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Politik und Verwaltung

Die Stadtverordnetenversammlung und die Stadtverwaltung sind für vielfältige Bereiche zuständig, die das tägliche Leben der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Das Ziel ist, gemeinsam Bad Oldesloe zukunftsfähig zu entwickeln und die Lebensqualität weiterhin zu stärken.

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Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder

Nr. 99003051018000

Leistungen zur Teilhabe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder werden so geplant und gestaltet, dass - falls möglich - Kinder nicht von ihrem sozialen Umfeld getrennt und gemeinsam mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden. Dabei werden Kinder mit Behinderungen alters- und entwicklungsentsprechend an der Planung und Ausgestaltung der einzelnen Hilfen beteiligt und ihre Sorgeberechtigten intensiv darin einbezogen.

Ansprechpunkt

  • An die Kindergartenträger oder
  • an die zuständigen Jugendämter.

Kosten

Es fallen die ortsüblichen Gebühren an.

Hinweise (Besonderheiten)

Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.