht Gefahr laufen will, dass sie*er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

    Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

  4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 8-Segeberg-Stormarn-Mitte durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.

  5. Einen Wahlschein erhält auf Antrag

    5.1 ein*e in das Wählerverzeichnis eingetragene*r Wahlberechtigte*r,

    5.2 ein*e nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene*r Wahlberechtigte*r,
    a) wenn sie*er nachweist, dass sie*er ohne Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung bis zum 5. September 2021 oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung bis zum 10. September 2021 versäumt hat,
    b) wenn ihr*sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
    c) wenn ihr*sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Stadt Bad Oldesloe gelangt ist.

    Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021, 18.00 Uhr, bei der Stadt Bad Oldesloe mündlich, schriftlich oder elektronisch per Online-Formular beantragt werden.

    Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.

    Versichert ein*e Wahlberechtigte*r glaubhaft, dass ihr*ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr*ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

    Nicht in das Wahlverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr stellen.

    Wer den Antrag für eine*n andere*n stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass sie*er dazu berechtigt ist. Ein*e behinderte*r Wahlberechtigte*r kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

  6. Mit dem Wahlschein erhält die*der Wahlberechtigte

    - einen amtlichen Stimmzettel,
    - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
    - einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, der mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen ist und
    - ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für eine*n andere*n ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss die*der Wähler*in den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.

Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Bad Oldesloe, 28.08.2021

Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
als Gemeindebehörde

Jörg Lembke

Originalfassung

28.08.2021